BSW hat wenig Einwände gegen Polizeigesetz
Wagenknecht-Partei könnte sächsischer Koalition zur Mehrheit verhelfen
Die Zeit läuft. 138 Tage verbleiben Sachsens Landespolitik noch, um ein neues Polizeigesetz zu beschließen. Die Frist bis Ende Juni 2026 hatte das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber gesetzt, als es vor über zwei Jahren auf Klage von Linken und Grünen etliche Regelungen im bisherigen Gesetz für verfassungswidrig erklärte.
Erst seit September 2025 liegt ein Entwurf des Innenministeriums vor, von dem bisher freilich unklar war, wer ihm zur Mehrheit verhelfen könnte; in Sachsen regieren CDU und SPD ohne eigene Mehrheit und sind auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Inzwischen deutet sich an: Diese könnten von der 15-köpfigen BSW-Fraktion kommen.
Das legt eine Stellungnahme nahe, die das BSW im Rahmen des Konsultationsverfahrens abgab und über die zuerst das Portal netzpolitik.org berichtete. In dem Verfahren werden Gesetzesvorhaben zwischen Koalition und Opposition abgestimmt, wobei sich die AfD nicht beteiligt. Linke und Grüne haben in ihren Stellungnahmen ihre Kritik am Entwurf des Ministeriums bekräftigt.
Der Bedarf für gesetzliche Neuregelungen sei »teilweise anzuerkennen«, heißt es bei der Linken. Der Entwurf sei aber »in der jetzigen Form für uns nicht zustimmungsfähig«, sagt Innenexperte Rico Gebhardt. Die Grünen urteilen ähnlich und konstatieren »unverhältnismäßige Eingriffe in Freiheitsrechte«.
Auch das BSW übt Kritik. So wird das Ansinnen abgelehnt, bei Videoüberwachungen gefilmte Personen mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) in Echtzeit anhand biometrischer Merkmale zu identifizieren. Man sehe darin die »Gefahr einer faktischen Massenüberwachung im öffentlichen Raum«, schreibt das BSW. Prinzipiell abgelehnt wird eine KI-gestützte Videoüberwachung im öffentlichen Raum aber nicht.
Das Trainieren von KI mit personenbezogenen Daten will das BSW nur erlauben, wenn diese anonymisiert sind. Als zu unbestimmt abgelehnt wird zudem das Konzept einer »Vorfeldstraftat«, mit dem das Ministerium bestimmte polizeiliche Maßnahmen rechtfertigen will.
Viele der geplanten Vorhaben werden vom BSW indes nicht oder kaum kritisiert. So lehnt es, anders als Linke und Grüne, die Ausweitung des Einsatzes von Bodycams auf Wohnungen nicht ab, sondern drängt lediglich auf Befristung und Evaluierung. Gleiches gilt für den Einsatz von Elektroschockern, sogenannten Tasern, der bisher Spezialkräften vorbehalten war und den das Ministerium flächendeckend ermöglichen will. Das BSW fordert eine dreijährige Erprobung in zwei Revieren.
In manchen Punkten zeigt sich das BSW sogar offener als der Koalitionspartner SPD. Das gilt etwa für die geplante Videoüberwachung im Verkehr, um die Nutzung von Handys am Steuer zu unterbinden. Die SPD fürchtet eine »anlasslose massenhafte Datenerhebung« und äußert Zweifel an der Verhältnismäßigkeit, zumal es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit handle.
Das BSW greift den Punkt gar nicht auf. Keine Erwähnung findet auch die Überwachungssoftware Palantir, deren Einsatz in Sachsen das Gesetz nach Ansicht von Kritikern ermöglichen würde, was bei der SPD »schwerwiegende Bedenken« auslöst. Auch zur sogenannten Quellen-TKÜ und zu Online-Durchsuchungen äußert sich das BSW nicht.
Mit der Stellungnahme werden die innenpolitischen Vorstellungen des BSW konkreter. Im Programm für Sachsens Landtagswahl 2024 hatte die Partei erklärt, man stehe für eine »vernünftige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit«. Bürger sollten sich in der Öffentlichkeit »ohne Angst vor Beobachtung und Überwachung« bewegen können. Mehr Polizisten seien »eine größere Hilfe als mehr Videokameras«.
Ob die Fraktion dem Gesetz tatsächlich zur Mehrheit verhilft, hält sie offen. Man habe »zu wesentlichen Teilen eine abweichende Meinung«, teilte Innenexperte Bernd Rudolph auf Anfrage mit; es müsse abgewartet werden, »ob sich eine inhaltliche Annäherung zur Koalition ergibt«. Zudem befinde man sich in einer »sehr frühen Phase« des parlamentarischen Verfahrens. Mit einer erneuten Befassung im Kabinett wird für Ende Februar gerechnet. Eine Expertenanhörung ist für 27. März geplant.
Kürzlich hatte das BSW noch weitere Prämissen für die Unterstützung von Vorhaben der Koalition formuliert. Diese solle mehr Ideen seiner Fraktion aufgreifen, forderte ihr Geschäftsführer Jens Hentschel-Thöricht. Andernfalls sei »unsere Gesprächsbereitschaft auch bei Themen eingeschränkt, die ihr wichtig sind und bei denen sie mit der Linken und Grünen nicht vorankommt«, sagte er mit Verweis auf das Polizeigesetz.
Vorige Woche war im Landtag indes ein Antrag zum Thema Rechenschwäche erfolgreich, für den das BSW die Urheberschaft reklamiert.