Polizeigesetz Sachsen: Beschluss in letzter Minute denkbar
Einigung von CDU, SPD und BSW könnte vor Monatsende im Landtag besiegelt werden. Verfassungsgericht hatte Anfang 2024 eine Frist bis Juni 2026 gesetzt.
Die Frist wird ausgenutzt bis fast zur letzten Minute, aber wenn alles nach Plan läuft, wird sie immerhin eingehalten. Im Januar 2024 hatte Sachsens Verfassungsgericht in einem von Linke und Grünen erfochtenen Urteil dem Landtag aufgetragen, wesentliche Passagen des Polizeigesetzes bis zum 30. Juni 2026 zu ändern.
29 Monate sind eine lange Zeit, doch bis vor wenigen Tagen sah es nicht so aus, als könnten sie reichen. Erst in diesem Januar hatte Innenminister Armin Schuster (CDU) einen Entwurf vorgelegt; eine parlamentarische Mehrheit war dafür lange nicht in Sicht. Jetzt aber sieht es so aus, als sei sie auf der Zielgeraden doch noch zustande gekommen. In der nächsten Sitzung des Landtags, die am 24. Juni exakt 158 Stunden vor Fristablauf eröffnet wird, soll ein Gesetz beschlossen werden, auf das sich die Minderheitskoalition von CDU und SPD sowie das oppositionelle BSW geeinigt haben.
Um eine Übereinkunft musste nicht zuletzt deshalb so lange gerungen werden, weil Schuster trotz der schwierigen politischen Verhältnisse im Landtag in seinem Entwurf tief in den Besteckkasten von Überwachungs-Fanatikern und Law-and-Order-Freunden gegriffen hatte und deutlich über das hinausgegangen war, was das Gericht gefordert hatte. So sollten die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Analyse-Software Palantir geschaffen, der bisher auf Spezialeinheiten beschränkte Einsatz von Tasern auf die gesamte Polizei ausgedehnt, der Einsatz von Bodycams auf Wohnräume ausgeweitet werden.
Videoüberwachung auf Autobahnen sollte Ordnungswidrigkeiten wie die Benutzung von Handys am Steuer eindämmen helfen. Auch die sogenannte Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung), bei der Ermittler mit einer speziellen Software auf private Rechner oder Handys zugreifen können und deren Aufnahme 2019 noch an der SPD gescheitert war, plane Schuster.
Der Entwurf kam im Landtag nicht gut an. Die Linke sprach von »autoritären Fantasien«, die Grünen von einem »Frontalangriff auf die Freiheitsrechte der Bürger«. Die beiden Fraktionen, die der Minderheitskoalition bei der Wahl eines Ministerpräsidenten und der Verabschiedung des Haushalts noch entscheidend geholfen hatten, lehnten eine Unterstützung ab; die Grünen haben mittlerweile einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt.
Mit der AfD wollen CDU und SPD laut einer Festlegung im Koalitionsvertrag keine gemeinsame Sache machen. Damit ruhten alle Hoffnungen auf dem BSW. Mit dem hatten die heutigen Regierungsparteien einst vergebens über eine »Brombeer-Koalition« verhandelt. Danach gestaltete sich die Zusammenarbeit oft schwierig. Jetzt aber steht offenbar eine ausreichend große Zahl der 15 BSW-Landtagsabgeordneten als »Freund und Helfer« beim Polizeigesetz bereit.
Vor wenigen Tagen verkündeten die drei Fraktionen eine Einigung. Sie wurde möglich, weil etliche besonders umstrittene Punkte abgeräumt wurden. So sehen zwei Änderungsanträge des BSW vor, die Nutzung von Palantir auszuschließen und die Nutzung von Tasern auch weiterhin nur auf Spezialeinheiten zu beschränken.
Ersterer Antrag wird an diesem Donnerstag im Innenausschuss eingebracht, letzterer sogar erst im Plenum; er müsse zuvor »rechtssicher erarbeitet« werden, heißt es beim BSW. Nur wenn beide Anträge eine Mehrheit finden, will dieses auch das Polizeigesetz als Ganzes mittragen.
Das BSW hält sich zugute, ein »Überwachungsgesetz« verhindert und dem Freistaat zu einem »rechtsstaatlichen Sicherheitsgesetz« verholfen zu haben, wie Fraktionschef Ronny Kupke erklärte. Valentin Lippmann, Innenexperte der Grünen, entgegnete, das BSW habe sich »als Tiger gegen einen übergriffigen Staat dargestellt, ist aber nun endgültig als willfähriger Bettvorleger der Koalition für mehr Überwachung gelandet«. Der CDU-Innenpolitiker Ronny Wähner hob hervor, der CDU sei vor allem die Quellen-TKÜ wichtig gewesen, die nun genutzt werden könne. Mit dem Gesetz halte Sachsen »Schritt mit der Entwicklung moderner Polizeigesetze in anderen Bundesländern«.
Eine Analyse des Portals »netzpolitik.org« kommt nicht nur mit Blick auf die Quellen-TKÜ zu dem Schluss, mit dem Gesetz würden »weitreichende Befugnisse zur Überwachung« geschaffen. So sei weiterhin die Einführung von Gesichter- und Stimmensuche im Internet geplant, die Befugnisse zur KI-Video-Überwachung blieben im parlamentarischen Verfahren kaum verändert, eine Live-Gesichtserkennung ist vorgesehen, die geplanten Vorschriften für das KI-Training seien nach wie vor umfassend, und am verdeckten Scan von Autokennzeichen werde festgehalten.
Etliche der Punkte sind innerhalb des BSW umstritten. »Netzpolitik.org« verweist auf ein kürzlich veröffentlichtes Positionspapier der Partei zu den Polizeirechtsnovellen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen, in dem es heißt:
»Wir treten entschieden dem Impuls der Innenminister entgegen, Bürger grenzenlos zu durchleuchten und zunehmend unter Generalverdacht zu stellen.«
Auch im Programm für Sachsens Landtagswahl 2024 hatte die Partei erklärt, man stehe für eine »vernünftige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit«. Bürger sollten sich in der Öffentlichkeit »ohne Angst vor Beobachtung und Überwachung« bewegen können. Mehr Polizisten seien »eine größere Hilfe als mehr Videokameras«.
Nach Informationen der Chemnitzer »Freien Presse« hat das BSW der Koalition denn auch nur die Stimmen von 11 der 15 BSW-Abgeordneten zugesagt. Zusammen mit den 51 Abgeordneten von CDU und SPD stünden damit 62 Stimmen für das Gesetz in Aussicht.
Das wäre keine komfortable, aber eine ausreichende Mehrheit. Selbst wenn die anderen vier BSW-Vertreter zusammen mit allen Abgeordneten von Linke, Grünen, AfD und einem Freien Wähler das Gesetz ablehnen, wären das nur 58 Gegenstimmen.