Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Bundesgerichtshof fordert höheres Strafmaß für Neonazi-Verlag „Der Schelm“

2024 hatte das Oberlandesgericht Dresden drei Mitglieder des Verlags „Der Schelm“ wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung verurteilt. Nun hat der Bundesgerichtshof eine Prüfung der Strafen angeordnet.

Im Strafverfahren um den Neonazi-Verlag „Der Schelm“ muss das Oberlandesgericht (Dresden gegen zwei Angeklagte die Schuldsprüche neu bestimmen. Aufgrund einer Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) seien die Gesamtstrafen fehlerhaft festgelegt worden, heißt es in einem am Freitag in Karlsruhe bekanntgegebenen Beschluss des BGH (AZ: 3 StR 382/24).

Das Oberlandesgericht hatte 2024 drei Angeklagte wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Volksverhetzung, zu Freiheitsstrafen verurteilt. Danach muss der frühere NPD-Politiker Enrico B. für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Matthias B. und Annemarie K. erhielten Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten und einem Jahr und sechs Monaten. Zudem wurden mit dem Verlag erzielten Taterträge eingezogen.

Die Dresdener Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagten ab Sommer 2018 mit dem noch flüchtigen Verlagschef Adrian Preißinger den von ihm im Jahr 2014 gegründeten Neonazi-Verlag „Der Schelm“ betrieben und damit eine kriminelle Vereinigung gebildet haben. Über ihren Webshop hätten sie den Holocaust leugnende, nationalsozialistische und den Nationalsozialismus verherrlichende Bücher verkauft. Im Dezember 2020 wurde die Gruppierung zerschlagen.

Der Bundesgerichtshof erklärte nun, das Oberlandesgericht Dresden müsse die Gesamtstrafen für Enrico B. und Annemarie K. neu bestimmen. So seien weitere Verurteilungen beim Strafmaß einzubeziehen. Auch habe das Dresdner Gericht die Einziehung der Taterträge zu gering bestimmt.