Budapest-Komplex: 9. Verhandlungstag – 19.02.2026 & 10. Verhandlungstag – 24.02.2026 & 11. Verhandlungstag – 24.02.2026
Auch am 6 Jahrestag des rassistischen Mordanschlags von Hanau konnte man im Gericht mal wieder den staatlichen Verfolgungsdrang gegen antifaschistischen Protest bestaunen, während der Mord an Ferhat Unvar, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Vili-Viorel Păun, Mercedes Kierpacz, Kaloyan Velkov, Fatih Saraçoğlu, Sedat Gürbüz und Gökhan Gültekin nur das deutliche Versagen desselben im Umgang mit rechtsextremistischer Bedrohung und Gewalt zutage brachte.
Der Verhandlungstag lief anders als geplant. Der Zeuge Rasbach ist nicht erschienen, scheinbar, weil er sich mit seinem Zeugenbeistand zerstritten hatte. Deshalb verhängte der Senat eine Geldbuße von 300 Euro, alternativ 3 Tage Ordnungshaft. Der Erfurter Nazi Florian Rasbach tritt er immer wieder als Redner und Unterstützer der völkischen Kleinpartei „Neue Stärke“ (NS) auf, die rassistische, antisemitische, sexistische sowie queer-feindliche Feindbilder verbreitet und soll 2021bei einem Angriff auf das Autonome Jugendzentrum in Ilversgehoven beteiligt gewesen sein (https://de.indymedia.org/node/219268). Er wurde Ziel eines Angriffs im Jahr 2023, welcher Thema der letzten Verhandlungstage war.
Auch die zweite geladene Zeugin erschien heute nicht.
Die Nebenklage wurde heute aus gesundheitlichen Gründen von einem anderen Anwalt aus Bonn vertreten (phonetisch „Bodey“).
Der Prozess startete mit einer Erklärung der GBA zum gestrigen Beweismittelantrag von der Verteidigung, eine Erklärung des Landesverband Wien österreichischer AntifaschistInnen, WiderstandskämpferInnen und Opfer des Faschismus zur Absage einer Bus-Anreise und zum Verbot einer Gedenkfeier beim Shoah-Denkmal in Budapest (Schuhe am Donauufer, Cipők a Duna-parton), das an die Ermordung von Budapester Juden und Jüdinnen durch Pfeilkreuzler 1944/1945 erinnert (https://kz-verband-wien.at/bus-budapest-2026/). Mit dem Beweisantrag wies die Verteidigung darauf hin, dass die ungarischen Behörden, auf Druck der Regierung, die Repression gegen Antifaschist*innen verstärken. Daraus folge zum einen die Erkenntnis, dass legaler antifaschistischer Protest in Ungarn verunmöglicht werde und des weiteren, dass jegliche Informationen oder Beweismittel, soweit sie von ungarischen Behörden stammen, besonders kritisch hinterfragt werden müssen.
Die GBA meinte, dies sei kein Beweismittel, denn mit der Erklärung sei nicht bewiesen, dass die ungarische Regierung den Protest tatsächlich verbiete. Noch absurder wurde es, als die GBA außerdem proklamierte, mit dem Post der veranstaltenden Organisationen, dass die Busanreise nicht stattfinden könne, sei auch nicht bewiesen, dass sie nicht stattgefunden habe.
Auch wenn der vorsitzende Richter die Erklärung der GBA nicht so kommentarlos abschmetterte wie die meisten Anträge der Verteidigung, schien nicht einmal ihn diese Argumentation zu überzeugen. Er verlas die Erklärung und brachte sie so ins Verfahren ein.
Im Folgenden bestand der Verhandlungstag aus zahlreichen, eher unspektakulären, Inaugenscheinnahmen von Videos, Screenshots und Lichtbildern.
Zunächst sahen wir uns 20 Minuten lang die Aufnahmen von der Überwachungskamera einer REWE-Filiale in der Nähe der Pestalozzistraße in Erfurt an, wo am 12. Januar 2023 die Nazis Rasbach und Beuthe angegriffen wurden.
Dazu kamen 2 Handy-Videos, die von Schüler:innen vor Ort aufgenommen worden sein sollen. Das erste Video (max. 5 Sekunden lang) zeigte, wie eine Person angegriffen wird und das zweite Video (auch wenige Sekunden lang) zeigt mehrere vermummte Personen, die über eine Straße laufen.
Gezeigt wurden außerdem Fotos aus einem rechtsmedizinischen Gutachten, die Verletzungen der beiden Angegriffenen nach der Tat zeigten. Beide wurden mit einen Kopfverband und geschwollene Augen in einem Krankenzimmer liegend gezeigt. Auf der geschwollenen Hand des Faschos Rasbach war deutlich das Nazi-Tattoo einer Othala-Rune zu sehen, welche vielfache rechtsextreme Bedeutungen hat und beispielsweise das Symbol der Hitler-Jugend war.
Die Verteidigung von Emmie widersprach auch heute wiederholt der Verwertung verschiedener Fotos und Videos, unter anderem von markierten Video-Stills, die dem Gutachter Prof. Labudde übergeben worden waren. Den Markierungen lägen Wahrnehmungen und Bewertungen von Polizisten zugrunde, die dem Gutachter Schlussfolgerungen suggeriert hätten, argumentierte die Verteidigung. Die Vermerke (Pfeile/Markierungen/Kommentare) würden polizeilichen Hypothesen entsprechen, die Bilder müssten objektiv und somit unkommentiert in das Verfahren eingebracht werden. Die Zurückweisung des Widerspruch erfolgte mit der „Begründung“, die Beurteilung des Beweiswerts obliege dem Senat.
Auch gegen die Verwertung von Lichtbildern aus einer Observation im Rahmen von Graffiti und Plakatier-Vorwürfen legte die Verteidigung erneut Beschwerde ein, nachdem eine Beschwerde zu dieser Observation schon vorher im Prozess angebracht wurde. Die Rechtmäßigkeit dieser Observation sei durchaus zweifelhaft.
Schließlich wurden noch zwei Untersuchungsberichte der Polizei Sachsen zum Angriff auf den Thor Steinar Laden in Erfurt inklusive Tatortfotos durchgescrollt.
Absolutes Highlight des Prozesstages war ein Audio-Mitschnitt eines polizeilichen Notrufs vom 12.01.2023. Zu hören ist eine Anruferin, die bestimmt 5 Minuten lang einer Polizistin von höchst verdächtigen Vorgängen in ihrem Hinterhof erzählte. Dort würden sich 5 (zwischendurch sogar 6) Jugendliche aufhalten. Und das in ihrem Wohngebiet, in dem doch nur alte Personen wohnen würden.
Nachdem sie sich erst sicher war, die Jugendlichen müssten etwas anzünden, konnte sie der Polizistin auch nicht erklären, wie sie zu der Vermutung kam. Flammen hätte sie nicht gesehen. Es sei auch ein öffentlich zugänglicher Hinterhof. Das Ganze sei ihr jedenfalls äußerst suspekt. Die Polizistin konnte in den Schilderungen der Nachbarin kein verdächtiges oder strafbares Verhalten erkennen, das ein polizeiliches Eingreifen erforderte und bemühte sich die Nachbarin zu beruhigen, die ihr live berichtete, wie die jungen Menschen in Rucksäcken kramten, aufstanden, sich zwischendurch wieder hinsetzten und schließlich auseinandergingen.
Dieser Prozesstag war der bisher kürzeste, schon um 14.00 wurde die Verhandlung geschlossen.
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10. Verhandlungstag – 24.02.2026
Heute: Von der Axt, über die alle reden, die aber niemand gesehen hat
Es sind heute drei Zeuginnen geladen, die damals Schülerinnen waren und auf ihrem gemeinsamen Schulweg den Überfall auf die Nazis Beuthe und Raßbach am 12.1.2023 gesehen haben. Ihre Erinnerungen und damaligen Aussagen scheinen stark von Handyvideos und Nachrichten in einem Whats-App-chat geprägt zu sein.
Rechtsanwalt Kassebohm aus Bonn wird zunächst als Rechtsbeistand für den geschädigten Nazi Beuthe verpflichtet. (Kassebohms Kollege Mutlu Günal war Verteidiger des ehemaligen Kölner CDU-Politikers Bähner, den das Landgericht Köln 2022 wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilte, weil er aus rassistischen Motiven einen Jugendlichen angeschossen und schwer verletzt hatte.)
Emmis Verteidigung widerspricht dann der Lichtbildvorlage und Vergleichspersonen zur Identifizierung bei der Zeugin G., da aufgrund fehlender Vielfalt suggestiv. Widerspruch gibt es auch gegen das Selbstleseverfahren der Untersuchungsberichte, weil diese überwiegend polizeiliche Anmerkungen enthielten. Sie dürften daher nicht als Beweis verwendet werden, weil sie in hohem Maße subjektiv seien.
Die erste Zeugin Frau J. berichtet, dass sie damals an einer Gruppe vorbeiliefen, die sich gerade Masken aufsetzten, sie hatte sich nichts dabei gedacht. Sie hat die Gruppe weglaufen sehen und zwei Personen, die auf dem Boden lagen und bluteten. Sie sei dann von dort weggegangen, weil eine von ihnen eine Panikattacke bekommen hatte. An den Mülltonnen hatte sie mehrere Personen gesehen, eine gemischte Gruppe, sie sprachen russisch oder ungarisch.
Den Angriff selbst hat sie nicht wahrgenommen, sie weiß auch nicht, ob die Angreifer Gegenstände dabei hatten. Bei der Polizeivernehmung hatte sie zwar ausgesagt, es sei ein Hammer oder eine Axt verwendet worden. Ihre Sicht war aber verdeckt, eine Person hatte etwas in der Hand, und sie dachte, es konnte ein Hammer gewesen sein.
Ihre Mitschülerin Frau G. hatte mit dem Handy gefilmt, als die Gruppe an ihnen vorbeilief. Eine Mitschülerin schrieb später in einem Whats-App-Chat, dass eine Axt im Spiel gewesen sei. Am Unfallort seien die Videos angeschaut worden und es wurde darüber geredet, was passiert war, in der Schule nicht mehr.
Die Polizei kam danach in die Schule und sie wurde mit zwei Mitschülerinnen zur Polizeiwache gebracht, dort sei auch ein Phantombild gemacht worden.
Die zweite Zeugin Frau G. berichtet, sie habe gesehen, wie drei Personen auf einen Mann eingeschlagen hätten und drei weitere auf einen anderen. Der Mann, der geschlagen worden war, sagte, als er wieder aufgestanden war, die Angreifer seinen Linke gewesen.
Sie filmte mit ihrem Handy, es seien zwei Männer und eine Frau gewesen, sie waren zuerst nicht maskiert. Ein Mann hockte am Boden, er habe einen Hammer oder Axt aus der Tasche geholt. Danach hat sie das Werkzeug nicht nochmal gesehen. Was die geredet haben, weiß sie nicht. Die Personen rannten los auf einen Dünnen, auf den sie einschlugen, mit einem Hammer oder so, das habe ungefähr 30 Sekunden gedauert. Von dem Angriff auf den anderen Mann hat sie nichts mitbekommen. Sechs Personen seien weggerannt, darunter die drei, die sie am Anfang gesehen hat.
Auf Nachfrage der Verteidigung stellte sie klar: Die Person, die am Boden hockte, hatte den Rucksack in der einen Hand und sie sah einen Stiel, einen Hammer oder eine Axt, was es tatsächlich war, hat sie nicht gesehen, das habe man sich denken können, wegen der Verletzungen, vermutete sie.
Das Handyvideo, das sie gemacht hatte, habe sie weitergeschickt, direkt am Unfallort haben sie alle das Video noch zusammen angeschaut und vor Ort herumgezeigt. Eine weitere Person hatte ebenfalls gefilmt. Nach dem Vorfall waren sie mehrere Stunden beim LKA. Sie hat dort während der Vernehmung in den Klassen-Chat auf Whats App geschrieben.
Ihnen wurde dort von der Polizei 6-7 Lichtbilder von weiblichen Personen vorgelegt und sie sollten jeweils sagen, ob sie jemanden erkennen. Die Bilder sahen alle recht gleich aus hinsichtlich der Gesichtsform und Gesichtszüge. Namen von Verdächtigten fielen nicht, auch nicht, ob Verdächtige unter den Bildern waren.
Die Zeugin Frau G. beschreibt, dass das Mädchen schwarze Klamotten trug, u.a. eine schwarze Adidas-Jogginghose. Sie hatte blonde lange Haare zu einem Dutt, und sie trug ein Tuch, was man über die Nase zieht. Sie war relativ dünn und hellhäutig. Sie habe auf den Mann eingetreten, wohin, wisse sie nicht. Er machte nicht den Eindruck, er müsse sterben.
Später zuhause hat sie sich schließlich bereit erklärt, bei einem Phantombild zu helfen, weil die Mutter ihrer besten Freundin, die Polizistin ist, sie überzeugt hat.
Die dritte Zeugin konnte sich an nichts erinnern, sie hatte damals einen Filmriss.
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11. Verhandlungstag – 24.02.2026
Thema ist weiterhin der Überfall auf Beuthe und Raßbach am 12.1.2023. Die heutige Zeugin war damals Schülerin. Sie sagt, sie kann nicht sagen, was der Gegenstand in der Tasche gewesen ist. Laut Vorhalt hat sie damals bei der Polizei von einer Axt gesprochen. Sie entgegnet, in Gesprächen damals sei häufig von einer Axt die Rede gewesen, gesehen hat sie die Axt nicht. Es war nur der Griff sichtbar.
Die Verteidigung hatte keine Gelegenheit mehr, die Zeugin zu befragen. Der Verhandlungstag endete vorzeitig wegen eines medizinischen Notfalls.