Düsseldorf – Budapest-Komplex: 2. Verhandlungstag – 20.01.2026 & 3. Verhandlungstag – 21.01.2026

Die Verteidigung kritisiert die Einlasskontrollen und Durchsuchung von Anwält*innen durch das OLG und hält die ausstehenden Opening Statements.

Gegen 11 Uhr beginnt der zweite Verhandlungstag vorm 7. Strafsenat am OLG Düsseldorf. Wieder sind viele Unterstützer*innen und Angehörige der Angeklagten vor Ort und können durch die Glasscheibe Solidarität und Zuneigung ausdrücken.

Zunächst thematisiert die Verteidigung von Moritz, Scharmer, die Durchsuchung und Einlasskontrolle der Verteidiger*innen, die das Gericht im Dezember im Rahmen einer sitzungspolizeilichen Anordnung festgelegt hatte. Diese sonst nicht übliche, sehr ausführliche Durchsuchung der Anwält*innen inklusive der Durchsuchung von Kleidung, Gepäck und Taschen und auch von Schriftstücken durch Justizbeamt*innen “bestenfalls ohne Kenntnisnahme von Akten” sei unbegründet und anlasslose Schikane.

Es gebe keinen dafür erforderlichen Hinweis einer konkreten Gefahr und das Vorgehen sei auch andernorts nicht üblich. Es verunmögliche durch den zeitlichen Mehraufwand außerdem notwendige Gespräche zwischen Anwält*innen und ihren Mandant*innen vor Beginn der Verhandlung.

Im Anschluss werden die Opening Statements der Verteidigung vom ersten Verhandlungstag fortgesetzt. Zuerst kritisiert Lucas Anwältin von der Behrens das “Overcharging” der Generalbundesanwaltschaft (GBA) auch in Bezug auf den angeklagten Personenkreis.

Die vermeintliche Zuordnung von Angeklagten zu Straftaten aufgrund von Indizien sei “schlichte Willkür”. Die Indizien, meist verschwommene Videoaufnahmen von Taten sowie weiteren Überwachungsvideos, erlaubten nur die Wiedererkennung mancher Kleidungsstücke. Der Vorwurf des versuchten Mordes diene wohl dazu, die Angeklagten zu Kooperation oder einem Deal zu bewegen.

Auch das Narrativ der Anklage vom „Untergrund“ sei falsch und irreführend. Die Angeklagten hatten sich einer möglichen Auslieferung nach Ungarn entzogen, die GBA sei mehrfach erfolglos von der Verteidigung kontaktiert worden, es war klar, dass die Beschuldigten auf eine Zusicherung seitens der GBA gewartet hätten, nicht ausgeliefert zu werden.

Lucas Anwalt Kuhn geht in seinem Opening Statement dann auf das Mordmerkmal der “niedrigen Beweggründe” ein. Er führt aus, wenn die GBA den Antifaschist*innen versuchten Mord vorwirft, bewerte sie eine antifaschistische Haltung als niedrigen Beweggrund. Im Gegenteil sei Antifaschismus aus der Erfahrung des Nationalsozialismus heraus identitätsbildend für die BRD und im Grundgesetz verankerte Pflicht.

Neles Verteidiger Hoffmann kritisiert anschließend in seinem Opening Statement die Unterstellung einer „kriminellen Vereinigung“ bei völlig unklarer Definition der Dauer dieser Vereinigung und die Abhebung der vorgeworfenen Taten von anderen politischen Straftaten. Er verweist auf die vielen – vor allem rechten – Straftaten wie von „NSU 2.0“, den Hooligans Elbflorenz, im Jungsturm-Verfahren, dem Moscheebomber in Dresden oder der Freien Kameradschaft Dresden, in denen eine Einordnung als Staatsschutzverfahren durch die GBA ausblieb.

In Zeiten des Rechtsrucks verfolge die GBA Antifaschist*innen in „Schauprozessen“ unter überzogenen Sicherheitsbedingungen, um sie einzuschüchtern, überhaupt Gegenwehr gegen rechte Machtbestrebungen zu leisten.

Emmis Verteidigung Dietrich führt dann aus, wie unverlässlich die Indizien seien, mit denen die Angeklagten vermeintlich identifiziert wurden – so stimmten grundlegende Zeug*innenaussagen über äußerliche Merkmale und Körpergröße über Angreifer*innen in Erfurt nicht mit den Merkmalen der deswegen angeklagten Personen überein.

Ebenso seien ähnliche Schuhe auf verschiedenen Überwachungsvideos keine hinreichenden Beweise. Auch die Beauftragung von Gutachten durch die Ermittler*innen sei eine selbsterfüllende Prophezeiung gewesen – so lautet die Anforderung eines Gutachtens, auf bereitgestellten Videos und Fotos die Identifizierung der Angeklagten zu bestätigen.

Widersprüche hinsichtlich Körpergrößen oder geringe Wahrscheinlichkeiten werden von der GBA zu Rate gezogen, man stütze sich nur auf belastende, nicht auch die Angeklagten entlastende Erkenntnisse. RA Dietrich kritisiert zudem den Wortlaut der Anklageschrift, bei der angegriffenen Firma Thor-Steinar handle es sich um eine „in der rechten Szene beliebte“ Marke. Im Gegenteil komme diese Marke direkt aus der rechten Szene und sei für diese „wirtschaftlich bedeutsam“.

Die Verteidiger*innen fordern geschlossen die Einstellung des Verfahrens.

Anschließend informiert VR Bachler, dass die Geschädigten aus Budapest, Dudog, Wilk und Badian, aller Voraussicht nach nicht persönlich in Düsseldorf erscheinen, sondern per Videovernehmung mit Dolmetscher*innen aussagen werden.

Zudem teilt er mit, dass die am 3. Prozesstag geladene Zeugin Maria W., während des Angriffs auf den Thor-Steinar-Laden „Trondheim“ in Erfurt 2022, vom rechtsextremen Freiburger Rechtsanwalt Dubravko Mandic vertreten wird.

Nach einer Mittagspause werden einige Beweismittel eingeführt, darunter Videoaufnahmen aus dem Thor-Steinar Laden Trondheim, die den Angriff aus mehreren Ansichten zeigen, außerdem Youtube-Videos von den Actionkameras, die die Angreifenden trugen, Nahaufnahmen aus den Videos von auffälligen Kleidungsstücken sowie polizeiliche Fotos von Tatort und Tatopfer Maria W. und ihre Krankenhausunterlagen.

Der zweite Prozesstag endet gegen 15:40.

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Heute sagten 2 Zeug*innen aus der Naziszene zum Angriff auf ein Thor-Steinar-Geschäft in Erfurt am 23.4.2022 aus. Außerdem forderte die Verteidigung ein Beweiserhebungsverbot gegen das Gutachten des umstrittenem 3D-Modells von Prof. Labudde für die kommende Woche.

Der Prozess begann mit einer Drohung des Vorsitzenden an die rund 80 Zuschauer*innen, darunter etliche Angehörige und Freund*innen der Angeklagten im Hochsicherheitsbau. Dem Senat sei bekannt, was Thor Steinar ist und an welche Kund*innen sich die Nazi-Marke wende. Bei Störungen der Zeugenvernehmung der geladenen Nazis verstehe er keinen Spaß.

Maria W., die an dem Tag des Angriffs in dem Thor Steinar-Geschäft als Verkäuferin aushalf, ist Nebenklägerin in dem Verfahren und tritt in Begleitung des Freiburger Anwalts und ehemaligen AfD-Funktionärs Dubravko Mandic in den Zeugenstand. Als am 23. April 2022 an der Tür geklopft worden sei, sei die Tür verschlossen gewesen, weil sie über eine interne Meldekette per Messenger von Farbanschlägen auf andere Thor-Steinar Filialen erfahren habe.

Trotzdem öffnete sie die Tür. Sie sei von einer der “Mädels” von hinten zu Boden gerissen und geschlagen worden. Dann hätten zwei weitere Personen eine Flüssigkeit im Laden versprüht. Sie hätten dann von ihr abgelassen und seien verschwunden.

Sie sei im Krankenhaus behandelt worden und leide bis heute an einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Über die Größe der beiden Angreifer*innen machte sie widersprüchliche Angaben.

Dennis Bender, Mittenwalde (bei Berlin), der zweite Nazi-Zeuge, ist kaufmännischer Leiter der Firma SkyTec und betreut fünf Thor-Steinar Filialen. Er berichtet, dass es damals in kurzer Folge auch in Schwerin, Magdeburg, Halle und Dresden Angriffe auf die Kette gegeben habe.

Die Verkäuferin, die ihn und seinen Bruder, Holger Bender, in Erfurt vor dem Laden erwartet hätte, habe noch am selben Abend gekündigt. Der Schaden sei mit rund 74.000 Euro besonders hoch gewesen. In Erfurt sei der ganze Laden ruiniert worden, die Ware mit Teerfarbe und Buttersäure besprüht worden, die gesamte Ware und die Ladeneinrichtung zerstört. Er habe eineinhalb Wochen mit fünf Kollegen den Laden komplett reinigen, renovieren und wieder einrichten müssen.

„Wir wissen ja, dass wir auf den Schäden sitzenbleiben”, behauptete er. Namen werde er nicht nennen. Auf Nachfragen der Verteidigung reagierte er aggressiv und erklärte sich erst nach Androhung von Zwangsgeld bereit, dem Senat Namen von Kolleg*innen per Zettel auszuhändigen.

Die Fragen der Verteidigung, wer die Kameras in dem Laden gereinigt oder angefasst hat und wer ein Video von dem Angriff ins Internet gestellt hat, ließ er offen.Im Anschluss an die Zeugenvernehmung stellte die Verteidigung fest, dass der Thor-Steinar Laden direkt nach dem Überfall gesäubert worden sei.

Das Gericht verkündete nun den Senatsbeschluss über die Ablehnung des Antrags der Verteidigung vom Vortag, das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einzustellen. Die Kammer halte am Gerichtsstand Düsseldorf fest, weil der Gerichtsstand, der sich am Wohnsitz orientiere, in diesem Fall nicht möglich sei. Es sei fraglich, ob die Angeschuldigten überhaupt einen Wohnsitz gehabt hätten, da sie seit Februar 2023 nicht an ihren Wohnsitzen gewesen seien.

Zum Schluss der Verhandlung beantragten die Verteidiger*innen von Emmi (Eder und Dietrich), ein Beweiserhebungsverbot, hilfsweise ein Beweisverwertungsverbot, für die in der JVA Guben angefertigten Fotos von der Angeklagten für die erkennungsdienstlichen Befunde des Prof. Labudde, der damit 3D-Modelle von einem Skelett für sein umstrittenes Gutachten modelliert hat, das er in der nächsten Hauptverhandlung am 27. Januar abgeben soll.

Diverse Gerichte hätten bei dieser Methode bereits “tiefgreifende Bedenken” geäußert und die Ergebnisse nicht als Beweise herangezogen. Für Maßnahmen, die die innerliche Körperlichkeit betreffen brauche es zudem eine richterliche Anordnung.

Ein Sachverständiger könne abzulehnen sein, wenn er dabei Methoden verwendet, die wissenschaftlich nicht erprobt oder nicht Gegenstand wissenschaftlicher Überprüfung sind. Die Methode sei mit derart gravierenden Mängeln behaftet, dass das einem Beweiserhebungsgebot entgegenstünde.