Rechte Parolen und Tochter beleidigt: Richter schickt Polizist nach Auschwitz

Weißwasser – Ob das hilft? Kriminaloberkommissar Thomas P. (48) postete SA-Parolen, beschimpfte seine Tochter als „dumme Fotze“, warf mit Moped-Teilen um sich und landete am Freitag dafür auf der Anklagebank. Selbst dort kippte er mitgebrachte Zigarettenstummel auf den Tisch.

Am Ende verdonnerte Richter Christoph Pietryka (61) ihn zu einem Besuch der Gedenkstätte in Auschwitz-Birkenau.

Im Juli 2023 war der Kommissar ausgerastet: Weil Freunde seiner Tochter (22) ihre Kippen auf das Grundstück geschnipst haben sollen, beleidigte er sie wüst, warf Motorradteile der Tochter aus einer Garage.

Das gesteht Thomas P. auch, kippt zur Verdeutlichung die aufgesammelten Kippen auf den Tisch. Das Verhältnis zur Tochter ist spätestens seitdem zerrüttet.

Dem Ärger im Privaten könnte Ärger auf Arbeit folgen: Am 26. Mai 2024 stellte er das Bild eines Wandreliefs mit der Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ in seinen WhatsApp-Status, zwischen Mai und November 2024 kommentierte er unter einem Meme bei Instagram: „Ich zitiere Cathy Hummels: ‚Alles für Deutschland.'“

Der Polizist redete sich raus: „Ich habe mir gedacht, es kann ja nicht so schlimm sein, wenn man sein Land ehrt“, sagt er zum Bild. „Ich wusste nicht, dass es eine Losung war.“

Besuch in Auschwitz soll Thomas P. künftig von rechten Parolen abhalten

Wenig glaubwürdig, nur ein paar Tage zuvor hatte das Urteil für Björn Höcke (54, AfD) wegen dieser Parole hohe Wellen geschlagen. Auch deshalb lehnte die Staatsanwältin die Einstellung mit Auflage eines Auschwitz-Besuchs ab, forderte stattdessen 100 Tagessätze zu je 90 Euro.

Richter Pietryka verhängte stattdessen 70 Tagessätze zu je 60 Euro. Allerdings auf Bewährung, Auflage: der Besuch in Auschwitz und 600 Euro an die Tochter.

„Sie sind Kriminaloberkommissar“, so der Richter zum Angeklagten. „Sie wissen, was hinter der Parole steht.“

Wenn er sehe, was in Auschwitz passiert sei, würde er künftig andere von solchen Parolen abhalten, so Pietrykas Hoffnung.

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Thomas Fischer Bild 27.04.2026

Richter verurteilt Polizisten zu Auschwitz-Besuch

Weißwasser (Sachsen) – Solch ein Urteil hat es in Deutschland noch nie gegeben: Am Amtsgericht Weißwasser ist ein Polizist zum Besuch der Gedenkstätte des Konzentrations- und Vernichtungslagers in Auschwitz verurteilt worden. Der Grund: Oberkommissar Thomas P. (52) hatte erst bei WhatsApp und dann bei Instagram eine Nazi-Parole veröffentlicht.

Laut Anklage soll er im Mai 2024 in seinem WhatsApp-Status ein Foto von einem Relief gezeigt haben. Darauf waren vier Arbeiter und die SA-Parole „Alles für Deutschland“ zu sehen. Später kommentierte der Kripobeamte der Polizei Sachsen unter einem Instagram-Beitrag: „Ich zitiere Cathy Hummels: Alles für Deutschland“. Der Vorwurf: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Oberkommissar Thomas P. (52) auf dem Weg zum Prozess. Zum Disziplinarverfahren wollte sich die Polizei Görlitz „aufgrund des schwebenden Verfahrens“ nicht äußern
Foto: Olaf Rentsch

Richter: Warum macht man das?

Richter Christoph Pietryka (62) zum Angeklagten: „Die Staatsanwaltschaft hat sich gefragt, warum macht das jemand?“ Der Angeklagte: „Es wird mit zweierlei Maß gemessen.“ Die Staatsanwältin: „Sie haben das als Polizeibeamter nicht mitbekommen, die Strafbarkeit?“ Der Polizist: „Ob das strafbar ist, liegt im Auge des Betrachters.“ Er spielt damit auch auf die Tatsache an, dass die Influencerin Hummels für die gleiche Parole straffrei blieb.

Die Veröffentlichungen geschahen zu der Zeit, als AfD-Rechtsaußen Björn Höcke (54) erstmals für die Verwendung der Parole verurteilt wurde. Richter Pietryka merkte an, dass darüber viele Medien berichteten. Der Polizist: „Ich bin kein Anhänger von Rechtsextremisten. Was manchen Menschen herausrutscht, kann nicht bestraft werden.“ Sein Verteidiger sagt, das Urteil gegen Höcke sei damals noch nicht rechtskräftig gewesen.

Standpauke von Staatsanwältin

Die Staatsanwältin mit deutlichen Worten zum Angeklagten: „Vielleicht ist es strafbar, vielleicht nicht. Ich probier’s mal aus. Das erwarte ich nicht von einem Polizeibeamten. Sie wollen mein Kollege sein – Sie, der meine Beweismittel ermittelt. Sie finden Rechtsordnung nur dann gut, wenn sie Ihr Gehalt bezahlt.“

Urteil: Pflichtbesuch in Auschwitz

Der Richter: „Ich kenne Sie. Sie arbeiten bei der Kripo. Sie bearbeiten anspruchsvolle Fälle.“ Der Oberkommissar sei Experte für Geldwäsche, Untreue, Betrug. „Wir kennen uns über die Akte. Das ist das erste Mal, dass wir uns sehen.“ Der Ermittler sei nicht vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen à 90 Euro, damit wäre der Polizist vorbestraft. Darin fließen auch die Beleidigung seiner Tochter und eines Freundes mit ein, die er gestand. Der Verteidiger fordert Freispruch für die Parolen und für die Beleidigungen eine geringe Geldstrafe.

Richter Christoph Pietryka (62) schickt den Polizisten nach der wiederholten Verwendung der SA-Parole zum Nachdenken ins ehemalige Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz
Foto: Olaf Rentsch

Der Richter, der auch Amtsgerichtsdirektor ist, überrascht jedoch mit seinem Urteil. Das lautet im Namen des Volkes: „Verwarnung“ und bei Nichteinhaltung der Auflagen 4200 Euro Geldstrafe. Der Richter schickt den Polizisten zum Besuch der Gedenkstätte nach Auschwitz.

„Aufgegeben wird Ihnen, die nationale Gedenkstätte in Polen in Auschwitz-Birkenau zu besuchen, sich auf der Internetseite zu registrieren und im Rahmen einer Führung die nationale Gedenkstätte aufzusuchen“, so Pietryka. Dem Gericht müsse er den Besuch innerhalb eines Jahres nachweisen. Der Richter: „Das bringt eine ganze Menge. Das bleibt im Kopf.“