Bundesländer wollen Netz- und Reisesperren für »Linksextreme«
Die Innenministerkonferenz fordert vom Bund ein »Indymedia«-Verbot und ein europaweit schärferes Vorgehen gegen »gewaltbereite Linksextremisten«.
Unter dem Vorsitz von Hamburg fordert die Innenministerkonferenz (IMK) ein Verbot der linken Internetplattform »Indymedia«. Das Bundesministerium des Innern wird aufgefordert, »alle rechtlichen Möglichkeiten« dafür zu prüfen und sich innerhalb der Bundesregierung für ein solches Verbot einzusetzen.
Die »Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder« hatte sich vom 17. bis 19. Juni zur Frühjahrssitzung in Hamburg getroffen. Auch das Bundesinnenministerium nahm daran teil. Vergangene Woche wurde auf der Webseite der IMK eine »Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse« veröffentlicht. Darin findet sich unter Tagesordnungspunkt 34 der Titel »Stärkung der Inneren Sicherheit durch effektive Bekämpfung linksextremistischer Strukturen«.
Anschläge auf Infrastrukturen als Begründung
Die IMK stellt darin fest, dass »Linksextremismus« angesichts von neuen Anschlägen auf kritische Infrastruktur, gewaltsamen Ausschreitungen und einer zunehmenden internationalen Vernetzung innerhalb der Szene »weiterhin eine hohe Bedrohung für die Gesellschaft und die freiheitliche demokratische Grundordnung« darstelle.
Konkret bittet die IMK das Bundesinnenministerium, »alle rechtlichen Möglichkeiten für ein vollständiges Verbot des linksextremistischen Portals ›indymedia.org‹ zu prüfen und sich innerhalb der Bundesregierung für ein solches einzusetzen«. Das Straf- und Gefahrenabwehrrecht biete dafür bereits alle Rechtsgrundlagen – genannt werden die Beschlagnahme der Webseiten, Löschungsaufforderungen gegenüber den Hosting-Providern sowie der Erlass von Netzsperren.
Bereits im August 2017 hatte das damals von Thomas de Maizière (CDU) geführte Bundesinnenministerium den »Indymedia«-Ableger »Linksunten« auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. Dazu gab es am selben Tag sowie in den Jahren danach Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und mehrere Straf- und Verwaltungsverfahren gegen mutmaßliche Betreiberinnen sowie angebliche Unterstützende.
Die Razzien erklärten Gerichte später als teilweise rechtswidrig, Strafverfahren gegen Beschuldigte sowie angebliche Unterstützende wurden eingestellt, auch weil sich keine konkrete Betreiberstruktur nachweisen ließ. Die rechtliche Einordnung der Plattform als Verein blieb ebenfalls umstritten. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese aber in einem Urteil von 2020 bestätigt.
»Bundesweite Strategie« gegen linke Bewegungen
»Mit Sorge« betrachtet die IMK außerdem, »dass der organisierte Linksextremismus in zunehmendem Maße auch zivilgesellschaftlich relevante Themen instrumentalisiert«. Genannt werden in dem Beschluss Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und Wehrpflicht. So sollten »immer jüngere Menschen, insbesondere auch Schülerinnen« erreicht werden.
Die Bundesländer wollen auf diese neuen linken Bewegungen mit einer bundesweiten »Strategie zur konsequenten Verfolgung und Bekämpfung linksextremistisch motivierter Straftaten und Strukturen« reagieren. Diese sei im Koalitionsvertrag verabredet worden, erinnert die IMK.
Das von Alexander Dobrindt (CSU) geführte Bundesinnenministerium soll den Ländern zudem bis zur Herbstsitzung 2026 ein aktuelles »Bundeslagebild gewaltorientierter Linksextremismus« vorlegen. Darin wollen die Innenminister*innen über »aktuelle Entwicklungen, Vernetzungsstrukturen sowie Mobilisierungspotenziale innerhalb der Szene« unterrichtet werden.
Schärfere Reisesperren geplant
Ebenfalls unter Tagesordnungspunkt 34 einigten sich die Bundesländer auf eine Verschärfung von Ein- und Ausreiseuntersagungen gegen »gewaltbereite (Links-)Extremisten«. Die Bundespolizei soll dafür im Rahmen einer Novelle des Bundespolizeigesetzes mehr Kompetenzen erhalten. Dobrindt wird aufgefordert, weitere »Möglichkeiten zur Freizügigkeitsbeschränkung zu prüfen«.
Derartige Reisesperren wurden seit Ende der 90er Jahre im Fußball und zum G8-Gipfel in Genua 2001 auch gegen Linke eingeführt: Die Bundespolizei stoppte Betroffene einer dafür geführten deutschen Liste bei der Ausreise am Flughafen oder bei vorübergehend eingeführten Kontrollen der Landgrenzen.
Undurchsichtige »Austauschformate«
Im aktuellen IMK-Beschluss heißt es dazu, die Bundesregierung solle »die internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung grenzüberschreitend agierender linksextremistischer Netzwerke« ausschöpfen.
Auf europäischer Ebene sollen »bestehende Kooperations- und Informationsaustauschformate« intensiv genutzt werden.
Konkreter wird die IMK hierzu nicht. Das lässt befürchten, dass informelle Kanäle der europäischen Polizeibehörden gestärkt werden: Weil sich die EU-Staaten seit den Massenprotesten in Genua 2001 nicht auf eine vor allem aus Deutschland geforderte »europäische Störer-Datei« einigen konnten, erfolgt der Austausch über linken Aktivismus weiter auf Ebene der »Police Working Group on Terrorism« (PWGT).
Der aus der »bleiernen Zeit« der 70er Jahre stammende europäische Zusammenschluss gehört aber nicht zur EU und ist damit kaum öffentlich oder parlamentarisch kontrollierbar.