Bundesregierung äußert sich auf rechtsextreme Anfrage zur Roten Hilfe
Vor einigen Wochen richtete die rechtsextreme AfD-Bundestagsfraktion, vertreten von Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, und anderen, eine „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung zur Arbeit der Roten Hilfe e.V.
In 17 Fragen unterteilt, verlangten die AfD-Abgeordneten umfassende Auskünfte zur Mitgliederzahl, der Unterstützung von Gefangenen oder einer etwaigen „aktiv kämpferische(n) und aggressiv-kämpferische(n) Haltung der Roten Hilfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Nun liegt eine Antwort der Bundesregierung vor.
Die Kleine Anfrage vom 07.04.2026
„Kleine Anfragen“ gelten als Instrument parlamentarischer Kontrolle, da die Abgeordneten im Bundestag auf diese Weise Fragen an die Bundesregierung richten können. Auf diese Weise sollen Abgeordnete die Arbeit der Bundesregierung sowie die ihr nachgeordneten Behörden kontrollieren können. Die „Kleine Anfrage“ der AfD auf der Drucksache 21/5221, ist hier als PDF abrufbar.
Einleitend bemerkt die AfD, bei der Roten Hilfe handele es sich um „eine der größten und weiterwachsenden Gruppierugen im deutschen Linksextremismus“, welche „linksextremistischen Straftätern politischen und sozialen Rückhalt sowie juristische und finanzielle Hilfe (gewähre), um das strafrechtliche Abschreckungspotenzial zu verringern“.
Dann fragt die AfD nach Größe, Wachstum und gesellschaftlicher Verankerung der Rote Hilfe e.V.. Sie möchte wissen, wie sich seit 2025 die Mitgliederzahlen entwickelt haben, sowie die Zahl der Ortsgruppen. Gefragt wird nach zudem nach der Zahl derer die Mitglied einer Partei und zugleich der Roten Hilfe sind. Auch das Ausland interessiert die AfD, ob es dort Organisationen vergleichbarer Größe gebe.
Ein zweiter Schwerpunkt ist der Versuch der AfD die Rote Hilfe zu kriminalisieren und zu delegitimieren. Ob nämlich die Tätigkeit der Roten Hilfe über Rechtshilfe hinausgehen, gegen Strafgesetze verstoßen, die verfassungsmäßige Ordnung gefährden oder Gewalt gegen den Staat begünstigen würden. Besonders abgefragt werden dabei angebliche Beziehungen zu ehemaligen RAF-Mitgliedern, zur „Antifa Ost“ sowie zu militanten linken Strukturen.
Drittens interessiert die AfD-Abgeordneten, warum bisher kein Vereinsverbot eingeleitet wurde und ob sich die Rote Hilfe taktisch als Rechtshilfeverein -Zitat- „tarne“.
Ein weiterer Frageblock betrifft Finanzen und Infrastruktur: Spenden, Beiträge, Immobilien, Mietverhältnisse, staatliche Fördermittel sowie materielle Unterstützung einzelner Personen.
Abschließend fragt die AfD nach gesellschaftlichen Netzwerken und Bündnissen der Roten Hilfe, zum Beispiel mit Buchläden, Jugend- und Kulturvereinen, Gewerkschaften, Umweltbewegungen, und versucht dabei die Rote Hilfe als „Sammelbecken für kommunistische und anarchistische Theorieansätze“ darzustellen.
Die Antwort der Bundesregierung
Mittlerweile liegt die Antwort der Bundesregierung vor, sie ist diesem Artikel zudem als PDF angefügt. Die Antwort macht zuvörderst deutlich wie stark die Rote Hilfe ist gewachsen ist. Laut Bundesregierung von rund 7.000 Mitgliedern im Jahr 2015 auf 14.400 im Jahr 2024.
Die rechtsextreme AfD fragt und die Regierung liefert das Feindbild
An vielen Stellen beschreibt die Bundesregierung die bekannten Erzählungen über „Linksextremismus“ und Delegitimierung des Staates. Die Anfrage aus dem rechtsextremen Lager trifft also auf offene Ohren: Wer politische Gefangene unterstützt, wird nicht als solidarische Struktur verstanden, sondern als gefährliche Organisation die es zu beobachten und ggf. zu verbieten gilt.
Wenn es konkret wird, verweigert die Bundesregierung Antworten
Sobald die AfD Zahlen zu Parteimitgliedschaften, Finanzen, Unterstützten oder Strukturen will, zieht die Bundesregierung die Karte „Staatswohl“. Immer wieder heißt es sinngemäß: Dazu könne man nichts sagen, sonst wären Arbeitsweise und Erkenntnisse des Verfassungsschutzes gefährdet.
So bleibt vieles im Dunkeln, auch wenn die Verweigerung der Antworten nahelegt, dass der Verfassungsschutz die Rote Hilfe mit offenen und verdeckten Methoden bebachtet.
Solidarität wird politisch kriminalisiert
Dass die Rote Hilfe Gefangene unterstützt, Rechtshilfe organisiert oder Solidarität mit Verfolgten zeigt, erscheint in der Antwort nicht als legitime Praxis, sondern als verdächtiges Verhalten. Selbst Öffentlichkeitsarbeit, Broschüren oder politische Stellungnahmen werden unter Sicherheitslogik einsortiert, ein weiterer deutlicher Hinweis darauf, wie eng der Raum seit jeher für linke Organisierung gemacht wird.
So führt die Bundesregeierung aus, dass die Rote Hilfe versuche „Einfluss auf die Meinungsbildung zu nehmen und den Rechtsstaat zu delegitimieren, indem sie ihm einen „repressiven Charakter“ unterstellt und Gerichtsentscheidungen als politisch motivierte Klassenjustiz abwertet.“
Antifa-Ost im Fokus
Zu Antifa-Ost schreibt die Bundesregierung: „Dem Netzwerk „Antifa-Ost“ zugerechnete Inhaftierte stehen im Fokus linksextremistischer Solidaritätskampagnen. Die RH unterstützt offen Personen des Netzwerks durch solidarische Veröffentlichungen und Mobilisierungen für Solidaritätsveranstaltungen auf der vereinseigenen Internetseite, teils auch mit Nennung der Vornamen der betreffenden Personen.
Des Weiteren ruft die RH auf der zugehörigen Internetseite zu Spenden auf ein RH-Spendenkonto auf. Bei einer Veranstaltung im Februar 2024 im Rahmen der 100‑Jahr-Festivitäten der RH in Hamburg trat die als Angehörige der kriminellen Vereinigung „Antifa Ost“ verurteilte Lina E. als eine der Hauptrednerinnen auf und äußerte sich zu von der RH empfangenen Unterstützungsleistungen“.
Verbot der Roten Hilfe?
Zur immer wieder erhobenen Forderung nach einem Verbot schweigt die Bundesregierung. Man äußere sich, so die Antwort zu Frage 17, grundsätzlich nicht zu solchen Überlegungen, um operative Maßnahmen nicht zu gefährden. Ein Dementi sieht anders aus.
Ausblick
Die Rote Hilfe wird seit ihrer Gründung vor über 100 Jahren von staatlicher wie von rechter Seite, was in vielen Fällen in eins fiel und fällt, angegriffen. Während der NS-Zeit war die Verfolgung besonders brutal und unmenschlich: Verhaftungen und dann die Ermordung.
Nachdem sich die Rote Hilfe in den 70er Jahren neu gegründet hat, ist sie in jüngster Zeit erneut besonders im Fokus der Repressionsbehörden. Vor acht Jahren forderte Armin Schuster, damals für die CDU im Bundestag, und heute sächsischer Innenminister, unumwunden eine Prüfung des Verbots der Roten Hilfe.
Die Solidarität mit Daniela Klette sowie „Antifa-Ost“ und dem „Budapest-Verfahren“ ist den rechten Parteien und Medien gleichfalls ein Dorn im Auge. Vergangenes Jahr versuchten Banken die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Roten Hilfe zu zerstören und kündigten alle Bankkonten.
Erst ein Gerichtsurteil, im Falle der Sparkasse Göttingen, und viel zivilgesellschaftlicher Druck auf die GLS-Bank, konnten eine Zerschlagung der Roten Hilfe auf diesem Wege erstmal abwenden.
Nachdem Ungarn antifaschistische Organisationen und die USA darüber hinaus, konkret auch „Antifa-Ost“ als angebliche terroristische Organisation eingestuft haben, geraten zuvörderst jene, die auf den Straßen den Faschisten etwas entgegen setzen nochmals besonders unter Druck. Im Anschluss daran, aber auch jene die den Antifaschist:innen solidarisch zur Seite stehen.
Quelle: https://de.indymedia.org/node/732216