Linksradikaler „Tag X“ in Leipzig: Demo-Anmelderin verklagt Polizei und Stadt

Weil eine Demo zum linksradikalen „Tag X“ in Leipzig nur stationär stattfinden konnte, zog Demo-Anmelderin Irena Rudolph-Kokot vor Gericht. Doch gab es überhaupt eine amtliche Verfügung?

Diese Fragen treibt die Justiz auch knapp drei Jahre später um: Warum durfte eine Demo zum linksradikalen „Tag X“ in Leipzig nur stationär stattfinden? Und vor allem: Wer hat die Verfügung überhaupt erlassen? Demo-Anmelderin Irena Rudolph-Kokot hat den Freistaat Sachsen, repräsentiert durch die Polizei, verklagt. Mehr als ein Dutzend Zeugen befragte das Verwaltungsgericht seit Mitte März. Das Verfahren zeigt, wie problematisch die Kommunikation bei Großeinsätzen in Sachsens Demo-Hauptstadt sein kann.

Am 3. Juni 2023 war nach der Verurteilung von Mitgliedern der linksextremistischen „Hammerbande“ um die Leipziger Studentin Lina E. eine Reaktion der Szene in Leipzig geplant. Weil die Stadt eine „unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ befürchtete, untersagte sie eine große Antifa-Demo.

Steine, Böller und verletzte Polizisten

Daraufhin meldete Kokot einen Aufzug unter dem Motto „Die Versammlungsfreiheit gilt auch in Leipzig“ an. Am Abend eskalierte die Versammlung am Alexis-Schumann-Platz. Teilnehmer warfen Steine und Böller. 18 Polizisten wurden verletzt.

Für Stadt und Polizei kamen die Ausschreitungen nicht überraschend. Es habe die Gefahr eines unfriedlichen Verlaufs bestanden, sagte Polizeipräsident René Demmler (54) am Montag als Zeuge vor Gericht. Schon vor Beginn habe die Versammlungsbehörde die Demo zunächst auf eine stationäre Versammlung beschränkt, weil sich Teilnehmer vermummt und teilweise mit Steinen bewaffnet hätten. „Als Verfügung war das aber nicht gedacht“, betonte ein Verantwortlicher der Stadt.

Derartige Unschärfen prägen das Verfahren. Anfangs war aus Sicht des Gerichts nicht einmal klar, wer den Verwaltungsakt erlassen hat – so es ihn überhaupt gab. Davon sei aber abhängig, gegen wen sich die Klage Kokots richte.

Nach dem Einsatzprotokoll waren 17.11 Uhr etwa 1500 Teilnehmer am Versammlungsort, darunter 300 gewaltbereit und 200 gewaltsuchend. 17.33 Uhr teilte die Polizei per Lautsprecherdurchsage mit, dass die Demo stationär bleibe und kein Aufzug stattfinde. Der Grund: Versammlungsleiter Jürgen Kasek soll aufgrund unzureichender Technik mit einem Lautsprecherfahrrad nicht in der Lage gewesen sein, die Demoteilnehmer zu informieren.

Trotz dieser Durchsage habe die Tür für Kooperationsgespräche weiter offengestanden, betonten Vertreter von Ordnungsamt und Polizei im Verfahren. Der frühere Grünen-Stadtrat sollte Verstöße gegen das Versammlungsrecht abstellen. Dann könne doch noch ein Aufzug stattfinden. Das Problem: Vor Ort erfuhren die Demoteilnehmer offenbar nichts davon, dass es noch eine Chance gab.

Offenbar Missverständnis bei Absprachen

Vor Gericht war von Abstimmungsproblemen zwischen dem Führungsstab bei der Polizei und den Einsatzkräften vor Ort die Rede. Er sei davon ausgegangen, dass man wegen vermummter Personen nicht laufen dürfe, sage Kasek. Eine saubere Begründung habe er jedoch nicht bekommen. Als die Gewalt eskalierte, löste Kasek die Versammlung auf.

Sorgten Abstimmungsprobleme auch für ein folgenreiches Missverständnis? So soll ein Polizist aus Niedersachsen im Gespräch mit Kasek plötzlich das Wort „verfügt“ benutzt haben, erinnerte sich ein Sachbearbeiter des Ordnungsamts.

„Das fiel mir auf.“ Seine Chefin Claudia Geißler-Ploog (60) stellte im Zeugenstand klar: „Es wurde keine Verfügung getroffen, die Versammlung stationär durchzuführen.“

„Am Ende will es keiner gewesen sein“, merkte Kokots Anwalt Raik Höfler an. Er schlug vor, neben der Polizei auch die Stadt als Beklagte zu führen. Dem stimmte die Vertreterin des Rathauses zu: „Die Versammlungsbehörde traf die Entscheidung, auch wenn es nicht als Verfügung bezeichnet wurde.“ Dies sei erst durch einen Kommunikationsfehler der Polizei passiert.

Letztlich erweiterte das Gericht das Verfahren. Die Stadt sei die richtige Beklagte, sagte die Vorsitzende Richterin Joanna Gabrysch. Angesichts der Lage vor Ort spreche einiges dafür, dass die behördliche Entscheidung nicht zu beanstanden sei. Zu einem abschließenden Urteil wurde bis zum späten Nachmittag nichts bekannt.