„Sächsische Separatisten“ NS-Bücher und „Hitlergrüßli“: Wie nah steht Kurt Hättasch dem Nationalsozialismus?

Im Juli 2018 begann Hättasch bei der Bundeswehr eine Ausbildung zum Offizier. 2021 wurde er entlassen. Er soll der Reichsbürger-Szene nahe stehen und eine rechtsextreme Gesinnung haben, so der Vorwurf.

Hättasch hat gegen seine Entlassung geklagt. Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden. Im Urteil sind konkrete Vorfälle aufgelistet: Gegenüber einem französischen Offizier soll Hättasch erklärt haben, „die Bundesrepublik Deutschland habe keine legale Existenzberechtigung“.

Urteil: https://justiz.hamburg.de/resource/blob/1155810/cb11c6e1404630117c9698574349d15c/14-k-4141-21-urteil-vom-11-12-2025-data.pdf

————————————————————————
„Konservativer Patriot“, „Hobby-Historiker“ – so sieht sich der ehemalige Grimmaer Stadtrat Kurt Hättasch. Doch Chatnachrichten und Aussagen aus seiner Zeit bei der Bundeswehr zeigen, wie radikal er ist.

Wenn Kurt Hättasch Junggesellenabschied feiert, dann gehört Adolf Hitler offenbar zum Spaß dazu: Eine Zeitreise hat ein Freund zu diesem Anlass organisiert. Sie führt durch Grimma, wo Hättasch für die AfD im Stadtrat saß. Hättasch muss verschiedene Aufgaben erledigen, in einem Punkt soll es um den „Volkssturm“ gehen, und irgendwann hängt ein Porträt vom Führer im Baum.

Solche Bezüge zum Nationalsozialismus (NS) waren im Freundeskreis von Hättasch offenbar üblich und spielen deswegen vor dem Oberlandesgericht Dresden derzeit eine zentrale Rolle. Hättasch soll Teil der „Sächsischen Separatisten“ gewesen sein. Eine rechtsextreme Terrorgruppe, die sich auf den Zusammenbruch des Systems vorbereitet, Häuserkampf trainiert und Ausrüstung besorgt haben soll. Ziel war es laut Anklage, Teile Sachsens abzuspalten, dort einen Staat nach dem Vorbild des NS aufzubauen. Hättasch wird außerdem versuchter Mord vorgeworfen, weil er mit einer Waffe auf einen Polizisten zuging.

Hättasch bezeichnet sich als „konservativer Patriot“

Es sind schwere Vorwürfe, zu denen sich die Angeklagten äußern können. Hättasch nutzt mehrere Verhandlungstage, um Stellung zu nehmen. Mehrfach verneint er, Mitglied der „Sächsischen Separatisten“ gewesen zu sein. Er beschreibt sich als aufstrebenden Handwerker, der gerne zu Volkstänzen geht, politisch interessiert ist. Rechtsradikale Einstellungen nennt er „erbärmlich“. Er selbst, sagt Hättasch, sei ein „konservativer Patriot“.

Im Prozess befragen ihn die Vorsitzende Richterin und Staatsanwälte des Generalbundesanwalts zu konkreten Ereignissen und Chatnachrichten und legen damit erste Details aus den Ermittlungen offen. Sie zeigen, wie nah Kurt Hättasch tatsächlich dem Nationalsozialismus steht – weitere Unterlagen offenbaren ein rassistisches Weltbild.

Bis zu seiner Festnahme leitete Hättasch die AfD-Fraktion im Stadtrat von Grimma. Für die Jugendorganisation der Partei warb er um Mitglieder, besuchte und organisierte Stammtische und Wanderungen. Zum Bekanntenkreis gehörten auch die Söhne der Familie S.: Jörg und Jörn. Sie sollen auch zu den „Sächsischen Separatisten“ gehört haben, Jörg S. soll sogar deren Anführer gewesen sein.

NS-Bücher und „Hitlergrüßli“

Die Vorsitzende Richterin bittet Kurt Hättasch, von einem Besuch im Wohnhaus derer Eltern zu erzählen: „Vor dem Reingehen wurde uns kurz gesagt: Es kann sein, dass man im Haus verfassungswidrige Symbole sieht“, sagt Hättasch. Tatsächlich hätten viele Möbel, Bilder und Gegenstände gestanden, die man dem NS zuordnen könne. Es gebe viele Leute, die so etwas herumstehen hätten, sagt Hättasch. „Mir war es immer wichtig, wie sich der Mensch gibt.“

Das Verhältnis zu Jörg S. beschreibt Hättasch als distanziert – aber er kaufte bei ihm Bücher, darunter Titel der von NS-Propagandaminister Joseph Goebbels herausgegebenen Reihe „Ewiges Deutschland“. Das zeigt eine Bücherliste, die die Staatsanwälte des Generalbundesanwalt vor Gericht zitiert.

Die Vorsitzende Richterin beschreibt außerdem einen Whatsapp-Chat, wonach Hättasch eine SA-Uniform für einen Bekannten bestellen wollte. Er bestätigt diesen Chat-Inhalt.

Hättasch bewegte sich in einer Gruppe, in der man sich offenbar in Nachrichten „Hitlergrüßli“ schickte, Bildchen zum „Ehrentag“ von Adolf Hitler, um Liedgut der Hitlerjugend bat. Den Junggesellenabschied organisierte Kevin R., ein weiterer Angeklagter. Und auch familiär gibt es Beziehungen in rechtsextreme Kreise: Der Schwiegervater von Hättasch ist NPD-Politiker.

Entlassung aus der Bundeswehr – wegen einer rechtsextremen Gesinnung

All das machen die Vorsitzende Richterin und Staatsanwälte vor Gericht zum Thema. Hättasch scheint immer eine Erklärung zu haben: Bücher aus der NS-Zeit seien für ihn als Hobbyhistoriker „spannende Werke“. Der „Ehrentag“ bezog sich eigentlich auf den Geburtstag eines Liedermachers, der ebenfalls Adolf heißt. Über seinen Junggesellenabschied sagt er, er habe viel Alkohol getrunken. „Ich habe wenig Erinnerung.“ Und das Hitlerbild im Baum? „Keine Ahnung, wer das da hingehängt hat.“

In der Rolle des Ahnungslosen und Missverstandenen hat Hättasch schon an anderer Stelle versucht, Konsequenzen zu umgehen. Im Juli 2018 begann Hättasch bei der Bundeswehr eine Ausbildung zum Offizier. 2021 wurde er entlassen. Er soll der Reichsbürger-Szene nahe stehen und eine rechtsextreme Gesinnung haben, so der Vorwurf.

Hättasch hat gegen seine Entlassung geklagt. Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden. Im Urteil sind konkrete Vorfälle aufgelistet: Gegenüber einem französischen Offizier soll Hättasch erklärt haben, „die Bundesrepublik Deutschland habe keine legale Existenzberechtigung“.

Das Elsass und andere Gebiete würden immer noch unter der Souveränität des Deutschen Reichs stehen. Deutscher sei nur, wer einen Familienstammbaum bis 1915 innerhalb des Deutschen Reichs nachweisen könne. Auf Nachfrage von Vorgesetzten stritt Hättasch ab, sich genau so geäußert zu haben, gab Erklärungen ab: Ob Deutschland ein souveräner Staat sei, sei nicht einfach zu sagen.

In der AfD ist Hättasch weiterhin Mitglied

In den sehr detaillierten Ausführungen des Verwaltungsgerichts Hamburg sind auch rassistische Äußerungen Hättaschs zu finden: Wiederholt soll er das Wort „N****“ benutzt, einen Hauptmann auch als solchen bezeichnet haben. Darauf angesprochen, leugnete Hättasch den Vorfall nicht. Er habe sich den Namen des Hauptmanns anfangs nicht merken können.

Das Verwaltungsgericht schreibt: „Es ist schlechterdings unmöglich, die Souveränität des Staats infrage zu stellen und gleichzeitig für dessen freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten.“ Die sorglose Verwendung rassistischer Begriffe zeuge von „Disziplinlosigkeit“. Weitere Dienstpflichtverletzungen seien nicht ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber für das Verwaltungsgericht ist klar: Einer wie Hättasch gehört nicht in die Bundeswehr. In der AfD ist er nach wie vor Mitglied.