Referat über Volksverhetzung und Meinungsfreiheit – Nach Vortrag vor Rechtsextremisten: Disziplinarverfahren gegen Dresdner Staatsanwalt

Ein Dresdner Staatsanwalt hat bei einer Fortbildung vor bekannten Rechtsextremisten gesprochen. Nun läuft deswegen ein Disziplinarverfahren gegen ihn.

Gegen den Dresdner Staatsanwalt Mike U. läuft zurzeit ein Disziplinarverfahren, weil er im vergangenen November einen Vortrag vor Rechtsextremen gehalten hat. Das erfuhr die Sächsische Zeitung aus Justizkreisen. Zuerst hatte die rechte Wochenzeitung „Junge Freiheit“ über das Verfahren berichtet.

Ein Disziplinarverfahren gegen einen Staatsanwalt wird eingeleitet, wenn der Verdacht eines Dienstvergehens besteht. Konsequenzen könnten laut dem sächsischen Disziplinargesetz eine Geldbuße, die Kürzung der Dienstbezüge oder eine Versetzung in ein niedrigeres Amt sein. Schlimmstenfalls droht eine Entfernung aus dem Dienst.

Der Freiburger Rechtsanwalt Dubravko Mandic hatte im November zu einer Veranstaltung nach Baden-Baden eingeladen. Seinem Instagram-Kanal zufolge ging es um eine „Fortbildung mit externen Experten“.

Der ehemalige AfD-Funktionär war innerhalb der Partei dem rechtsextremen „Flügel“ zuzuordnen. Er gilt als bundesweit bekannter Anwalt für Personen der extrem rechten Szene. Über die Gründe seines Austritts aus der AfD ist außer Spekulationen öffentlich nichts bekannt.

Bei der Fortbildung im November 2025 waren mehrere bekannte Rechtsextremisten zu Gast, darunter Rechtsanwalt Martin Kohlmann, Gründer der neonazistischen Kleinstpartei „Freie Sachsen“, ebenso sein Parteikollege Michael Brück und Matthias Bauernfeind von der rechtsextremen Partei „Dritter Weg“.

Mike U. referierte dort zum Thema „Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit“. Bei dem Thema handelt es sich um ein Spezialgebiet von U: Er hatte 2017 seine Dissertation dazu veröffentlicht. Darin stellte er die These auf, dass der Paragraf 130 Absatz 4 des Strafgesetzbuches ein verfassungswidriger Eingriff in die Meinungsfreiheit sei. In diesem Absatz ist die Bestrafung für die öffentliche Billigung oder Verherrlichung nationalsozialistischer Gewalt festgelegt.

Der Vortrag von U. sei „unentgeltlich erfolgt“, erklärte die Staatsanwaltschaft Dresden der Sächsischen Zeitung bereits im Februar auf Nachfrage.
Staatsanwalt wollte offenbar für AfD-Fraktion arbeiten

U. betonte gegenüber der Sächsischen Zeitung, dass er den Vortrag als Wissenschaftler und nicht als Staatsanwalt gehalten habe, obwohl sein Auftritt im Fortbildungsprogramm mit seinem Namen und „Staatsanwalt“ beworben wurde. Den Veranstalter Mandic habe er nur oberflächlich über dessen Website geprüft, so U. weiter. Auch habe er bei der Fortbildung in Baden-Baden keine für ihn erkennbaren Rechtsextremisten wahrgenommen.

Mike U. soll bereits 2022 seine Beurlaubung aus dem Justizdienst beantragt haben. Der Grund: Wie die Sächsische Zeitung aus Justizkreisen erfuhr, wollte er zu dieser Zeit als juristischer und parlamentarischer Berater für die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag arbeiten.

Das sächsische Justizministerium soll den Antrag damals abgelehnt haben. Mike U. habe gegen die Ablehnung seiner Beurlaubung geklagt und von „politischer Willkür“ gesprochen, wie die „Junge Freiheit“ schreibt. Auch deswegen soll ein Disziplinarverfahren gegen U. laufen. Beamte sind zu Loyalität und Mäßigung gegenüber ihren Dienstherren verpflichtet.

Gegenüber der Sächsischen Zeitung wollte Mike U. die zwei Disziplinarverfahren gegen ihn nicht bestätigen. Auch die Frage nach dem Wunsch, für die sächsische AfD-Fraktion arbeiten zu wollen, ließ er offen. Eine Anfrage der Sächsischen Zeitung zur Personalie Mike U. blieb von der AfD unbeantwortet.
Grünen-Politiker kritisiert „Geheimniskrämerei” im Fall Mike U.

Auch der Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann (Grüne) erkundigte sich im März bei der sächsischen Staatsregierung zu dem Vorfall. Er wollte unter anderem wissen, ob und welche Disziplinarmaßnahmen gegen Mike U. eingeleitet wurden. Doch auf seine kleine Anfrage erhielt Lippmann keine konkreten Antworten. „Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter sowie gesetzliche Regelungen entgegen“, hieß es vergangene Woche vonseiten der Staatsregierung.

Auch auf Nachfrage der Sächsischen Zeitung wollten sich weder die Dresdner Staatsanwaltschaft noch das sächsische Justizministerium äußern. Aufgrund des Sächsischen Beamtengesetzes könne man aus Fürsorgegründen „grundsätzlich keine Auskunft erteilen“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Ähnlich argumentierte das sächsische Justizministerium. Man erwarte von allen Beschäftigten, dass sie sich ihrer Verantwortung für das Ansehen und Vertrauen in die sächsische Justiz bewusst seien – sowohl im dienstlichen als auch im außerdienstlichen Kontext.

Grünen-Politiker Valentin Lippmann zeigte sich enttäuscht darüber, dass ihm eine Antwort auf seine Anfrage verweigert wurde. „Es ist in hohem öffentlichen Interesse, ob es dienstrechtliche Konsequenzen gibt, wenn ein Staatsanwalt bei einem rechtsextremen Rechtsanwalt Weiterbildungsvorträge hält“, sagte er der Sächsischen Zeitung. „Da erwarte ich, dass die Staatsregierung keine Geheimniskrämerei betreibt, sondern für Klarheit sorgt, zumal sich der Staatsanwalt offenbar selbst gegenüber der Presse offenbart“, sagte Lippmann mit Blick auf die „Junge Freiheit“.

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Donnerstag, 12.03.2026 Autonome Antifa Freiburg

Quod licet iudici, non licet accusatori

Laut der rechtsradikalen „Jungen Freiheit“ vom 9. März 2026 (Archiv | Disclaimer) ging das Jahr für den Dresdner Nazistaatsanwalt und „Alten Herrn“ der „Akademischen Jagdkorporation Hubertia Düsseldorf“ Mike Ulbricht gerade so weiter, wie es begonnen hatte: gar nicht gut.

„Inzwischen hat der Fall so weite Kreise gezogen, dass die Staatsanwaltschaft Dresden nach JF-Informationen ein Disziplinarverfahren gegen den Staatsanwalt [Ulbricht] eingeleitet hat.“

Wie konnte nur „ein Staatsanwalt im Visier der Antifa“ landen? Doch wohl nicht nur, weil er einen Haufen Nazis beraten hat, wie sie die Richter des Oberlandesgerichts Dresden gerade noch straffrei angreifen können? Der Mann wird schließlich dafür bezahlt, dass er Menschen ins Gefängnis bringt, und nicht für seine Medienkompetenz:

„[Ulbricht] betont auf Nachfrage der JF, ihm sei nicht bekannt gewesen, dass Mandic einst bei der AfD war oder als ,rechter Szene-Anwalt‘ gilt. Mandic habe ihn vermutlich über eine Recherche in wissenschaftlichen Datenbanken oder im Internet entdeckt. Dort ist [Ulbricht] etwa in einer Folge des juristischen Podcasts ,Einspruch‘ der FAZ zu finden, in der er bereits 2022 über das Spannungsverhältnis zwischen Volksverhetzung und Meinungsfreiheit referiert hatte.

,Herr Mandic fragte mich an, ob ich bereit sei, meine wissenschaftlichen Thesen im Rahmen einer Fortbildung vorzustellen‘, schildert [Ulbricht] ,Ich sehe keinen Anlass, einen Rechtsanwalt, der als Organ der Rechtspflege besonders geschützt ist, einer Tiefenprüfung zu unterziehen. Ich habe mir lediglich die Netzseite ,www.kanzlei-mandic.de’ angeschaut und nichts Ehrenrühriges feststellen können.‘“

Könnten es vielleicht Ulbrichts faschistische Ambitionen gewesen sein?

„Nach JF-Erkenntnissen wurde jüngst an den MDR die Information durchgestochen, dass [Ulbricht] im Jahr 2022 einen Antrag auf Beurlaubung beim Justizministerium stellte, um als Juristischer und Parlamentarischer Berater für die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag zu arbeiten. Das Ministerium, das damals von der Grünen Katja Meier geführt wurde, lehnte den Antrag des Juristen – der 2015 aus der CDU ausgetreten war und seitdem parteilos ist – ab.“

Immerhin bestreiten bezüglich der Causa „Sächsischer Mandic-Referent“ weder der Herr Staatsanwalt noch die alternde Nazipostille die Sache an sich:

„Richtig ist, dass Staatsanwalt [Ulbricht] im November 2025 einen Vortrag auf Einladung der Rechtsanwaltskanzlei des ehemaligen AfD-Politikers Dubravko Mandic hielt. Mandic ist wegen Körperverletzung vorbestraft und war in der AfD ein prominenter Vertreter des ,Flügels‘, einer inzwischen aufgelösten Gruppierung in der Partei, die der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstufte.“

Wenig standeskonform ist Ulbrichts Versuch, sich als Kronzeuge gegen den Ulmer Amtsrichter Oliver Chama ins Spiel zu bringen:

„[Ulbricht] argumentiert ferner damit, dass ein Amtsrichter aus Baden-Württemberg ebenfalls einen Vortrag auf der Fortbildung gehalten habe, was nach JF-Informationen zutrifft.“

Quelle: https://autonome-antifa.org/breve9764
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26.02.2026

Ein Dresdner Staatsanwalt hat rechte Szeneverteidiger beraten

Zu Gast bei Rechten

Ein Dresdner Staatsanwalt hat rechte Szeneanwälte und Neonazis in Sachen Volksverhetzung juristisch beraten. Eine Kolumne über die sächsischen Verhältnisse.
Der nahe Osten – eine Kolumne über die sächsischen Verhältnisse Von Thorsten Mense

»Marionetten«, »Terroristen«, »In Ihrer Haut möchte ich nicht stecken«: Die Richter:innen und Staatsanwält:innen, die derzeit am Oberlandesgericht Dresden gegen die »Sächsische Separatisten« verhandeln, müssen sich von der Verteidigung der mutmaßlichen Rechtsterroristen einiges anhören. Manche fragen sich, warum die Vorsitzende Richterin diese Verunglimpfungen und Bedrohungen zulässt und ob diese nicht selbst strafrechtlich relevant sein könnten. Es scheint, als sei das Gericht auf diese Pöbeleien nicht vorbereitet und davon überfordert.

Die rechten Rechtsanwälte hingegen sind sich ihrer Sache offenbar sicher. Denn drei der Verteidiger, darunter Dubravko Mandic und Martin Kohlmann, die sich am Oberlandesgericht besonders mit Verbalattacken hervortaten, haben sich Ende vergangenen Jahres nochmal juristisch beraten lassen, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und was nicht – was erst mal nicht ungewöhnlich scheint. Das Brisante an der Fortbildung, die durch Recherchen der Autonomen Antifa Freiburg bekannt wurde, ist, dass der Referent ein Staatsanwalt aus Dresden war.
»Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit«

Die Fortbildung fand Ende November vergangenen Jahres in Baden-Baden statt. Auf Einladung des Freiburger Anwalts Mandic, der neben den Sächsischen Separatisten auch den österreichischen Identitären Martin Sellner sowie den erst kürzlich wegen Geldwäsche und Nötigung verurteilten AfD-Politiker Daniel Halemba vertritt, hielt Staatsanwalt Mike U. dort einen Vortrag zum Thema »Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit«.

Ein Thema, mit dem sich viele der Anwesenden aus eigener Erfahrung gut ausgekannt haben dürften. Denn neben Mandic und Kohlmann, seines Zeichens Gründungsvorsitzender der neonazistischen Kleinstpartei Freie Sachsen, saßen dort, wie Bilder auf Mandics In­stagram-Profil zeigen, unter anderem der ehemalige Dortmunder Neonazi und Freie-Sachsen-Funktionär Michael Brück sowie der ehemalige NPDler und langjährige Funktionär der Nazi-Partei »Der III. Weg«, Matthias Bauernfeind. Letzterer dürfte sich über den Besuch aus Sachsen besonders gefreut haben, denn es war der dortige Verfassungsgerichtshof, der ihm das Rechtsreferendariat ermöglicht hatte, nachdem er aufgrund seiner extrem rechten Biographie in Bayern und Thüringen nicht zugelassen worden war.

Ein anderer Zuhörer war nach Informationen der Autonomen Antifa Freiburg Max Hülsenbeck von der Münchner Burschenschaft Danubia. Dieser gehörte einer Gruppe von Rechten an, die am Rande des AfD-Parteitags 2024 im mittelfränkischen Greding mit ihrem Auftritt in einer Diskothek Schlagzeilen gemacht haben. Sechs Personen aus der Gruppe müssen sich im April wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, zur Melodie des Liedes »L’amour toujours« rechtsextreme Parolen wie »Deutschland den Deutschen, Ausländer raus« skandierten zu haben. Einer von ihnen ist zudem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt, er soll damals einen Hitlergruß gezeigt haben.

Ein Staatsanwalt, der Rechtsextreme und Nazis in Sachen Volksverhetzung juristisch berät? Die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag hat dazu eine Kleine Anfrage gestellt, die Beantwortung steht noch aus. Staatsanwalt U. hat auf Anfrage der Sächsischen Zeitung seinen Vortrag bestätigt und mitgeteilt, er folge »grundsätzlich jeder Einladung, um über meine wissenschaftliche Arbeit ins Gespräch zu kommen«. Vom rechten Hintergrund des Gastgebers will er nichts gewusst haben, auch sonst habe sich niemand »als Rechtsextremist zu erkennen gegeben«.

Ob man Rechtsextreme als solche erkennt, ist ja auch immer eine Frage des eigenen Standpunkts. Mike U. hat zumindest selbst eine burschenschaftliche Vergangenheit und in seiner Dissertation betrachtet er, wie es im Vorwort heißt, kritisch und ohne »in politische Korrektheit gekleidete Denk- oder Sprachtabus« den Absatz 4 des Volksverhetzungsparagraphen (§ 130 StGB). Darin ist die Bestrafung für die Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft festgelegt. Nach Meinung des Staatsanwalts handelt sich hierbei um eine »feindstrafrechtliche Norm«, womit eine Art Sonderstrafrecht zur Bekämpfung von Feinden gemeint ist. Interessanterweise warf Mandic nun im Prozess in Dresden den Richter:innen »Feindstrafrecht« vor.
Weichenstellung für Antifa-Verbote?

Den sächsischen Innenminister Armin Schuster (CDU) scheint all das wenig zu interessieren, seine Prioritäten liegen woanders, wie er Ende Januar ein weiteres Mal deutlich machte. Nur wenige Tage nach dem Prozessbeginn gegen die acht jungen Männer aus Sachsen, denen vorgeworfen wird, einen NS-Staat errichten zu wollen, und die davon träumten, Schwule von Häusern zu werfen und den Freistaat von Juden und Migrant:innen zu säubern, meinte Schuster, dass Deutschland den Linksextremismus zu lange verharmlost habe. Nur in Sachsen habe man – also er – die Bedrohung auf dem Schirm. Der politischen Linken fehle die nötige Abgrenzung zu Extremist:innen in den eigenen Reihen.

»Linke Gruppen reklamieren Themen für sich, die fraglos für eine gute Sache stehen – etwa Klimaschutz oder Antisemitismus« (sic!), so Schuster. Man dürfe aber die Gefahr dahinter nicht übersehen, nämlich dass »bisher in sich abgeschlossene Kreise sich stärker miteinander verbinden und in Richtung Terror abdriften«. Er verwies dabei auf Autonome und gewaltbereite Linksextreme. Das liest sich bereits wie die erste Weichenstellung für so etwas wie Antifa-Verbote. Für solche Vorhaben passende Staatsanwälte scheint es in Sachsen bereits zu geben.

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Natalie Meinert und Connor Endt
05.02.2026

Dresdner Staatsanwalt hält Vortrag vor Rechtsextremisten

Ein Dresdner Staatsanwalt folgte der Einladung des rechten Szene-Anwalts Dubravko Mandic, einen Vortrag zu halten. Vor teils gesichert rechtsextremem Publikum referierte er über Volksverhetzung und Meinungsfreiheit. Der Beamte beteuert seine Unwissenheit.

Ein Vortrag eines Dresdner Staatsanwalts sorgt für kritische Fragen an die sächsische Landesregierung: Mike U. hat im November einen Vortrag über Volksverhetzung und Meinungsfreiheit vor Rechtsextremisten gehalten. Im Landtag bohrt deshalb nun die Opposition nach. In einer Kleinen Anfrage vom 20. Januar erkundigte sich der Abgeordnete Valentin Lippmann (Grüne) bei der sächsischen Staatsregierung konkret nach den Umständen dieses Auftritts. Zuerst hatte die Autonome Antifa Freiburg Anfang dieses Jahres auf die Personalie aufmerksam gemacht.

Doch wie kam es zu diesem Vortrag? Der Freiburger Rechtsanwalt Dubravko Mandic hatte zu einer Fortbildung mit externen Experten im November vergangenen Jahres eingeladen. Einer dieser Experten war der Dresdner Staatsanwalt Mike U. Auch eine Person aus dessen Familienkreis referierte dort am selben Tag zu einem Thema. Mandic selbst dokumentierte auf seinem Instagram-Profil die Veranstaltung im Kurhaus Baden-Baden mit mehreren Fotos. Auf Anfrage der Sächsischen Zeitung bestätigte U. seinen Vortrag.

Gastgeber ist bekannter Szene-Anwalt

Der Gastgeber dieser Fortbildung ist kein Unbekannter: Dubravko Mandic ist wegen Körperverletzung vorbestraft und ein ehemaliger AfD-Funktionär, der dem rechtsextremen „Flügel“ der Partei zuzuordnen war. Im Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg hieß es 2021 über ihn: „Im April 2021 gab er seinen Austritt aus der AfD bekannt, distanzierte sich jedoch inhaltlich nicht von Positionen des ‚Flügels‘.“

Mandic gilt als bundesweit bekannter Szene-Anwalt und vertritt immer wieder Rechtsextremisten, so auch aktuell einen der Angeklagten der mutmaßlichen militanten Neonazi-Gruppe „Sächsische Separatisten“. Dabei fährt er einen konfrontativen Kurs. Vor Gericht verlangte sein Team am ersten Prozesstag Namensschilder für die Richter und die Vertreter der Bundesanwaltschaft. „Diese Namen müssen sich einprägen“, begründete Mandic. „Wer bei so etwas mitmacht, macht sich mitschuldig. In Ihrer Haut möchte ich nicht stecken!“

Bei einer anschließenden Pressekonferenz sagte Mandic, er glaube, die Rich­te­r seien beauftragt, die Angeklagten zu verurteilen. Er sehe nur eine Chance, um sie davon abzuhalten: „Die müssen im Grunde genommen Angst haben, dass sie selbst verfolgt werden.“ Zu einem anderen Zeitpunkt, etwa wenn die AfD regiert, würde der Prozess „juristisch anders“ bewertet.

Vortrag vor „Dritte Weg“-Gründer und -Mitgliedern

Bei der besagten Fortbildung war dem Instagram-Post zufolge ein kleiner Kreis zu Gast, darunter: mehrere rechtsextreme Juristen. So war etwa Martin Kohlmann, Gründer der neonazistischen Kleinstpartei „Freie Sachsen“, anwesend. Auch Michael Brück von den „Freien Sachsen” und Matthias Bauernfeind von der rechtsextremen Partei „Dritter Weg” waren zugegen.

Mike U. referierte vor ihnen zum Thema „Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit“. Dabei handelt es sich um sein Spezialgebiet: U. hatte 2017 seine Dissertation dazu veröffentlicht. Darin stellte er die These auf, dass der Paragraf 130 Absatz 4 des Strafgesetzbuches ein verfassungswidriger Eingriff in die Meinungsfreiheit sei. In diesem Absatz ist die Bestrafung für die öffentliche Billigung oder Verherrlichung nationalsozialistischer Gewalt festgelegt.

Als Experte ordnete U. zum Beispiel 2022 für die Frankfurter Allgemeine Zeitung die damalige Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch ein. Im selben Jahr war der Staatsanwalt auch bei dem Internet-Radiosender „Kontrafunk“ zu Gast, um über den Paragrafen zu sprechen. „Kontrafunk“ bezeichnet sich selbst als „Die Stimme der Vernunft“. In den Sendungen kommen rechtskonservative Vordenker zu Wort. AfD-Rechtsaußen Björn Höcke ist bekennender Fan des sogenannten Alternativmediums, war dort selbst auch schon zu Gast.

Laut eigener Aussage nicht als Staatsanwalt referiert

Der Sächsischen Zeitung erklärte U., er folge „grundsätzlich jeder Einladung, um über meine wissenschaftliche Arbeit ins Gespräch zu kommen“. Zwar verweist U. darauf, dass er zu Beginn seines Vortrags hervorgehoben habe, dass er diesen „als Wissenschaftler und ausdrücklich nicht als Staatsanwalt“ halte. In dem Programm hingegen wurde U.s Präsentation dem Instagram-Post zufolge mit dessen Namen und „Staatsanwalt“ beziehungsweise „Dresdner Staatsanwalt“ beworben.

Zu dem bundesweit bekannten Szene-Anwalt schreibt der Dresdner Beamte weiter, er habe sich lediglich dessen Website angeschaut und „nichts Ehrenrühriges feststellen können“. Und: „Ich habe mich natürlich auch nicht erkundigt, wer sich als Teilnehmer dieser Fortbildungsveranstaltung angemeldet hatte.“ Keiner der Teilnehmer habe sich „als ‚Rechtsextremist‘ zu erkennen gegeben oder auch nur ein Namensschild getragen“.

Die Staatsanwaltschaft Dresden reagierte auf Anfrage der Sächsischen Zeitung nur verhalten: „Die Staatsanwaltschaft Dresden äußert sich aus Gründen des Daten- und des Persönlichkeitsschutzes über ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit.“ Zum Inhalt des Vortrags lägen keine Kenntnisse vor. Für den Vortrag sei keine Dienstreise angemeldet worden. „Der Staatsanwalt hat angegeben, dass der Vortrag unentgeltlich erfolgt ist“, heißt es dazu.
Lippmann: „Fragwürdiger Vorgang“

Grünen-Politiker Valentin Lippmann kritisiert gegenüber der Sächsischen Zeitung die Causa: „Es ist ein äußerst fragwürdiger Vorgang, wenn ein sächsischer Staatsanwalt Fortbildungsvorträge bei einem bekannten rechten Szeneanwalt hält.“ Eine solche Tätigkeit sei geeignet, das Ansehen der sächsischen Justiz und das Vertrauen in die Objektivität des Rechtsstaates zu gefährden, warnt Lippmann.

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Ein Haufen Nazis vor Gericht

Vor dem Oberlandesgericht Dresden hat der Prozess gegen die „Sächsischen Separatisten“ begonnen. Angeklagt sind Jörg Schimanek, Jörn Erik Schimanek, Karl Jonas Kaden, Norman Lorenzo Thieme, Kurt Uwe Wolfgang Hättasch, Hans-Georg Pförtsch, Kevin Müller und Kevin Richter wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung.

Die taz schreibt: „Die Bundesanwaltschaft wirft ihm und den anderen sieben Mitangeklagten vor, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein. Sie hätten ein „hochverräterisches Unternehmen“ gegen die Bundesrepublik vorbereitet, paramilitärische Übungen betrieben und sich auf ethnische Säuberungen von Gebieten in Ostdeutschland vorbereitet. Rassismus und Antisemitismus seien treibend für die etwa 20 Mitglieder gewesen. Unter anderem nahmen sie an einem Häuserkampftraining teil.“

Die Liste der Strafverteidiger liest sich wie ein Who’s who der deutschen Nazianwaltsszene: RA Martin Kohlmann, Chemnitz; RA Andreas Kohn, Chemnitz; RA Peter Richter, Saarbrücken; RA Michael Baitinger, Rüsselsheim am Main; RAin Ines Große, Leipzig; RA Ronald Mayer, Freital; RA Denis van Ngoc, Leipzig; RAin Claudia Riemer, Leipzig, RA Mike Thümmler, Geithain; RA Richard Ulrich, Schwarzenberg/Erzgebirge; RA Markus Berthold, Kirchheim unter Teck; RA Dubravko Mandic, Freiburg; RA Till Weckmüller, Freiburg; RA Arndt Hohnstädter, Leipzig; RA Brian Engelmann, Leipzig; RA Wolfram Nahrath, Hohen Neuendorf; RA Olaf Klemke, Cottbus; RA André Picker, Witten; RA Günther Herzogenrath-Amelung, Alteglofsheim.

Die Strategie der versammelten Nazianwaltschaft ist verschärfte Konfliktverteidigung. Wie Weckmüller kürzlich vor dem Amtsgericht Böblingen drohte auch sein Chef Mandic in Dresden der versammelten Richterschaft: „Wir wissen, was Sie getan haben, aber das sollen auch die normalen Bürger wissen. Wer bei so was mitmacht, macht sich mitschuldig. […] In Ihrer Haut möchte ich nicht stecken.“

Wieder die taz: „Bei einer Pressekonferenz am vergangenen Freitag machte Mandic deutlich, warum er diese konfrontative Strategie verfolgt. Er glaube, die Rich­te­r:in­nen seien beauftragt, die Angeklagten zu verurteilen. Mandic sehe nur eine Chance, um sie davon abzuhalten: ,Die müssen im Grunde genommen Angst haben, dass sie selbst verfolgt werden.‘ Zu einem anderen Zeitpunkt, etwa wenn die AfD regiert, würde der Prozess ,juristisch anders‘ bewertet.“

Die „Kanzlei Mandic“ hatte am 21. und 22. November 2025 eine Schulungsveranstaltung im Hotel Maison Messmer in Baden-Baden organisiert, bei welcher der Dresdner Staatsanwalt Mike Ulbricht als Referent auftrat. Nachdem wir die Veranstaltung öffentlich gemacht hatten, stellte die Grünenfraktion im sächsischen Landtag eine Kleine Anfrage zum „Vortrag eines Staatsanwalts bei einem rechtsextremen Rechtsanwalt“.

Gleich mehrere der Rechtsanwälte, welche in Dresden die „Sächsischen Separatisten“ verteidigen, haben an der von Mandic organisierten Schulungsveranstaltung teilgenommen.

Mit Markus Berthold, der AfD-Kandidat im Wahlkreis Kirchheim bei der baden-württembergischen Landtagswahl am 8. März 2026, verteidigt Mandic zur Zeit auch im Halemba-Prozess vor dem Amtsgericht Würzburg. Beide Nazianwälte waren 2023 auch Verteidiger im Verfahren gegen die „Gruppe Somogyi“ vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Presse: Spiegel | Tagesschau | taz | Endstation Rechts | Standard | n-tv
Donnerstag, 29.01.2026 Autonome Antifa Freiburg

Quelle: https://autonome-antifa.org/breve9720

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Staatsanwalt coacht Hitlergrüßer
Sonntag, 04.01.2026

Für den 21. und 22. November 2025 lud der Freiburger Nazianwalt Dubravko Mandic zu einer „Fortbildung“ im Kurhaus Baden-Baden ein. Zu den TeilnehmerInnen, die Mandic anschließend auf Fotos präsentierte, gehörten neben Vanesa Mandic und dem Bodybuilding-Influencer und Mandic-Trauzeugen Markus Hoppe vom Freiburger „Gym52“ auch Mandics Nazikanzleikollege Till Weckmüller und der Freiburger AfD-Funktionär Karl Schwarz.

Vor allem aber nahmen bekannte rechtsradikale Juristen wie der Gründer der Naziregionalpartei „Freie Sachsen“ und Chemnitzer Nazianwalt Martin Kohlmann, der Ex-Dortmunder Nazi und „Freie Sachsen“-Funktionär Michael Brück und der Nazianwalt und frühere „Dritter Weg“-Kader Matthias Bauerfeind an der Nazifortbildungsveranstaltung teil.

Auch Max Hülsenbeck von der „Münchner Burschenschaft Danubia“ in der „Deutschen Burschenschaft“ war einer der Teilnehmer. Hülsenbeck soll am Rand des AfD-Parteitags 2024 in Greding einen „Hitlergruß“ gezeigt haben und wird wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im April vor Gericht stehen.

Für Hülsenbeck dürfte der Inhalt der Mandic-Fortbildungsveranstaltung besonders nützlich gewesen sein: Einer der Referenten war der Dresdner Staatsanwalt Mike Ulbricht. Er unterrichtete die versammelten Nazis zum Thema „Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit“.

Mike Ulbricht von der „Akademischen Jagdkorporation Hubertia Düsseldorf“ schrieb mit einem Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung an der Düsseldorfer Uni bis 2017 eine Dissertation mit gleichlautendem Titel und der These, dass der § 130 Abs. 4 StGB eine „feindstrafrechtliche Regelung“ sei und als „Gesinnungsstrafrecht das Prinzip der Meinungsfreiheit“ verletze.

Bereits 2015 bewarb Matthias Helferich in einer internen Mail an seine damaligen „Bundesbrüder“ einen „Burschenschaftlichen Abend“ von Mike Ulbricht zum Thema „Das darf man jawohl noch sagen – Strafrechtliche Grenzen der Meinungsfreiheit“. Ein Mike Ulbricht tauchte in diesem Zeitraum auch im Umfeld der AfD und ein paar Jahre später dann bei der sächsischen „Jungen Alternative“ auf.

Weitere Vorträge gab es von Katrin Ulbricht zu „Cold Cases und Zahnforensik – was uns Zähne alles über den Tathergang mitteilen“ und von Oliver Chama zum Thema „Verteidigung mit Blick auf die Revision“. Chama ist Richter am Amtsgericht Ulm.

Dubravko Mandic verfügt neben seiner Kanzleiadresse in der Grünwälderstraße 1-7 in Freiburg über eine Postadresse in Leipzig in der Wittenberger Straße 15 bei Roland Ulbrich, der mittlerweile angibt, Mitglied der „Burschenschaft Dresdensia Leipzig“ zu sein.

Außerdem mietet die Kanzlei Mandic „ladungsfähige Geschäftsadressen“ in „virtuellen Büros“ der Firma „Satellite Office“ in Zürich (Bahnhofstraße 10/Börsenstraße 18) und in München (Ludwigstraße 8). Im sogenannten „Ludwigpalais“ in München mieten dutzende Firmen und Kanzleien eine Briefkastenadresse inklusive Firmenschild, Telefonservice und Postweiterleitung.