Vorstoß aus Sachsen: Schwarzfahren soll billiger werden

Die Linke fordert eine Entkriminalisierung. Zwar sollen weiter 60 Euro für ertappte Schwarzfahrer fällig werden, allerdings keine zusätzlichen Geldstrafen. Ähnliche Initiativen gab es bereits von Grünen und Liberalen.

Schwarzfahren soll keine Straftat mehr sein. Sachsens Linksfraktion fordert die Streichung der entsprechenden Vorschrift aus dem Strafgesetzbuch. Bislang gilt: Wer ohne Ticket in Bus und Straßenbahn erwischt wird, muss ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen – 60 Euro.

Das soll auch so bleiben. Wegfallen könnten jedoch weitere Sanktionierungen, falls die Linke ihren unlängst ins Parlament eingebrachten Antrag durchsetzt. Die aktuelle Rechtslage sieht Möglichkeiten von Geld- und sogar Freiheitsstrafen vor. Dazu kann es kommen, wenn Verkehrsunternehmen ertappte Schwarzfahrer anzeigen. Die Linke kritisiert die Möglichkeit der Doppelbestrafung, die in der Regel Einkommensschwache treffe. Zudem könnten durch eine Gesetzesänderung Polizei und Justiz entlastet werden.

Mehr als 1000 Verurteilungen

2024 kam es in Sachsen zu 1106 Verurteilungen wegen des Paragrafen 265a, der das „Erschleichen von Leistungen“ unter Strafe stellt. Die Mehrzahl der Verurteilten musste eine Geldstrafe bezahlen – 1015. In 33 Fällen wurden aber Ersatzfreiheitsstrafen angeordnet, weil die Verurteilten nicht zahlen konnten. Dazu kommen 20 Verurteilungen zu Freiheitsstrafen. Dabei dürften aber auch andere Vergehen eine Rolle gespielt haben.

Mit ihrem Vorstoß wagen sich die Linken nicht auf Neuland. Die damalige sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) regte bereits 2022 entsprechende Änderungen an. Ähnliche Bestrebungen gab es in der Ampel. 2024 forderte der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Herabstufung des Schwarzfahrens zur Ordnungswidrigkeit.

Passiert ist bislang allerdings nichts davon. Grund für die Landtagslinke, für das Entkriminalisieren des Schwarzfahrens einzutreten. „Es reicht, wenn die Verkehrsunternehmen das erhöhte Beförderungsentgelt auf privatrechtlichem Weg verfolgen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der sächsischen Fraktion, Rico Gebhardt, Sächsischer Zeitung und Leipziger Volkszeitung.

Die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) sehen das anders. „Gerade nachdem die Schwarzfahrerquote bundesweit steigt, wäre die Herabstufung ein fatales Signal und eine Art Freibrief zur kostenlosen Nutzung der Verkehrsmittel“, teilte Sprecher Falk Lösch auf Anfrage mit.

Dresden zeigt besonders schwerwiegende Fälle an

Zudem verwies er auf einen Beschluss des Dresdner Stadtrates. Der stimmte im vergangenen Juni dafür, dass die DVB nicht mehr automatisch Anzeigen bei Schwarzfahrern stellen. Dies soll nur noch geschehen, wenn Kontrolleure angegriffen werden oder ein offensichtlicher Betrugsversuch – etwa mit gefälschtem Fahrschein – vorliegt.

Auch wenn jemand mehrfach ohne Ticket angetroffen wurde, könne angezeigt werden. In allen drei Fällen müsse man „bewusstes Fehlverhalten oder gar kriminelle Energie unterstellen“, teilten die DVB weiter mit. „Und dann stellen wir Anzeige. Sonst nicht mehr.“

Leipzig meldet 1200 Anzeigen

In Leipzig traf der Stadtrat Anfang 2025 mit knapper Mehrheit einen ähnlichen Beschluss. Allerdings hat das Rathaus rechtliche Bedenken bei der Umsetzung. So kam es im vergangenen Jahr zu 1200 Anzeigen. Allerdings wie in Dresden nur „in besonders schwerwiegenden Fällen“, wie die Leipziger Verkehrsbetriebe mitteilten. Rund 20.000 Fahrgäste wurden in der Messestadt 2025 ohne Ticket erwischt.

Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe bildet das Gericht Tagessätze, die sich am Einkommen orientieren. Fällig werden können – je nach Schwere des Vergehens – mehrere hundert bis deutlich über 1000 Euro. Das will die Linksfraktion ändern. Fiele diese Strafe weg, würde Schwarzfahren für diejenigen günstiger, die bislang verurteilt werden.

Gleichwohl müssen sie nach wie vor 60 Euro zahlen. Die Linke argumentiert, dass der „Unrechtsgehalt“ des Schwarzfahrens „äußerst gering“ sei. Das „entgangene Beförderungsentgelt“ liege in der Regel im einstelligen Bereich. Zudem müssten beim Einsteigen in Bus und Bahn keine besonderen Schutzvorrichtungen überwunden werden. Es benötige dafür keine „kriminelle Energie“.

Sachsens Staatsregierung soll sich im Bundesrat für die Änderung des Strafgesetzbuchs einsetzen. Ob die Linke damit Erfolg hat? Noch wurde der Antrag nicht in den Fachausschüssen debattiert. Der Landtagsbeschluss steht aus. Allerdings ist Sachsens Minderheitsregierung für eigene Vorhaben auf Oppositionsstimmen angewiesen – und kommt diesen gelegentlich entgegen.