„Die Bedrohung durch Linksextremismus wurde zu lange verharmlost“ – Armin Schuster im Interview

Wie weit darf der Staat gehen? Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) über zusätzliche Befugnisse für die Polizei, die Gefahr von links und den Umgang mit der AfD. Ein Interview.

Mehr Befugnisse für die Polizei, strengere Regeln für Waffenbesitzer mit AfD-Bezug und eine bundesweite Linksextremismusdatei: Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) verteidigt den neuen sicherheitspolitischen Kurs des Freistaats. Im Interview erklärt er, warum er die größte Gefahr weiterhin von rechts sieht, zugleich aber vor einer Verharmlosung des Linksextremismus warnt, welche Konsequenzen das neue Polizeigesetz haben soll und weshalb Leipzig zum bundesweiten Abschiebezentrum werden könnte.

Herr Schuster, Ende Juni wurde in Sachsen ein neues Polizeivollzugsgesetz verabschiedet. Was ändert sich konkret?

Das war eine Generalnovelle. Wir haben vielfältige Aspekte berücksichtigt: Bis zum 1. Juli mussten wir Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes an einzelnen Normen erfüllen. Die Juristen in meinem Haus haben dabei sechs weitere höchstrichterliche Urteile eingearbeitet. Und wir müssen einer Sicherheitslage Rechnung tragen, die sich in den letzten fünf Jahren in nahezu allen Facetten gravierend verändert hat.

Inwiefern?

Denken Sie an Drohnenabwehr oder die Frage, wie die Polizei mit dem sich verändernden Täterverhalten und der Technik mithält. Straftaten verlagern sich massiv in den digitalen Raum. Früher bestimmte die Polizei an einem Tatort vielleicht 20 Asservate, heute fallen einige Terabyte Daten an. Enthalten sind unter anderem moderner Videoschutz, die automatisierte Datenanalyse, Quellen- und Telekommunikationsüberwachung, oder verdeckte automatische Kennzeichenerfassung – gerade in den Grenzregionen wirklich wichtig. Das Gesetz enthält auch eine Regelung zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Die Überarbeitung hat das Polizeigesetz in eine völlig andere Dimension gehoben.

Kritiker haben moniert, das Gesetz greife zu tief in die Grundrechte ein – Stichwort gläserner Bürger. Was entgegnen Sie?

Der Landtag hat in einer mehr als vierstündigen Sitzung zwölf Sachverständige – versierte Praktiker aus den Kommunen und dem politischen Alltag, vier Rechtswissenschaftler, erwiesene Experten aus Karlsruhe – angehört. Die haben die Paragrafen genau unter die Lupe genommen. Keiner von ihnen hat auch nur im Ansatz formuliert, dieses Gesetz sei nicht verfassungsgemäß. Manche sprachen davon, es sei an bestimmten Stellen vorbildgebend für andere Gesetze. Ein anderer sagte, wir hätten den von der Rechtsprechung gewährten Rahmen nicht voll ausgeschöpft, und beim Datenschutz würden wir übererfüllen. Wer jetzt noch von chinesischen Überwachungsfantasien spricht, hat diese Meinung ziemlich exklusiv für sich.

Sachsen hat sich entschieden, auf die Palantir-Software zu verzichten. Gibt es Alternativen?

Mein Haus steht im Kontakt mit deutschen und gegebenenfalls auch europäischen Unternehmen. Es stimmt, dass Palantir technologisch am weitesten ist. Aber gerade durch den Fokus auf diese Debatte sind einige Firmen jetzt bereit, richtig loszulegen, um am Markt eine seriöse Alternative mit hoher Leistungsfähigkeit anzubieten. Ich habe keine Sorgen, dass wir gute Lösungen finden. Die Sicherheitsbehörden können deutschen Anbietern auch noch wertvolle Impulse geben, in welche Richtung es gehen soll.

Ihr Haus hat eine Verfügung erlassen, wonach AfD-Mitglieder unter Umständen ihre Waffenbesitzkarte verlieren können. Operieren Sie da an der Grenze des Rechtsstaats?

Der Erlass ist keine Rechtsgrundlage. Grundlage ist Paragraf 5 des Bundeswaffengesetzes. Der sagt: In der Regel ist nicht zuverlässig, eine Waffe zu führen, wer Mitglied einer Vereinigung ist, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Die AfD ist in Sachsen vom Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft. Die 13 Waffenbehörden in Sachsen mit etwa 50 Mitarbeitern müssen mit dieser schwierigen Rechtslage und vielfältigen Rechtsprechung umgehen. Der Erlass ist für diese Mitarbeiter ein Leitfaden, damit wir kein Durcheinander und unterschiedliche Entscheidungspraxis in 13 Behörden bekommen. Das ist eine Aufgabe eines Ministeriums.

Also kein Automatismus?

Genau das Gegenteil. Paragraf 5 des Bundeswaffengesetzes beinhaltet eine widerlegbare Regelvermutung. Der Mitarbeiter der Waffenbehörde stellt immer eine Einzelfallbetrachtung an – ganz individuell über die Frage, was den Betroffenen eventuell auch in einem milderen Licht erscheinen lässt. Es geht darum festzustellen, ob jemand aggressiv, kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt, an Aktionen beteiligt ist. Nicht pauschal kategorisieren, sondern individuell differenzieren. Die Behörde vollzieht eine Doppelprüfung: Der Beamte prüft, dann wird der Betroffene angehört. Erst dann fällt die Entscheidung, die vollständig gerichtlich überprüfbar ist.

Der Jäger, der seit einem Jahr für die AfD in der Kommunalpolitik aktiv ist – muss er nun um seine Waffenerlaubnis bangen?

Die Unterstellung, jemand habe einmal ein Faltblatt eingeworfen und schon ist die Waffe weg – das entbehrt jeder Grundlage. Aber die Verantwortung der Waffenbehörden ist unglaublich hoch. Deren Aufgabe ist es, die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen zu finden. Die Polizei hat im Jahr 2025 die sächsischen Separatisten festgenommen. Einer stand mit gezogener Waffe vor dem Haus, war legaler Waffenbesitzer und AfD-Mandatsträger. In Mecklenburg haben Sicherheitsbehörden einen AfD-Kreisrat festgenommen und ein regelrechtes Waffenarsenal vorgefunden. Rund um die Gruppe Reuß gab es zehn Festnahmen in Sachsen, einige mit AfD-Bezug und Waffenbesitzkarte. Wenn ein Sportschütze in Neustadt zwei Frauen erschießt, werden wir gefragt: Warum wurde der nicht erkannt? Wir dürfen die Mitarbeiter der Waffenbehörden bei ihrer anspruchsvollen Arbeit, die Spreu vom Weizen zu trennen, nicht alleine lassen.

Gilt der Erlass auch für Linksextremisten?

Paragraf 5 des Bundeswaffengesetzes bezieht sich auf alle Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung – das kann auch links sein. Der Leitfaden wurde erstellt, weil der Verfassungsschutz die sächsische AfD neu eingestuft hat. Selbst die Innenministerkonferenz hat vor einem Jahr eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich eigens mit diesen komplizierten Fragen befasst.

Wie geht das Innenministerium mit Polizisten um, die Mitglied der AfD sind?

Im Dienstrecht gibt es keine Regelvermutung der Unzuverlässigkeit wie im Waffenrecht. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, muss in seiner Person die Gewähr dafür bieten, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv eintritt. Bei der Einstellung müssen Bewerber angeben, ob sie Mitglied einer extremistischen Organisation sind. Wer dabei falsche Angaben macht, kann auch nachträglich aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.
Bei Beamten im aktiven Dienstverhältnis ist das anders. Da reicht die Mitgliedschaft alleine nicht aus. Es müssen Anhaltspunkte hinzukommen, dass der Betreffende in besonderer Weise agiert oder Ämter innehat, die Zweifel an der Verfassungstreue aufkommen lassen. Dann werden zunächst Verwaltungsermittlungen eingeleitet, die in ein Disziplinarverfahren münden können. Klar ist aber auch: Der Dienstherr hat grundsätzlich keine Kenntnis über die Parteizugehörigkeiten seiner Beschäftigten. Darüber muss er durch äußere Umstände Kenntnis erlangen.

Wo sehen Sie die größte Bedrohung für die innere Sicherheit in Sachsen?

Ganz klar rechts. Aber das soll angesichts der Herausforderungen, die wir in allen Phänomenbereichen haben, nicht verharmlosend wirken. Ich kann keine Entwarnung geben bei islamistischen Bedrohungen, keine Entwarnung bei der Spionageabwehr, und der Linksextremismus ist eine Bedrohung, die deutschlandweit jetzt erst richtig erkannt wird. In Sachsen haben wir dieses Spektrum in den zurückliegenden Jahren mit Sicherheit nicht unterschätzt. Wir dürften das Bundesland mit den größten Ermittlungserfolgen sein: Antifa-Ost, Hammerbande, Lina E., Johann G. – das sind Zugriffserfolge des LKA Sachsen im Bereich Linksextremismus.
Extremismus im Innern ist aktuell oft aus Ereignissen im Ausland getriggert: Die rechte Szene instrumentalisiert das Thema Migration, obwohl das schon längst nicht mehr das drängende Thema ist. Der Hamas-Überfall löst in der linken Szene wiederum Reaktionen aus. Daraus resultiert auch der Antisemitismus, den wir jetzt verstärkt beobachten, und der leider immer anschlussfähiger wird, auch in bürgerlichen Kreisen, beispielsweise im künstlerischen oder wissenschaftlichen Raum. Das empfinde ich als unglaublich besorgniserregend.

Wie geht man gegen linksextremen Antisemitismus vor, der sich hinter akademischer Sprache und Kunstfreiheit tarnt?

Die Bedrohung durch Linksextremismus wurde zu lange politisch verharmlost. Ich sage das ganz offen. Die sächsischen Sicherheitsbehörden mussten nie überzeugt werden. Alexander Dobrindt ist der erste Bundesinnenminister seit langem, der die Gefahr vom linken Spektrum nachhaltig und seriös benennt. Bei der letzten Innenministerkonferenz haben wir aus Sachsen einen Antrag eingebracht, der neue Möglichkeiten im Bereich Links fordert. Unsere Idee wäre beispielsweise eine Linksextremismusdatei. Damit die verschiedenen Sicherheitsbehörden über ein gemeinsames Lagebild verfügen. Ich adressiere das auch an die Parteien, die sonst stark darin sind, der Union mangelnde Abgrenzung zur AfD vorzuwerfen. Viele haben noch nicht bemerkt oder bemerken wollen, was für ein Problem sich am linken Rand auftut.

Anschläge auf die kritische Infrastruktur – Einzeltäter oder Netzwerke?

Ich bin bei Einzeltätertheorien sehr skeptisch. Ich gehe in der Regel von Vernetzung aus. Gerade links glaube ich überhaupt nicht an Einzeltäter. Wenn Sie sehen, wie strategisch die bei demonstrativen Aktionen vorgehen, wie sie sich vorbereiten, wie trainiert und kommuniziert wird – viel zu professionell für verirrte Einzeltäter.

Straßenfeste mussten eingeschränkt oder abgesagt werden, weil Veranstalter die Kosten für Terrorschutzauflagen nicht stemmen konnten. Kann der Freistaat helfen?

Ein eigenes Lager des Freistaats für Terrorsperren – das halte ich für eine wenig praktikable Lösung. Wir sind mit dem Städte- und Gemeindetag aber im Gespräch über mögliche Lösungen und inwieweit Veranstalter herangezogen werden können. Der Landespolizeipräsident hat einen Erlass an alle Polizeibehörden gemacht, wie die Polizei vor Ort bei Sicherheitskonzepten angemessen beraten kann.

Wieviele Abschiebungen scheitern tatsächlich und woran?

Der erste Schwerpunkt der Migrationspolitik ist so gut wie gelöst: die irreguläre Einwanderung an der Grenze. Wir haben seit längerem eine deutliche Reduktion und für ganz Deutschland kommen wir dieses Jahr wahrscheinlich auf klar unter 100.000 Zugänge. Wir sind wieder auf einem Niveau, auf dem Deutschland vor 2015 jahrzehntelang Menschen Schutz geboten hat, das war und ist gut so.
Bei den Abschiebungen haben wir bundesweit noch einiges zu tun. Das liegt daran, dass Ausreisepflichtige abtauchen, im Flugzeug renitent werden, oder die Herkunftsstaaten nicht kooperieren. Wir haben deshalb unser Landesausreisezentrum weiterentwickelt zum Sekundärmigrationszentrum. Damit wir Anwesenheitspflicht und andere Regeln durchsetzen können. Vor allem aber haben wir die freiwilligen Ausreisen deutlich gesteigert. Im letzten Jahr haben die Landesdirektion und die Ausländerbehörden beachtliche 917 Abschiebungen durchgeführt, gleichzeitig sind 1588 freiwillig ausgereist. Das ist das Ergebnis intensiver Arbeit. Auch im Sekundärmigrationszentrum erhalten die Betroffenen mehrfach und wiederkehrend Rückkehrberatung, dazu eine Starthilfe für die Rückreise und Ankunft.

Muss man sich das Landesausreisezentrum wie ein Gefängnis vorstellen?

Nein, das ist bewusst keine Abschiebehaft, aber ein fest umschlossener Bereich mit Anwesenheitspflicht. Wer gegen die Auflagen verstößt, kann unter Umständen in Haft genommen werden. Ich kann mir in Ergänzung noch ein anderes Instrument zur Durchsetzung der Ausreisepflicht vorstellen. Auf der Innenministerkonferenz wurde unser Antrag aus Sachsen angenommen, für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder eine Ausreiseerzwingungshaft einzuführen. Eine Art Beugehaft, bei der eine Seite des Haftraums immer offen bleibt: die freiwillige Rückkehr. Diese Art der Haft kennt das deutsche Recht bereits, beispielsweise für hartnäckig säumige Schuldner.

Wird Sachsen von den vom EU-Parlament gebilligten Abschiebezentren in Drittländern Gebrauch machen?

Sobald der Bundesinnenminister uns durch entsprechende Abkommen Chancen eröffnet, werden wir diese auch nutzen. Ich werbe intensiv dafür, dass Leipzig zum Standortflughafen für schwierige Abschiebungen wird. Viele Abschiebeflüge nach Afghanistan starten bereits aus Leipzig. Mein Vorschlag ist ein Bundesausreisezentrum in Leipzig als Gemeinschaftsprojekt mit dem Bund, in das wir mit einem Landesteil einsteigen würden.

Zur Person
Geboren 1962 in Andernach am Rhein (Rheinland-Pfalz). Seit April 2022 sächsischer Staatsminister des Innern. Der ehemalige Leitende Polizeidirektor saß von 2009 bis 2020 im Deutschen Bundestag, wo er sich als Innenexperte profilierte. Anschließend leitete er von 2020 bis 2022 als Präsident das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).