Gefangen im Labyrinth der Vorverurteilung

Der Budapester Prozess gegen Maja T. steht kurz vor dem Abschluss. Von Friedrich Burschel

Allein das Ritual der morgendlichen Vorführung der Angeklagten Maja T.: Sie wird an einer Leine mit Lederschlaufe hereingeführt von einem Justizbeamten. Eskortiert wird sie von weiteren drei maskierten Beamten in Kampfmontur wie beim Anti-Terror-Einsatz. Maja trägt Handschellen und einen Leibgurt, an dem die Leine und weitere Handketten befestigt sind. Die Handschellen werden abgenommen, Maja kann sich setzen, der „ausführende“ Beamte fädelt die Leine durch die Rückenlehne von Majas Bank und nimmt selbst dahinter Platz, wo er – allen Ernstes – den ganzen Verhandlungstag sitzen und die Leine halten wird. Heute fast acht Stunden lang.

„Das machen sie hier in Ungarn mit allen Gefangenen, nicht nur mit Maja…“, beschwichtigt eine Wohlmeinende meine Fassungslosigkeit. Vielleicht laufen die Dinge in Ungarn anders und es hat nichts mit dem Regime des rechtsautoritären Staatschefs Viktor Orbán und seiner Fidesz-Partei zu tun. Und damit, dass in Ungarn nun jede antifaschistische Betätigung schlicht verboten ist.

Anknüpfend an den aberwitzigen Schritt der USA, Mitte November 2025 „Antifa“ zum Terrorismus-Passepartout und die deutsche „Antifa-Ost“ zur „internationalen terroristischen Organisation“ zu erklären, hatte Orbán ein Verbot „der Antifa“ in Ungarn verfügt. Damit unterbindet er mit dem Hinweis auf diese „Terrorgefahr“ jede antifaschistische Betätigung im öffentlichen Raum.

Das hat auch zur Folge, dass es nun gar keine demonstrative Äußerung gegen den internationalen nazistischen Aufmarsch zum „Tag der Ehre“ Mitte Februar – einer Reminiszenz an den gescheiterten Ausbruchsversuch deutscher Wehrmachtsverbände und der faschistischen ungarischen „Pfeilkreuzler“ aus der Umzingelung durch die Rote Armee 1944 – mehr geben wird. Selbst dem ungarischen Pendant zur deutschen Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen“ (VVN-BdA), der MEASZ, ist ein Protest gegen die Verherrlichung faschistischer Truppen verwehrt: eine der letzten Holocaust-Überlebenden, die 86-jährige Katalin Sommer, darf nicht sprechen.

Exempel für Orbáns Anti-Antifa-Politik

Aber zurück in den erdrückend wuchtigen, sicher zehn Meter hohen Saal des k.u.k.-Machtbaus des Landgerichts Budapest. Vorne, erhöht in der Empore des Senats, thront allein der Vorsitzende Richter József Sós. Ohne Beisitzer*innen oder Schöff*innen. In seiner schwarzen Robe verschwindet der kleine blasse Mann mit Dreitagebart hinter drei Bildschirmen und den ebenfalls drei Mikrofonen. Völlig frei jeder menschlichen Regung führt er durch den Tag – eher gelangweilt wirkend als genervt. Er lässt den Tag, heute sind die Verteidiger mit ihren Plädoyers dran, an sich vorüberziehen. Sein Urteil steht wohl eh fest. Es wird, ganz im Sinne der Orbánschen Anti-Antifa-Politik, ein Exempel mit einer maximalen Gefängnisstrafe von bis zu 24 Jahren werden.

Allein diese Vorstellung verursacht Übelkeit und Schwindel. Der Blick fällt auf den Rücken der angeklagten Person. Maja T. erduldet den Tag klaglos und dreht sich nur ab und zu – wie um sich zu vergewissern, noch in der Welt zu sein – nach dem Publikum und freundlichen Gesichtern um. Das Lächeln wirkt gequält.

Nur einmal äußert der Richter seine Missbilligung, nämlich als aus dem Publikum deutlich hörbar moniert wird, dass die Dolmetschenden permanent das falsche Pronomen für Maja verwenden. Er verbitte sich das, das Publikum habe keinerlei Rederecht und er werde Zuwiderhandlungen mit Verweisen aus dem Gerichtssaal ahnden. Er blickt dabei den aus seiner Perspektive linken Teil des Raumes an, wo nach hinten aufsteigend auf einer hölzernen Tribüne etwa 20 überwiegend deutsche Zuschauer*innen sitzen. Auch Majas Vater Wolfram Jarosch und zwei Geschwister.

Nazi-Influencer im Anmarsch

Die ungarischen Nazis und der deutsche Nazi auf der anderen Seite der Zuschauertribüne – wo die Journalist*innen sitzen – bleiben von Sós Aufwallung unberührt. Sie verhalten sich ruhig und setzen auf die abschreckende Wirkung ihrer schieren Anwesenheit. Ostentativ wirkt die Verbrüderung mit dem omnipräsenten „Die Heimat“-Funktionär Sebastian Schmidtke, der wohl auch dachte, dass heute Urteilsverkündung sein würde im Verfahren gegen Maja T. So muss er sich mit Wolfram Jaroschs Pressekonferenz an einer Straßenecke vor dem Gerichtsgebäude abfinden, die er Influencer-mäßig geschäftig filmt und darauf hofft, die Aufmerksamkeit zu bekommen, die er erheischt.

Maja T. ist seither als non-binäre Person in einem Land, in dem Queer-Sein schlicht untersagt ist, Haftbedingungen ausgesetzt, die nicht nur wegen des fehlenden Schutzes ihrer Persönlichkeitsrechte als trans Person empörend sind.

Die ebenfalls angereisten Linken-Politiker MdEP Martin Schirdewan und MdB Luke Hoss versperren ihm dort Zugang und Sicht so gut es geht. Drinnen filmt Schmidtke mit seinem Handy alles, um es auf seinem Kanal dann hämisch zu verbraten. Filmen dürfen Journalist*innen hier alles und durchgehend. Deshalb gibt es unterdessen auch Dutzende Mitschnitte der demütigenden Vorführung Majas im morgendlichen Ritual.

Den gesamten Tag sind Kameras anwesend, am heutigen Tag ganze vier, die sich sogar jenseits der abgesperrten Tribüne am Rand des eigentlichen Gerichtssaales aufgebaut haben. Darunter eine Dokumentarfilmerin, eine Kamera von Spiegel-TV und eine – wie ein Beobachter raunt – von „Orbán-TV“, dem staatlichen Fernsehen unter der Fuchtel des Diktators, wie der einstige EU-Ratspräsident Jean-Claude Juncker Orbán einmal scherzhaft nannte. Als gäbe es da was zu lachen.

Demütigungen und Schmerzgriffe

Die Luft im Saal ist bei einer Temperatur von ungefähr 25 Grad inzwischen muffig und extrem trocken. Draußen vor dem Haus, auf dem Weg zum Landgericht, waren es sicher minus 7 Grad. Im Laufe des achtstündigen 16. Verhandlungstages wird es bei diesem Klima schwer sein, nicht einzunicken. Majas Anwalt hält ein ausgezeichnetes, sehr langes Schlussplädoyer, das aufgrund der unzähligen Verfahrensfehler zwingend einen Freispruch fordert. Bereits seit über 600 Tagen sitzt Maja T. in U-Haft. Hilfsweise und falls er das Gericht, was ausgemacht scheint, mit seiner stringenten Argumentation nicht zu überzeugen vermag, beantragt er eine entsprechend geringe Haftstrafe weit unterhalb der aberwitzigen Höchststrafe von 24 Jahren.

Strafverteidiger Tamás Bajáky zählt im ersten Teil seines Vortrages alle Ungeheuerlichkeiten auf, mit denen Maja T. seit der Inhaftierung konfrontiert war. Die in Deutschland höchstrichterlich festgestellte Rechtswidrigkeit der Nacht-und-Nebel-Abschiebung, die das Kammergericht Berlin auf Antrag der Berliner Generalstaatsanwaltschaft Ende Juni 2024 angeordnet hatte. Das Bundesverfassungsgericht hatte am selben Tag kurze Zeit später auf einen Eilantrag von Maja T.s deutschem Anwalt Sven Richwin hin eine Auslieferung untersagt. Zu spät.

Maja T. ist seither als non-binäre Person in einem Land, in dem Queer-Sein schlicht untersagt ist, Haftbedingungen ausgesetzt, die nicht nur wegen des fehlenden Schutzes ihrer Persönlichkeitsrechte als trans Person empörend sind. Wie sonst nur in Romanen wie „Papillon“ von Henri Charrière ist Maja T. in den Zellen Bettwanzen und Kakerlaken ausgesetzt, wird z.T. mehrfach am Tag von feixenden Justizbeamten nackt visitiert und mit Schmerzgriffen fixiert. Verschärfte Haftbedingungen wie die Isolationshaft belasten und zermürben zusätzlich psychisch wie physisch.

Vergeblich hatte sich Maja gegen diese Behandlung und die Haftbedingungen mit einem Hungerstreik gewehrt, der noch mehr Kraft kostete. Ein wahrer Alptraum, der in nichts den Bedingungen entspricht, welches das Kammergericht Berlin für den Fall einer Auslieferung mit den ungarischen Behörden ausgehandelt hatte. Egal. Es geht ja um die konsequente und publikumswirksame Verfolgung „linker Terrorist*innen“.

Kein rechtsstaatliches Verfahren

Wenn es zu konkreten Tatvorwürfen kommt, wird es vollends abenteuerlich, wie Verteidiger Bajáky ausführt. Es gibt weder einen stichhaltigen Beweis dafür, dass Maja T. tatsächlich Mitglied jener ominösen „kriminellen Organisation“ gewesen sei, noch für die Beteiligung auch nur an einer der vorgeworfenen Straftaten. Auf einem unscharfen Video erkennt man mit etwas „gutem Willen“ eine Person mit roter Wollmütze. Das soll Maja T. sein.

Bewiesen ist das keineswegs. Die verwendeten Einschätzungen, Ermittlungsberichte und polizeilichen Zeugnisse stammen alle von deutschen Polizeibehörden und werden in Budapest unhinterfragt als erwiesen betrachtet: deutsche Wertarbeit eben. Aus all dem ergibt sich für Maja T. ein unentrinnbares Labyrinth der Vorverurteilung. Scheinbar aussichtslos. Auch Bajáky rechnet nicht wirklich mit einem Freispruch. Gänzlich zur Farce wird der Prozess dort, wo der Vorsitzende ankündigt, es werde nach den Plädoyers noch einmal kurz die – in einem rechtsstaatlichen Verfahren zwingend vor den Schlussvorträgen beendete – Beweisaufnahme eröffnet, um ein weiteres Gutachten einzuführen.

Als Majas Verteidiger nach der halbstündigen Mittagspause sein Plädoyer fortsetzt, ist die Luft im Saal dünn und muffig, warm und trocken. Einer der wenigen Journalist*innen bekommt davon Nasenbluten. Bajáky nimmt sich extrem viel Zeit dafür, den Bericht eines medizinischen Sachverständigen zu sezieren, der über die Verletzungen der angegriffenen Neonazis sein Gutachten abgab. Majas Verteidiger geht es darum, dessen Aussagen und Einschätzungen einzuordnen und dort in Frage zu stellen, wo eine angeblich lebensgefährliche Qualität der Blessuren behauptet wird.

Bajáky stellt in Frage, ob der Sachverständige, der die Verletzungen nur von Fotos und aus ärztlichen Beschreibungen kennt, eine solche Einschätzung überhaupt vornehmen könne. Außerdem, so Bajáky, habe der Gutachter eine Gefährdung des Lebens auch gar nicht aussprechen können oder wollen. Und obwohl Maja T. eine Tatbeteiligung an diesen Angriffen keinesfalls nachgewiesen werden konnte, nimmt sich ihr Verteidiger die langen Nachmittagsstunden dafür Zeit jede betroffene Person und jede Verletzung einzeln durchzugehen und den Nachweis zu führen, dass sie weder lebensgefährlich waren, noch überhaupt Maja T. zur Last gelegt werden könnten.

Vielleicht tat er das gar nicht in der Erwartung, das Gericht überzeugen zu können, sondern bereits mit Blick auf ein Revisionsverfahren in der nächsten Instanz in Ungarn, falls dort die enormen, definitiv nicht rechtsstaatlichen Verfahrensfehler einer faireren Würdigung unterzogen würden.

Die Urteilsverkündung im Verfahren gegen Maja T. ist nun für den 4. Februar 2026 anberaumt. Zehn Tage später, am 14. Februar, ziehen zum „Tag der Ehre“ dann wieder Tausende Neonazis aus aller Herrenmenschen Länder durch die ungarische Hauptstadt. Nun endgültig unbehelligt von lästigem antifaschistischen Protest.