Denis Kuhne, Leiter der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes Sachsen im Sommerinterview

Im Juli 2025 veröffentlichte die LVZ ein unkritisches Interview mit Denis Kuhne, welches einen Einblick in die Gedankenwelt des LKA Sachsen gegeben hat. Es folgte recht zeitnah zwei Reaktionen auf das Interview, eine Pressemitteilung von Juliane Nagel und einen offenen Brief von Leipzig nimmt Platz. Diese drei Beiträge sollen hier dokumentiert sein, für all jene, die dies in der „Sommerpause“ verpasst haben.

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Aus Schwarz wird Weiß – Interessante Einblicke in das Rechtstaatsverständnis eines sächsischen LKA-Beamten

In seiner Eigenschaft als Leiter der Staatsschutzabteilung des sächsischen Landeskriminalamts spricht Denis Kuhne in der „Leipziger Volkszeitung“ von „einer weiteren Radikalisierung der Solidarisierungskampagne“ für Maja T., leugnet Fakten über Ungarn und rechtfertigt die rechtswidrige Auslieferung von Maja T.
Ich kommentiere:

„Herr Kuhne spricht über das „angeblich autokratischen System“ in Ungarn, dessen Charakter bereits vom EU-Parlament 2022 festgestellt wurde. So wird seit 2020 Ungarn bei Freedom House nicht mehr unter den Demokratien aufgelistet.

Nicht ohne Grund weigerten sich Italien und Frankreich im Budapest-Komplex Beschuldigte nach Ungarn auszuliefern. Die EU hat Gelder für Ungarn in Milliardenhöhe eingefroren, weil das autokratische System nicht in vollem Umfang rechtstaatliche Standards wahrt.

Die Erklärung des Bundesverfassungsgericht zur Ausschaffung von Maja T. nach Ungarn:

„Die vollstreckende Justizbehörde könne sich vorliegend auf eine allgemeine Zusicherung bereits deshalb nicht verlassen, weil hinsichtlich mehrerer Haftanstalten konkrete Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Haftbedingungen gegen Art. 4 GRCh – das Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung – verstießen.“, verkehrt der Beamte erkennbar in deren Gegenteil:

„Das Verfassungsgericht hat aber nicht gesagt, dass die Haftbedingungen unmenschlich sind. Dass die Auslieferung verfassungswidrig sei, ist deshalb eine verkürzte Darstellung.“

Bekannt war Kuhnes Amt wie dem Berliner Kammergericht, dass die Verteidigung gegen die Ausschaffung von Maja T. vor dem BVG Rechtsmittel einlegen wird. Den Institutionen war bewusst, dass ein Entschluss zur Verfassungsbeschwerde unmittelbar bevorstand. Die Auslieferung durch das LKA Sachsen vor der Verkündung war die Aushebelung des Rechtsschutzes von Maja T. Es war das LKA, welches erklärte, dass eine Verfassungsbeschwerde keine aufschiebende Wirkung habe und T. per Hubschrauber auslieferte.

Erinnert sei daran, dass seit Mai 2025 beim Generalbundesanwalt eine Strafanzeige gegen Denis Kuhne wegen Geheimnisverrat vorliegt. Immer wieder werden durch das LKA Sachsen Informationen aus Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte an Medien weitergegeben – bevor die Verteidigung die Anklageschrift erhalten hat.

Dieses Vorgehen verstößt fundamental gegen die Unschuldsvermutung und kommt einer staatlicherseits lancierten öffentlichen Vorverurteilung nahe. Sollte sich dieser begründete Verdacht bestätigen, wäre dies ein weiterer Beleg dafür, das Kuhne selbst mit rechtsstaatlichen Prinzipien fremdelt. Dies trägt vielleicht mehr zu der von ihm beklagten „Radikalisierung“ bei als er erkennen kann.

Ich würde eine „Radikalisierung“ für die Einhaltung rechtstaatlicher Prinzipien beim LKA Sachsen sehr begrüßen.

Ich appelliere an die Verantwortlichen endlich ihrer Pflicht nachzukommen: Die Beendigung eines rechtswidriger Zustands – herbeigeführt durch ein Kammergericht und ein LKA. Konkret: Die Rückführung von Maja T. nach Deutschland, ein Ende der Isolation und die Garantie rechtsstaatlicher Verfahren.“

PM, 15. Juli 2015 – https://jule.linxxnet.de/aus-schwarz-wird-weiss-interessante-einblicke-in-das-rechtstaatsverstaendnis-eines-saechsischen-lka-beamten-15-07-2025/

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Offener Brief an Herrn Denis Kuhne, Leiter der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes Sachsen

Betrifft Interview in der LVZ vom 14.07.2025

Sehr geehrter Herr Kuhne,

mit großem Interesse haben wir Ihre Ausführungen im Interview der Leipziger Volkszeitung vom 14. Juli 2025, insbesondere im Hinblick auf den Fall Maja T., zur Kenntnis genommen. Ihre Aussagen geben aus unserer Sicht jedoch Anlass zu erheblicher fachlicher und verfassungsrechtlicher Irritation. Wir bitten Sie daher um eine Stellungnahme zu den nachfolgend aufgeführten Punkten.

Wir sind eine zivilgesellschaftliche Organisation, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern demokratischer Parteien und deren Jugendorganisationen, Gewerkschaften, kirchlichen Akteuren sowie zivilgesellschaftlichen Initiativen zusammensetzt. Ihre Antworten werden wir den jeweiligen Gruppen zur weiteren Bewertung zugänglich machen.

1. Einschätzung Ungarns als „angeblich autokratisches System“ Sie äußern im Interview Zweifel daran, ob Ungarn tatsächlich ein autokratisches System darstellt, und befürchten eine Täter-Opfer-Umkehr. Diese Einordnung erstaunt, da zahlreiche internationale Institutionen und Gerichte erhebliche Defizite im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn festgestellt haben.

So hat die Europäische Kommission Mittel in Milliardenhöhe eingefroren, da die ungarische Regierung rechtsstaatliche Standards nicht einhält. Auch das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit Auslieferungsentscheidungen in Bezug auf Ungarn Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz geäußert. Die Sprecherin der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament stellte im März 2023 fest, daß die ungarische Regierung regelmäßig gegen Grundwerte der EU verstößt und demokratische Institutionen untergräbt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie Sie zu der Einschätzung gelangen, Ungarn sei lediglich „angeblich“ autokratisch – insbesondere als leitender Beamter eines Landeskriminalamts, der zur Neutralität und Zurückhaltung in politischen Bewertungen verpflichtet ist.

2. Bewertung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Sie behaupten, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei „verkürzt“ wiedergegeben worden. Dies widerspricht dem klaren Wortlaut des Beschlusses vom 17. Juni 2025 (Az. 2 BvR 900/25), in dem es heißt: „Die Verfassungsbeschwerde hat Erfolg.“ Die Beschwerde richtete sich gegen die Auslieferung der Betroffenen – wegen drohender Verletzung von Art. 4 GRCh (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung). Dass sich mittlerweile auch politische Vertreter:innen verschiedener Parteien sowie das Auswärtige Amt hinter diese Einschätzung stellen, verdeutlicht die Tragweite der Entscheidung. Wir bitten Sie daher um konkrete Darlegung, welcher Aspekt des Beschlusses Ihrer Ansicht nach „verkürzt“ dargestellt worden sei.

3. Ihre Einlassung zur „klaren Beweislage“ und zur Täter-Opfer-Umkehr Sie äußern, die Beweislage sei aus Ihrer Sicht „klar“ – damit suggerieren Sie eine Vorverurteilung. Dies widerspricht dem Grundsatz der Unschuldsvermutung gemäß Art. 6 Abs. 2 EMRK sowie Art. 20 Abs. 3 GG. Ermittlungsbehörden – und damit auch das LKA – sind nach § 152 Abs. 2 StPO zur objektiven Sachverhaltsaufklärung verpflichtet.

Die Bewertung der Beweise obliegt ausschließlich der Staatsanwaltschaft und – im Falle einer Anklage – dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich als leitender Staatsschutzbeamter öffentlich zur Schuldfrage äußern, kann dies als Einflußnahme auf laufende Verfahren verstanden werden und ist mit den Prinzipien rechtsstaatlicher Zurückhaltung unvereinbar. Sie untergraben damit nicht nur die Unschuldsvermutung, sondern riskieren, das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz zu beschädigen.

4. Zur Umgehung des effektiven Rechtsschutzes Das Bundesverfassungsgericht hat ferner festgestellt, dass die Betroffene sowie ihre anwaltlichen Vertreter:innen keine Möglichkeit hatten, den Auslieferungsbeschluss des Kammergerichts vor der Vollstreckung gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies stellt einen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweggarantie) dar.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: Entspricht es in Sachsen der Praxis, Auslieferungen durchzuführen, bevor die gerichtliche Überprüfung abgeschlossen ist? Wie wird in Ihrer Behörde sichergestellt, dass Verfassungsgrundsätze – insbesondere das effektive Rechtsschutzgebot – in der operativen Umsetzung gewahrt bleiben?

5. Grundgesetzbindung staatlichen Handelns Angesichts Ihrer Äußerungen stellen sich Zweifel daran, inwieweit die von Ihnen vertretene Haltung im Einklang mit den Grundwerten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Falls wir Ihre Aussagen missverstanden haben, bitten wir um Aufklärung. Wir fordern Sie daher höflich, aber mit Nachdruck auf, zu den genannten Punkten öffentlich Stellung zu nehmen.

Leipzig, 15.07.2025

Mit freundlichen Grüßen

Irena Rudolph-Kokot
im Namen des Aktionsnetzwerks https://platznehmen.de/2025/07/15/offener-brief-an-herrn-denis-kuhne-leiter-der-staatsschutzabteilung-des-landeskriminalamtes-sachsen/

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Kampagne für Maja T.: Sachsens Staatsschutz-Chef befürchtet Radikalisierung

Karin Schlottmann 14.07.2025

Unterstützer der mutmaßlichen Linksextremistin Maja T. fordern, die Angeklagte aus Ungarn zurückzuholen. Denis Kuhne, Leiter der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes, hält die Kampagne für eine Umkehr der Täter-Opfer-Rolle.

Das sächsische Landeskriminalamt (LKA) ermittelt seit dem Überfall auf Rechtsextremisten in Budapest vor zwei Jahren gegen mehrere mutmaßliche Linksextremisten aus Sachsen und Thüringen. Eine Beschuldigte, die sich wegen der Vorwürfe vor einem Gericht in Budapest verantworten muss, fordert von der Bundesregierung, sie nach Deutschland zurückzuholen. Denis Kuhne, Leiter der Staatsschutzabteilung des sächsischen LKA, spricht im Interview über die Arbeit seiner Behörde und die Kampagne für Maja T.

Herr Kuhne, die politisch motivierte Kriminalität in Sachsen hat einen neuen Höchststand erreicht. In welchem Bereich liegt derzeit der Schwerpunkt der Staatsschutzabteilung des LKA?

Schwerpunkte sind nach wie vor die Bekämpfung des Rechts- als auch Linksextremismus in Sachsen. Wir prüfen derzeit, auch für die Bekämpfung des Phänomens „Islamismus“ eine Sonderkommission einzurichten, da wir in diesem Bereich eine Radikalisierung, aber auch kettenartige islamistisch motivierte Anschläge im Zusammenhang mit der Bundestagswahl im letzten Jahr festgestellt haben. Ein absolut strategischer Schwerpunkt sind zudem die hybriden Bedrohungen. Sie umfassen Spionage und Sabotage, die auch im Cyberraum stattfinden und, soweit es Straftaten betrifft, auch Desinformation. Es wird dazu beim sächsischen LKA eine neue Gewichtung, auch in organisatorischer Hinsicht, geben.

Welche Fälle von Spionage und Sabotage verfolgt das LKA?

Sachsen ist selbst betroffen von hybriden Bedrohungen. So sind beispielsweise im vorigen Jahr im Logistikzentrum von DHL in Leipzig Brandsätze in Paketen entdeckt worden. Andere Ermittlungen, bei denen das LKA allerdings nicht ermittlungsführend ist, betreffen den ehemaligen Mitarbeiter des EU-Abgeordneten Maximilian Krah und einer Angeklagten, gegen die demnächst in Dresden der Prozess beginnt, weil sie am Flughafen für China spioniert haben soll. Das sind neue Herausforderungen für die Polizei und den Verfassungsschutz.

Können Sie dafür zusätzliche Mitarbeiter einsetzen?

Wir setzen unsere Schwerpunkte mit den vorhandenen Ressourcen.
Die mutmaßliche Linksextremistin Maja T., die derzeit wegen Überfällen auf Rechtsextremisten in Budapest vor Gericht steht, verlangt die Rückkehr nach Deutschland. Sie befindet sich im Hungerstreik. Ihre Unterstützer sorgen in Sachsen mit vielen Aktionen für Aufmerksamkeit. Wie beurteilen Sie die Entwicklung?
Die politisch motivierte Kriminalität Rechts ist und bleibt, wie man an den hohen Fallzahlen unschwer nachvollziehen kann, der Ermittlungsschwerpunkt im Staatsschutz. Ein Grund, warum einst die Soko Rex eingerichtet wurde – ein Erfolgsmodell. Gleichwohl ist der Linksextremismus ein weiterer Brennpunkt unserer Arbeit im Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ).

Durch die vielen linksextremistisch motivierten Gewaltstraftaten war die Einrichtung einer Soko LinX zwingend. Dass diese erfolgreich arbeitet, zeigt sich an der Lageberuhigung in Leipzig. Es gibt längst nicht mehr die ständigen massiven Straftaten und Angriffe. Die Beschädigung des Amtsgerichts Leipzig Anfang der Woche, mutmaßlich durch Unterstützer von Maja T., war eine Ausnahme – bis heute.

Sie erwarten trotz des Hungerstreiks und seiner Folgen für die Beschuldigte keine neue Lage?

Die Kampagne unter dem Stichwort „Free Maja“ ist nichts Neues für uns. Wir hatten das zuletzt in der Zeit von „Free Lina“ mit Demonstrationen, Farbschmierereien, gezielten Angriffen auf Polizeibeamte und staatliche Einrichtungen. So etwas kennen wir. Wir befürchten, dass der Gesundheitszustand von Maja T. kurzfristig zu einer weiteren Radikalisierung der Solidarisierungskampagne beitragen könnte. Die Auslieferung nach Ungarn, einem angeblich autokratischen System, die Haftbedingungen und die Beschuldigte als non-binäre Person: Maja ist eine Art Projektionsfläche vieler verschiedener aktuell politischer Themen. Damit ist die Kampagne auch breit anschlussfähig. Diese Mechanismen werden bewusst eingesetzt. Ziel der Kampagne ist nach meiner Einschätzung eine Umkehr der Täter-Opfer-Rolle. Wir reden bei dem sogenannten Budapest-Komplex von einer kriminellen Vereinigung, versuchtem Mord, gefährlicher Körperverletzung. Solange der Diskurs sich im friedlichen Rahmen bewegt, muss die freiheitliche, liberale Gesellschaft das aushalten. Aber wenn Menschen und staatliche Einrichtungen angegriffen werden, fasse ich das als Angriff auf den Rechtsfrieden auf. Wir bereiten uns entsprechend vor.

War die Auslieferung der Beschuldigten nach Ungarn ein Fehler?

Darüber steht mir kein Urteil zu. Die Auslieferung ist unbestritten ein Politikum. Für uns als Staatsschutz war die Auslieferung vor einem Jahr kein Tagesgeschäft. Wir haben in Amtshilfe und mit Unterstützung der zuständigen Kollegen, Regularien der internationalen Rechtshilfe befolgt. Die Entscheidung hat das Kammergericht Berlin getroffen. Wir haben sie ausgeführt. Das Bundesverfassungsgericht hat bemängelt, dass sich die Berliner Richter nicht ausreichend mit den Haftbedingungen für eine non-binäre Person auseinandergesetzt haben. Das Verfassungsgericht hat aber nicht gesagt, dass die Haftbedingungen unmenschlich sind. Dass die Auslieferung verfassungswidrig sei, ist deshalb eine verkürzte Darstellung. Am Vortag der Auslieferung war auch den Verteidigern bekannt, dass Maja T. ausgeliefert werden kann.

Sind Auslieferungen nach Ungarn die Ausnahme?

Nein. Sie finden im Rahmen der europäischen Rechtshilfe statt und sind keine Besonderheit. Das Recht, das Rechtssystem der EU infrage zu stellen, steht uns nicht zu. Wer sind wir denn? Freiheit, Sicherheit und Recht sind drei Säulen, auf denen die EU steht.

Die Überfälle auf Rechtsextremisten im Februar 2023 in Budapest werden gegen weitere Angeklagte unter anderem aus Sachsen demnächst vor den Oberlandesgerichten in Dresden und in Düsseldorf verhandelt. Welche Rolle hat das sächsische LKA bei den Ermittlungen der Überfälle in Budapest gespielt?

Wir hatten die Erkenntnis, dass es deutsche Täter waren, die sich im Ausland strafbar gemacht haben sollen. Die Bundesanwaltschaft hat eigene Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung eingeleitet, die wir in deren Auftrag durchgeführt haben. Unsere Aufgabe war unter anderem die Auswertung von DNA-Spuren und Bildern. Die objektive Beweislage ist aus meiner Sicht klar. Wir haben in Ungarn auch Tatortvermessungen vorgenommen.

Was sind Tatortvermessungen?

Es handelt sich um 3-D-Vermessungen des Tatortes. Die Technik ist relativ neu. Mit ihrer Hilfe werden der Tatort und die Bewegungen der Beteiligten digitalisiert, um die Abläufe für das Gericht so realitätsnah wie möglich darzustellen. So kann beispielsweise überprüft werden, ob Videoaufzeichnungen eine ganz bestimmte Person darstellen, um sie später identifizieren zu können.

Die Strafprozesse sind nur möglich geworden, weil sich die Angeklagten selbst bei den Behörden gestellt haben. Wie war es möglich, dass sie sich anderthalb Jahre der Polizei entziehen konnten?

Die Beschuldigten waren hochkonspirativ unterwegs. Darin ist die Szene geübt. Wie zum Beispiel darin, mithilfe des Umfeldes, keine personenbezogenen Daten zu hinterlassen. Man beschafft sich ein Telefon, das nicht auf einen selbst registriert ist, zahlt nur bar, verwendet Ausweise von anderen und kommuniziert über verschlüsselte Messenger.

Denis Kuhne
Der Leitende Kriminaldirektor Denis Kuhne war knapp zweieinhalb Jahre Chef der Kripo Dresden, bevor er am 1. Februar 2024 die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes übernahm. Sein Vorgänger war Dirk Münster. Als Kripo-Chef rief er die Soko Iuventus ins Leben, die bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität einige Erfolge erzielt hat. In der Abteilung 5 des Landeskriminalamtes „Polizeilicher Staatsschutz“ sind neben den Dezernaten Auswertung und Ermittlungen auch die Dezernate MEK-Staatsschutz, Mobile Fahndungs- und Einsatzgruppen sowie der Personenschutz eingegliedert.