Budapest-Komplex Düsseldorf: 4. Verhandlungstag – 27.1.2026 ; 5. Verhandlungstag – 28.01.2026 & 6. Verhandlungstag – 03.02.2026
4. Verhandlungstag – 27.1.2026
Die Geister, die ich rief…
Im Laufe dieses Prozesstages ging es um das Gutachten des Sachverständigen Prof Labudde, der Emmi im Knast vermessen und ein 3D-Modell ihres Skeletts und des Thor Steinar Ladens in Erfurt erstellt hat und diese Modell mit Videos vom Angriff auf den Nazi-Laden verglich und heute sein Gutachten vorstellen sollte.
Insgesamt bestätigte sich der Verdacht, dass Labudde weniger ein Sachverständiger als vielmehr ein Hochstapler ist, der vor allem an sein Renommee denkt. Er wurde bereits im Antifa-Ost-Verfahren und im Prozess gegen Hanna in München von der Generalbundesanwaltschaft einbestellt und als Zeuge gehört.
Unendlich viel Unsinn wurde unendlich viele Stunden produziert und von unendlich vielen Prozessbeteiligten unendlich lange angehört. Nun wird man den Hochstapler offenbar nicht mehr so einfach los, jedes zu deutliche Eingeständnis seiner völligen Lächerlichkeit würde Zweifel an der Ermittlungsarbeit der Bundesanwaltschaft, GBA, und den Entscheidungen der Richter:innen der Oberlandesgerichte in Dresden und München hervorrufen.
Zunächst wurde aber der Antrag der Verteidigung vom vorherigen Verhandlungstag gegen Emmis gewaltsame Vermessung in der JVA Guben vom Senat abgelehnt, ebenso der Antrag der Verteidigung auf ein Verwertungsverbot des Gutachtens von Labudde.
Verteidiger Hoffmann lehnte daraufhin den Zeugen Labudde wegen Besorgnis der Befangenheit ab und begründete dies mit dessen fehlender Distanz und Selbstkritik gegenüber der vom ihm selbst entwickelten Methode. Dabei verwies er auf einen Podcast (Quarks Stories Folge 39) mit dem Zeugen. Das Gericht beschied den Antrag nicht sofort, sondern stellte ihn zurück.
Anschließend trug Emmis Verteidigung eine Erklärung zur Vernehmung des Zeugen Bender vor. Der kaufmännische Leiter des Thor-Steinar Ladens in Erfurt hatte ausgesagt, dass der Laden wenige Stunden nach der Tat gereinigt worden sei.
In den folgenden Tagen seien bei den Arbeiten die Kameras geputzt, Regale und Möbelstücke verrückt worden, der Laden habe sich also nicht mehr in dem Zustand wie direkt nach der Tat befunden, als das 3D-Modell erstellt wurde. Die Ausrichtung des Blickwinkels der Kameras sei für das Gutachten schließlich entscheidend.
Labudde musste frei reden und konnte seine Präsentation nicht zeigen, weil die Prozessbeteiligten sie vorab nicht erhalten hatten und sich die Verteidigung nicht auf die Fragen hatte vorbereiten können.
So referierte Labudde zunächst theoretisch seine Methode, am Tag darauf (Mittwoch) sollten das Gutachten zum Angriff auf den Thor Steinar-Laden und seine Schlussfolgerungen Thema sein.
Für die Erstellung des Gutachten bräuchte es zum einen Aufnahmen vom Ereignisort, in Form von Videos. Diese zweidimensionalen Orte könnten in 3D konvertiert werden, so dass auch alle Maße den realen Maßen entsprächen. Weiterhin würde der Tatort als 3D Modell eingescannt, Die Fehlerquote gab er mit 0,2 bis 0,7 Millimeter Abweichungen an, etwa durch Lichtreflexionen.
Über diverse Fixpunkte würden die Aufnahmen des entsprechenden Raumes so übereinandergelegt, bis sämtliche Fixpunkte übereinanderliegen und die Fotogrammetrie korrekt durchgeführt sei. Die Räume – das eingescannte 3D-Modell des Tatorts sowie das in 3D transformierte Video des Tatorts – seien dann austauschbar und man könne quasi etwas aus dem einen virtuellen Raum nehmen und in den anderen legen.
Die Abstände würden der Realität entsprechen. Veränderungen von Kamera oder Einrichtung nach der Tat seien nicht relevant, weil der 3D-Raum anhand von Fixpunkten angepasst würde und eine etwaige Kameraveränderung mithilfe von Kameradaten herausgerechnet würden.
Die tatverdächtige Person würde mit 17 Markierungspunkten (auf den Gelenken, von Kopf bis Fuß) beklebt. Diese steht auf einem Drehteller, während von ihr mit zwei Kameras nach ISO-Vorgaben alle 3 bis 5° Aufnahmen gefertigt würden, aus denen dann ein sog. Rig (digitales Skelett) erstellt werde. Jedes Rig sei Labudde zufolge hochspezifisch, also individuell, unter einhundert Millionen bis einer Milliarde gäbe es nur ein identisches Skelett, behauptete er.
Drei Werte davon würden genutzt (Körperhöhe und beide Schulterhöhen), um das Rig auf die Abbildung der tatverdächtigen Person zu legen. Es werde manuell “eingepasst” in die Körperhaltung (Pose). KI würde noch nicht genutzt. Handele es sich um die tatverdächtige Person aus dem Video, dann gäbe es keine Differenzen zwischen Rig und der Figur, seien Differenzen sehr groß, also passe das Rig nicht in die Figur, sei die tatverdächtige Person nicht die Gesuchte.
Labudde gibt an, mit seiner Methode Aussagen in der Qualität von “Es handelt sich eher um die Person, es ist nicht auszuschließen” machen zu können.
Nun fragt der Berichterstatter des Senats nach der Vorgehensweise bei der Körpervermessung des Tatverdächtigen, ob es beim Markieren an Knien und Gelenken Auswirkungen hat, wenn die diese höher oder tiefer gesetzt würden, als die Position des Gelenkes. Labudde meint, dass die Gelenkmitten leicht zu finden seien, würden die Markierungen aber nicht exakt aufliegen, hätte dies Auswirkungen.
Auf Frage des Richters erklärt Labudde, es gäbe keine Wahrscheinlichkeiten, sondern Schwellenwerte. Bei 10 cm Abweichung sei eine Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Die Werte will Labudde auf Grundlage eines Versuches mit dem Land Niedersachsen erstellt haben.
Dabei seien hundert Polizist:innen einen Parcours abgelaufen, aus 5 verschiedenen Perspektiven aufgenommen und deren Rig in die Aufnahmen eingepasst worden. Es handelte sich um vier Gruppen, Frauen und Männer in je zwei Körpergrößen. Er habe dort jeden von jedem unterscheiden können.
Dann fragt der Richter, welche Auswirkungen denn Mützen, Schuhe etc der Tatverdächtigen hätten. Labudde antwortet sehr umständlich, das Rig werde in diese Figur gelegt. Solange das Rig dort überall hineinpasst, spiele es keine Rolle, es würde ja passen.
Weitere Fragen zu möglichen Fehlerquellen und deren Behebung, etwa durch Entzerrung, Entrauschung, Verdichtung, eine schlechte Auflösung von Videos, wie etwa dem Video aus der Pestalozzistraße.
Auf die Frage nach der hohen Individualität jedes Rigs (100 Millionen), welche Parameter benutzt würden, Körper und Schulterhöhe, gab Labudde keine ausreichende Antwort. Beim Vergleich seiner beiden Gutachten, vom 12. Februar 2025 und vom 28. Januar 2025 äußerte der Richter „gewisse Widersprüche“ entdeckt.
Einmal werde dieselbe „Person 6“ mit 162cm Höhe und ein anderes mal mit 171cm angegeben. Labudde sagte, sie stehe einmal gebückt, und wenn sie ausklappe, habe sie eine andere Körperhöhe. Am schwerwiegendsten wiege allerdings, erklärte der Berichterstatter des Senats abschließend, dass die Ergebnisse der Gutachten nicht mit den Ermittlungsergebnissen von Polizei und Generalbundesanwaltschaft übereinstimmen. Das sei für den Senat nicht nachvollziehbar.
Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht die offensichtlichen Widersprüche in den Gutachten glattbügelt und den nicht überzeugenden Auftritt des Sachverständigen vergessen lassen möchte.
Die Verhandlung wird gegen 16:30 geschlossen und die Befragung durch das Gericht am 5. HVT unter anderem mit den Fragen der Verteidigung fortgesetzt.
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5. Verhandlungstag – 28.01.2026
Am zweiten Tag infolge wurde heute vor dem 7. Strafsenat des OLG Düsseldorf kontrovers über die Aussagekraft des Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. Dirk Labudde verhandelt.
Labudde ist Professor für Bioinformatik und Digitale Forensik an der Hochschule Mittweida und Prokurist in dem ebenfalls in Mittweida ansässigen Unternehmen FZ forensic.zone GmbH. Deren Geschäftsführerin ist seine Frau Mirijam Labudde. Vor der Befragung des Sachverständigen geht es um einen kurzen Moment der Menschlichkeit im Hochsicherheitsbunker des OLG Düsseldorf.
Der Vorsitzende Richter Bachler erklärte zu Beginn der Sitzung, dass auch kurze Begegnungen zwischen Angehörigen und Beschuldigten an den Prozesstagen fortan offiziell genehmigt und angeordnet werden müssten. Bisher war es an jedem Prozesstag einer angeklagten Person ermöglicht worden, jeweils 5 Minuten ihre Angehörigen zu treffen.
Für diesen kurzen Akt der Menschlichkeit sieht der Senat offenbar keinen Spielraum mehr. Dem haben die Justizvollzugsanstalten offenbar einen Riegel vorgeschoben und (der Vorsitzende) müsse dem nachkommen. Ebenso haben sich die Wachtmeister im Saal beim Senat über einen „zu freundlichen“ Umgang mit den Angeklagten beschwert. Bachler erwidert, die StPO erlaube einen freundlichen Umgang mit Angeklagten.
Zudem eröffnet er den Angeklagten und ihrer Verteidigung einen Weg der Verständigung: Es gäbe zwischen den Polen „Verständigung“ und „nichts“ einen Zwischenraum, in dem man sich aufeinander zubewegen könne. Er meine damit explizit KEINE Deals – was genau er meint, lässt er allerdings offen.
Emmis Verteidigerin RA Eder fragt zunächst kritisch nach, warum Prof. Dr. Dirk Labudde die Identifikation von Person 2 und Person 6 in einem der Gutachten als „äußerst wahrscheinlich“ bezeichnet, wenn seine Methode nach eigenen Angaben gar keine sichere Identifikation von Beschuldigten erlaubt, höchstens Zweifel an der Täterschaft von Beschuldigten.
Widersprüchlich sind auch seine Angaben, welchen Untersuchungsauftrag ihm das LKA Thüringen überhaupt erteilt hat: In der Akte sei über den Auftrag an den Sachverständigen nämlich durchweg von einer „Gangbildanalyse“ die Rede, in der Vernehmung durch die Verteidigerin stellte er aber klar, dass er ein solches Verfahren überhaupt nicht durchführt bzw. es ein solches nicht gibt.
Emmis Verteidigerin hält ihm auch vor, dass er die Gangbildanalyse in einer eigenen Publikation von 2022 als „Unsinn“ bezeichnet. Auf die Frage, warum er den Begriff dennoch benutzt, antwortete er: „Sie haben Recht“, er habe den Begriff genutzt, da die Ermittlungsbehörden diese Methode anfragten.
Im weiteren Verlauf der Vernehmung des Sachverständigen ging es erneut um die Ungenauigkeiten, die bei der Erstellung einer 3 D Animation eines Skeletts (Rig) und der Vermessung von Körpern auftreten. Bei der Erstellung des „Rig“ eines 3D-Modells auf der Basis von Fotos oder Videos von Tatverdächtigen durch eine Überwachungskamera träten Ungenauigkeiten bei der Vermessung durch Unschärfen/Pixelfehler auf.
Diese Arbeit sei aufwändig, brauche viel Schulung und Erfahrung, weil die Vermessung und der Vergleich mit dem Körper von Tatverdächtigen ein manueller Prozess, erklärt Labudde. Die Methode habe Makel, womit „man am Ende leben“ müsse.
Die Frage von Emmis Verteidigerin, ob diese Methode mit so vielen Fehlerquellen von anderen Forschungsinstituten bisher überhaupt wissenschaftlich evaluiertworden sei, beantwortet er eindeutig mit nein. Seine verblüffende Erläuterung lautet:
„Das kann sonst niemand.“ Es gäbe eine Zusammenarbeit mit einem Schweizer Institut, in deren Rahmen Evaluationen geplant seien. Die Frage des Verteidigers Scharmer von Moritz, wie die Entwicklung dieser Methode zur Identifizierung von Tatverdächtigen überhaupt finanziert wird, beantwortet er damit, dass durch Aufträge Mittel des Bundes (BMF und BMI) über die Hochschule Mittweida an sein Team kämen.
Auch kritisieren Emmis Verteidiger*innen immer wieder die fehlende wissenschaftliche Basis der Methode, etwa in Form von Doppelblindstudien, der Verblindung durch eine Anonymisierung von Personendaten und externe Evaluationen.
Über die offensichtlichen Unmöglichkeiten und Ungenauigkeiten der Messungen werde durch vermeintlich „äußerst wahrscheinliche“ Zuordnungen von Personen hinweggetäuscht, um dem Aufklärungswillen der Emittlungsbehörden zu entsprechen.
Zum Schluss geht es noch einmal um die Genauigkeit der Vermessung des Körpers von Tatverdächtigen. Wenn Personen auf Fotos oder in Videos Schuhe, Kleidung, Kopfbedeckungen oder Dutt tragen, sei der oberste Punkt auf dem Kopf schließlich schwer zu bestimmen, kritisiert die Verteidigung. Oder weil nicht zu sehen sei, ob der Kopf rund oder flach ist, wenn jemand eine Kapuze trägt.
Das sei die Herausforderung, antwortet Labudde daraufhin: „Wir gucken im Video: Wo müsste der Kopf enden?“ Der Verteidiger: „Woher wissen Sie’s?“ „Erfahrung!“, so der Sachverständige.
Dasselbe Problem ergebe sich bei der Vermessung der Schultern. Das provoziert den Verteidiger von Moritz, RA Scharmer, schließlich zu fragen: „Wenn alle hier im Gericht die gleiche Mütze aufhätten, könnten Sie bei allen plus minus zwei Zentimeter korrekt sagen, auf welcher Höhe ihr Kopf endet?“ Nach seiner Erfahrung: „Ja, wenn alle dieselben Mützen aufhaben.“
Die Setzung der 17 Körperpunkte erfolge nach Mittelwerten, die in ein Dummy-Modell eingespeist wurden. Moritz Verteidiger kritisiert, dass diese Mittelwerte ja aber eben nur Durchschnitte abbilden, nicht aber individuelle Besonderheiten, die für die Bestimmung einer einzelnen Person relevant sei. Auch die Bestimmung des Knöchelpunktes wirft Fragen auf. „Können Sie den Fußknöchel an einer bekleideten Person finden?“, fragt Verteidiger Scharmer.
„Nein! Der Punkt kommt in die Region, wo der Knöchel ist“, so Prof. Labudde. „Sie wissen also nicht, wo der Knöchel ist, sondern Sie vermuten es!“, resümiert der Verteidiger.
Klar wird, dass es bei der Bestimmung von Punkten sowohl am unteren Körperende (etwa aufgrund von Schuhsohlen), am Körper (aufgrund von dicker Kleidung) als auch am obersten Körperpunkt (aufgrund verschiedener Frisuren, Mütze, Kapuze) Quellen von Ungenauigkeit gibt, die die Genauigkeit der Gesamtmessung massiv beeinträchtigen. Dazu kommen noch Auflösungsfehler und Pixelfehler durch Überwachungsvideos und Software.
Das Gericht teilt scheinbar diese Zweifel an der Genauigkeit der Vermessung bei der Erstellung eines digitalen Skeletts (Rig) zur Identifizierung von Tatverdächtigen. Der Vorsitzende Richter stellt abschließend fest, dass eine „exakte Bestimmung auf Basis der Bilder Bekleideter schwierig“ sei.
Am nächsten Verhandlungstag am Dienstag, den 3. Februar 2026 wird sich
zeigen, ob die Ermittler mehr zur Aufklärung beitragen können.
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6. Verhandlungstag – 03.02.2026
Am 6. Verhandlungstag waren zwei Zeugen geladen: Uwe Bauerfeind vom LKA Thüringen und Pierre Beuthe, ehemaliges Mitglied der Nazi-Partei “Die Stärke”. Sein Kollege Raßbach wurde auf den 19.2.26 umgeladen. Den Bericht zu Beuthes Vernehmung zum Angriff vom 12. Januar 2023 werden wir daher erst später veröffentlichen, zusammen mit Raßbachs Auftritt.
Emmis Verteidiger RA Dietrich fordert zu Beginn ein Verwertungsverbot der heute präsentierten Lichtbilder einer Observation in Gera aus dem Jahr 2021, die der LKA-Beamte Bauerfeind in seiner Aussage verwendet.
Die Observation war nur aufgrund von Sachbeschädigung und Bagatelldelikten angeordnet worden, eine längerfristige Observation mit technischen Mitteln sei aber nur erlaubt bei Taten vom schwerem Ausmaß.
Der erste Zeuge, Uwe Bauerfeind, arbeitet für das LKA Thüringen in Erfurt beim Dezernat für politische Kriminalität. Er ist Sachbearbeiter im Verfahren zum Angriff vom 23. April 2022 auf den Thor-Steinar-Laden, das zuerst die Polizei Erfurt bearbeitete, bis es vom LKA Thüringen übernommen wurde.
Der Überfall auf den Laden fand um 10:45 Uhr statt, etwa zur gleichen Zeit gab es Angriffe auf Thor-Steinar-Läden in Halle, Magdeburg und Schwerin.
Der LKA-Beamte hatte damals eine Zeugin vernommen, der am 23. April 2022 morgens auf ihrem Fußweg drei junge, weibliche Personen aufgefallen seien. Sie hätten “oversized” Kleidung getragen und Mund-Nasen-Schutz. Die drei standen nah beieinander und hatten die Köpfe zusammengesteckt, um augenscheinlich etwas zu besprechen. Als die Zeugin später ein Video sah, erinnerte sie daraus eine von den Personen getragene Jacke.
Der VR fragt dann, wie das LKA bei der Identifizierung von Emmi vorgegangen war. Zeuge Bauerfeind erklärt, dass aufgrund von Sachbeschädigungsdelikten in Jena eine verdeckte Ermittlung gegen Moritz und Emmi gegeben hatte. Es werden 2 Fotos vom Video der Observation gezeigt von einer männlichen Person und zwei weiblich gelesenen Personen aus dem Sommer 2021. Die eine davon trägt die beliebten schwarz-weißen Adidas Sneaker, Typ Samba, dies soll Emmi sein.
Das LKA hatte dann in verschiedenen Verfahren in Thüringen nach Vergleichen zum Video aus dem Thor-Steinar-Laden gesucht und ist auf diese Bilder mit den drei Personen gestoßen. Weiterhin wurden Bilder von Emmi vom Einwohnermeldeamt und dem Verfassungsschutz abgeglichen. LKA-Beamter Bauerfeind argumentiert dann, dass die Abnutzungsspuren an den Adidas-Sneakers auf dem Observationsvideo und dem aus dem Thor-Steinar-Laden übereinstimmten.
Da diese individuell seien, sei die Person mit den Adidas-Sneakers Typ Samba ebenfalls Emmi. Allerdings konnte das genaue Modell nicht genannt werden. Da die Schuhe ein Massenprodukt seien, wurde bei der Firma Adidas der Produktverantwortliche Leiter gefragt, ob es sich um individuelle Abnutzungsspuren handele. Dieser sagte, bei Wildleder entstehen diese Abnutzungsspuren häufig.
Neben Emmi will man auch Maja T. im Thor-Steinar-Laden in Erfurt erkannt haben, Gutachter Labudde hatte Maja T. bereits in Ungarn erkennen wollen.
Der LKA-Beamte Bauerfeind berichtet dann, dass einige Zeit nach dem Angriff ein Video auftauchte von der Tat, das Sequenzen mit eigener Kamera enthielt. Es endet mit den Worten “Tschüss bis zum nächsten Mal”. Dies hatte die StA Erfurt dazu bewogen, Ermittlungen nach §129 aufzunehmen.
Die Verteidigung von Emmi, RA Eder fragt dann, wer Labudde und die Hochschule Mittweida beauftragt habe, wann und womit. Damals hatten sich die jetzt Angeklagten noch nicht gestellt (und dementsprechend hatte kein 3D-Modell von ihnen angefertigt werden können. – Anm. Redaktion).
Bei der Vernehmung kam ans Licht, dass im LKA eine Praktikantin der Hochschule Mittweida tätig war, die auch Besprechungen zu dem Verfahren gegen die Antifa teilnahm.
Ob sie ihre Erkenntnisse auch an Prof. Labudde weitergegeben hat, konnte nicht aufgeklärt werden. Der Ermittler des LKA konnte sich da an wenig erinnern und Aufzeichnungen über die Tätigkeiten der Praktikant:innen habe das LKA Thüringen nicht.
Der Auftrag an Labudde dagegen war klar definiert. Es ging um den Vergleich der Körpergröße von der Person im Thor-Steinar-Laden mit der in Budapest als Emmi identifizierte Person.
RA Eder weist auf einen Aktenvermerk vom 30.3.2023 hin, in dem es heißt, der VS habe ein Observations-Video vom 1.3. übersandt, wo Emmi im Laufen zu sehen sei. Das Video sei mit dem im Thor-Steinar-Laden abzugleichen.
RA Eder kritisiert, dass mit diesem Auftrag das Ergebnis des Gutachtens vorweggenommen wurde. Es sei einzig und allein darum gegangen, den Verdacht gegen Emmi zu verifizieren. Hier unterbricht der VR die Vernehmung.
Diese Fragen stünden im umgekehrten Verhältnis zur Bedeutung des Gutachtens. Doch RA Eder widerspricht: Das Gutachten werde in der Anklage schließlich als wesentliches Beweismittel bezeichnet. Tatsächlich hat der Senat den Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen Labudde bis auf weiteres zurückgestellt.
Stattdessen warnt der VR die Verteidigung, ihre Süßigkeiten nicht an die Angeklagten weiterzugeben. Diese dürften nur Süßigkeiten aus dem Automaten essen.