Das Urteil gegen Maja T.: Der Innenminister ist zufrieden

Maja T. wurde zu acht Jahren Gefängnis verurteilt und bleibt vorerst in Ungarn. Dort steht die »Antifa-Gruppe« auf der Terrorliste, auch friedlicher antifaschistischer Protest ist kaum noch möglich. Der deutsche Innenminister Dobrindt ist trotz allem der Meinung, gegen T.s rechtswidrige Auslieferung sei »nichts einzuwenden« gewesen.

Diese Woche treffen sich in Budapest am sogenannten »Tag der Ehre« wieder Neonazis aus ganz Europa. Wie jedes Jahr gedenken sie der Soldaten der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS, die in der »Schlacht um Budapest« gekämpft haben. Antifaschistische Gegenproteste wurden untersagt – selbst der des ungarischen Verbands der Widerstandskämpfer und Antifaschisten, auf dem die 86jährige Holocaust-Überlebende Katalin Sommer hätte sprechen sollen.

Eine Woche vorher, am Mittwoch vergangener Woche, wurde Maja T. zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Ihr wird vorgeworfen, an Angriffen auf Nazis am »Tag der Ehre« beteiligt gewesen zu sein. Dem Urteil zufolge soll T. Mitglied der Gruppe »Antifa-Ost« gewesen sein, welche die Angriffe geplant und verübt haben soll.

Verurteilt wurde T. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und versuchter lebensbedrohender Körperverletzung. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

T. geht in Berufung

Noch am Morgen der Urteilsverkündung hatte sich Wolfram Jarosch, der Vater von Maja T., auf einer Pressekonferenz direkt an den Richter József Sós gewandt: Es gebe keine Beweise für die Existenz einer kriminellen Vereinigung mit längerfristiger Organisation und hierarchischer Struktur.

Das von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Tatvideo zeige außerdem, dass die Person, die T. sein soll, nur vorbeilaufe, keine Waffe in der Hand habe und nicht selbst zuschlage. Das Plädoyer zeigte keine Wirkung – die Verurteilung am Ende des Prozesstags erfolgte nach gerade einmal 30 Minuten.

Der Jungle World teilte Jarosch mit, dass sowohl T. als auch die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil in Berufung gehen. Die Staatsanwaltschaft fordere eine höhere Strafe von bis zu 24 Jahren, T. einen Freispruch. Jarosch beklagt:

»Die Berufung bedeutet für Maja mindestens ein weiteres halbes bis ganzes Jahr in Isolationshaft mit entwürdigenden Haftbedingungen.«

Das ungarische Justizministerium habe zugesagt, T. nach einem rechtskräftigen Urteil nach Deutschland zu überführen. »Wir hoffen, dass diese Zusage eingehalten wird«, so Jarosch.

T.s Anwalt Sven Richwin sagte der Jungle World, dass eine solche Zusicherung »eine Grundvoraussetzung für die Auslieferung« gewesen sei – »ein üblicher Vorgang in solchen Fällen«. Wie die Haftzeit umgerechnet werde, sei jedoch unklar.

»Aufgrund der miserablen Haftumstände kommt ein exakter Umrechnungsmodus bezüglich der anzurechnenden Untersuchungshaft nicht in Betracht. Die Quote dürfte ›günstiger‹ ausfallen.«

Nun befürchte er, »dass Ungarn auf Zeit spielen könnte«.
Von SPD bis Linkspartei: Kritik am Verfahren

Dem Budapester Antifaschisten-Solidaritätskomitee (BASC) zufolge waren Kundgebungen vor dem Gericht zur Unterstützung von T. gänzlich untersagt. Seit März 2025 sind durch Änderung des Verfassungsrechts selbst Pride-Paraden verboten. Der Budapester Bürgermeister wurde kürzlich angeklagt, weil er die Pride Parade im vergangenen Sommer stattfinden ließ.

In Deutschland gab es Solidaritätsdemonstrationen. In Berlin, Bremen, Hamburg und Leipzig protestieren am Abend der Urteilsverkündung jeweils mehrere Hundert Menschen unter dem Motto »Free Maja«. Ebenso gab es Demonstrationen in Dresden, Erfurt, Freiburg, Nürnberg, Kiel und Potsdam.

Der Vorsitzende der SPD-Gruppe in der sozialdemokratischen Fraktion im Europaparlament, René Repasi, warf der Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán vor, den Prozess für »politische Propaganda instrumentalisiert« zu haben. Helge Limburg, Bundestagsabgeordneter für die Grünen, bezeichnete das Urteil gegen T. als »rechtspolitischen Skandal«.

Martin Schirdewan, EU-Abgeordneter der Linkspartei, der immer wieder nach Budapest gereist war, um den Prozess beizuwohnen, sprach ebenso wie Jarosch von einem »politischen Schauprozess«.

Auch Anwalt Richwin bezweifelt die Rechtsmäßigkeit des Prozesses: »Maja hätte gar nicht in diesem Gerichtssaal stehen sollen, erst die rechtswidrige Auslieferung ermöglichte Orbán diese Propagandashow.«

Dass die Auslieferung nach Ungarn im Sommer 2024 rechtswidrig war, hatte einige wenige Monate später das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Doch die Behörden hatten T. damals in einer Nacht-und-Nebel-Aktion außer Landes geschafft, so dass dem Bundesverfassungsgericht keine Zeit blieb, über einen Eilantrag der Verteidigung gegen die Auslieferung zu befinden.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte nach dem jetzigen Urteil jedoch erneut, gegen »ein Verfahren und ein anschließendes Urteil in Ungarn« sei »nichts einzuwenden«.

Orbáns Wahlkampf

In Ungarn wurde der Prozess gegen T. von Beginn an zum Politikum. Regierungsmitglieder und Ministerpräsident Orbán persönlich forderten harte Strafen für die Mitglieder der »Antifa-Ost«. Im September setzte die ungarische Regierung die »Hammerbande« sowie die »Gruppe Antifa« insgesamt auf die nationale Terrorliste. Auch wenn Mitglieder »der Antifa« noch keine Verbrechen begangen hätten, müsse man präventiv gegen sie vorgehen, so Orbán.

Am 12.April wird das ungarische Parlament neu gewählt und erstmals seit 2010 muss Orbán um seine Wiederwahl fürchten. Die rechtskonservative Partei Tisza um den Oppositionspolitiker Péter Magyar liegt in Umfragen gleichauf mit Orbáns autoritär-nationalistischer Partei Fidesz.

Dass sich mit dem Phantom des Linksterrorismus Wahlkampf machen lässt, dürfte Orbán sich von seinem politischen Verbündeten abgeschaut haben. US-Präsident Donald Trump hatte »die Antifa« im August vergangenen Jahres als Terrororganisation einstufen lassen.

Kurze Zeit später stand auch die »Antifa-Ost« auf der US-Terrorliste, neben islamistischen Terrorgruppen wie der Hamas oder Hizbollah.

Zuversichtlich trotz Isolationshaft

T. zeigte sich in einer Rede zum Prozessende trotz der bevorstehenden Isolationshaft entschlossen: »Ich werde zurückkommen als handelndes Subjekt. Sie werden mich nie zu einem verwaltbaren Objekt degradieren können.« Jeden Tag erfahre sie die »wärmende Solidarität vieler Menschen und finde unter ihnen Vorbilder, die mir Mut geben«.

Der eigentliche Skandal im Fall Maja T. ist wohl weniger das erwartbar harte Gerichtsurteil in einem Staat auf dem Weg zur Autokratie, sondern die rechtswidrige Auslieferung einer deutschen Staatsbürgerin, die auch noch im Nachhinein vom Bundesinnenminister gutgeheißen wird.

Das Auswärtige Amt hatte zwar die schlechten Haftbedingungen kritisiert, sich jedoch zu keinem Zeitpunkt bemüht, T. zurückzuholen.

Jungle World