Prozesse gegen Linke: Antifaschismus unter Druck

Vor dem Ende des Verfahrens in Budapest ist ein Aktionstag für die Freilassung von Maja T. geplant

Mehrere Auslieferungs- und Ermittlungsverfahren laufen gegen Antifaschist*innen, ein neuer Prozess im sogenannten Budapest-Komplex beginnt diesen Dienstag in Düsseldorf. Insbesondere die deutschen Strafverfolgungsbehörden konstruieren ein Netzwerk, rücken tätliche Angriffe gegen Neonazis in Budapest in die Nähe von Terrorismus.

Derzeit richtet sich die Aufmerksamkeit vieler Unterstützer*innen der Antifaschist*innen in Untersuchungshaft auf die Endphase des Prozesses in Budapest gegen Maja T. und zwei weitere Angeklagte. Er wird am Mittwoch fortgesetzt, und für den 22. Januar wird das Urteil erwartet wird.
Rechtswidrige Auslieferung

Maja T. stammt aus Jena. Die non-binäre Person wurde aufgrund eines europaweiten Haftbefehls aus Ungarn im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert. Die Auslieferung sorgte damals für Empörung, da sie im Eiltempo über Nacht durch das Landeskriminalamt Sachsen, namentlich die »SoKo Linx«, orchestriert worden war.

Das Bundesverfassungsgericht gab zwar dem Eilantrag von Majas Anwält*innen statt, die Auslieferung zu stoppen – allerdings befand sich Maja T. zu diesem Zeitpunkt bereits in Ungarn. Später erklärte das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung für rechtswidrig.

Bei der Vorverhandlung lehnte Maja T. das »Angebot« von 14 Jahren Haft gegen ein Schuldbekenntnis ab. Deshalb droht ihr eine Verurteilung zu einer weitaus längeren Haftstrafe. In einer Prozesserklärung sagte T.: »So stehe ich nun hier, bin in Fesseln gelegt und werde angeklagt in einem Land, für das ich als non-binärer Mensch, als Maja, nicht existiere. Es ist ein Staat, der ganz offen Menschen wegen ihrer Sexualität oder ihres Geschlechts ausgrenzt und separiert. Ich bin angeklagt von einem europäischen Staat, weil ich Antifaschist*in bin.« T. beklagte zugleich, von deutschen Beamten in einem »Akt des Rechtsbruchs entführt« worden zu sein, in einem Land, »dessen Verfassung versprach, meine Würde zu achten und zu schützen«.

T. wird vorgeworfen an Angriffen auf Neonazis im Februar 2023 in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Beim dort jährlich stattfindenden »Tag der Ehre« glorifizieren Rechte aus ganz Europa Taten der Wehrmacht und ungarischer Milizionäre im Zweiten Weltkrieg. Eine Antifaschist*in, die in Ungarn verhaftet wurde, aber nach Deutschland zurückkehren durfte, und ein italienischer Antifaschist erwarten in dem Prozess ebenfalls ihr Urteil.

Der Vater von T., Wolfram Jarosch, erklärte gegenüber »nd«, der Prozess zeichne sich bisher »durch eine starke Voreingenommenheit des Richters aus, der immer wieder die Argumentation der Staatsanwaltschaft übernimmt«. So werde »selbst der 40-tägige Hungerstreik Majas als Beleg gewertet, dass Maja das Gericht nicht anerkenne«. Hinzu komme eine Reihe von Verfahrensmängeln, politischer Druck – etwa durch die Einstufung der »Antifa Ost« als »Terrororganisation« – sowie entwürdigende Haftbedingungen inklusive Isolationshaft.

Es entsehe bei ihm immer stärker der »Eindruck eines Schauprozesses«, so Jarosch. Im Fall einer langen Gefängnisstrafe würden Majas Anwälte voraussichtlich in Revision gehen, sagt Jarosch. Dies würde jedoch bedeuten, »dass Maja weiterhin in Ungarn unter den gegenwärtigen Bedingungen inhaftiert bleibt«.

Die nächsten Prozesstermine finden unter erschwerten Bedingungen statt: Eine antifaschistische Kundgebung vor dem Gericht für den 14. Januar wurde mehrfach verboten. Mehreren Personen wurde die in Ungarn erforderliche Anmeldung zur Prozessbeobachtung ohne Begründung verweigert.

Die ungarische Polizei erklärte, es lägen Informationen deutscher Behörden vor, denen zufolge Unterstützer*innen einer von den Behörden als terroristisch eingeordneten antifaschistischen Struktur zum Prozessabschluss anreisen könnten. Die Sicherheitsbehörden bewerten dies als mögliches Risiko für die öffentliche Ordnung.

Gleichzeitig sind nach Angaben von Sophie Neumann vom Solidaritätskomitee für Maja inzwischen »mehrere Kundgebungen von FaschistInnen genehmigt worden, die unmittelbar vor dem Gericht stattfinden dürfen«. Ungarn hatte im September »die« Antifa – in Anlehnung an einen Schritt der US-Regierung – als Terrororganisation eingestuft.
Europaweiter Aktionstag

Für den 15. Januar rufen Gruppen bundesweit und international zu einem Aktionstag für die Freilassung inhaftierter Antifaschist*innen auf. In einer Erklärung fordern sie »die sofortige Rücküberstellung Majas und Freiheit für alle angeklagten Antifaschist*innen«. Kundgebungen soll es unter anderem in Berlin, Frankfurt am Main, Erfurt sowie in Rom, Venedig, Brüssel und Cagliari auf Sardinien geben. Für den 24. Januar, zwei Tage nach dem Urteil, ist eine zentrale Solidaritätsdemonstration in Jena geplant.

Neben dem seit November laufenden zweiten sogenannten Antifa-Ost-2-Mammutprozess in Dresden, in dem die Auseinandersetzungen in Budapest Teil der Anklage sind, wird es ein voller Monat für alle, die sich der Repressionswelle entgegenstellen. So beginnt diesen Dienstag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Prozess gegen sechs Beschuldigte im Budapest-Komplex, die sich vor einem Jahr den deutschen Behörden gestellt hatten. Am vergangenen Wochenende fanden Solidaritätsdemos für die Beschuldigten in Düsseldorf und Hamburg statt.

Am Mittwoch wird in Paris über die Auslieferung von Zaid A. entschieden. Er hatte sich gemeinsam mit den Angeklagten in Düsseldorf gestellt. Aufgrund seiner syrischen Staatsbürgerschaft bestand die Befürchtung, dass Deutschland ihn – ebenso wie Maja T. – an Ungarn ausliefere. Er ist nach Paris geflohen, wo er sich eine Ablehnung der Auslieferung erhofft.

Gino A., ebenfalls Beschuldigter im Budapest-Komplex, war zuvor von Frankreich vorerst nicht ausgeliefert worden. Die Richter*innen bemängelten offenbar die fehlende Unparteilichkeit der Justiz sowie nicht regelkonforme Haftbedingungen in Ungarn. Allerdings steht Ende Januar in Paris eine weitere Entscheidung über ein Auslieferungsbegehren gegen Gino A. an. Denn die deutschen Behörden haben einen europäischen Haftbefehl ausgestellt, weil sie eigene Ermittlungen im Rahmen des Komplexes führen. Die Auslieferungsgenehmigung gilt als sehr wahrscheinlich.

Gino lebte in den vergangenen Jahren zunächst in Italien und später in Finnland. Dort wurde er aufgrund eines europäischen Haftbefehls aus Ungarn festgenommen. Nach seiner vorläufigen Entlassung in Helsinki unter Auflagen, darunter das Tragen einer elektronischen Fußfessel, entzog er sich der drohenden Auslieferung durch Flucht nach Frankreich.