Nazi-Bücher gelagert von „Der Schelm“ aus Leipzig – Buchhändlerin wegen Volksverhetzung verurteilt

In Kassel ist eine 82 Jahre alte Buchhändlerin wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Sie hatte hunderte Bücher des rechtsextremen Verlags „Der Schelm“ gelagert. Die Frau bestritt, selbst rechtsextrem zu sein. Das Gericht glaubte ihr.

Das Amtsgericht Kassel hat am Dienstag die Betreiberin einer Buchhandlung unter anderem wegen Volksverhetzung in 18 Fällen verurteilt. Es verhängte gegen die 82-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 10.004 Euro.

Darin gehen dem Gericht zufolge zwei Strafen aus dem Jahr 2024 auf: Damals hatte das Amtsgericht Leipzig die Frau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und einer Geldstrafe in gleicher Höhe verurteilt.

Es ging um die Verbreitung volksverhetzender Schriften aus dem rechtsextremistischen Verlag „Der Schelm“.

Hunderte Bücher mit volksverhetzendem Inhalt

Die Frau betreibt im Landkreis Kassel eine Buchhandlung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie dort in den Jahren 2020 bis 2022 unter anderem hunderte Bücher mit verfassungswidrigem und volksverhetzendem Inhalt vorrätig gehalten hat – „zumindest mit der Möglichkeit der Verbreitung“, wie die Vorsitzende Richterin ausführte.

Die 82-Jährige hatte eingeräumt, die Schriften gelagert zu haben. Sie habe mit dem genannten Verlag zeitweise eine vertragliche Vereinbarung gehabt, Bücher in dessen Auftrag zu versenden, diese aber beendet, nachdem ihr bewusst geworden sei, worauf sie sich eingelassen habe.

Dennoch habe der Verlag ihr weiterhin Kartons mit den Schriften geliefert. Sie habe diese weder bestellt, noch beworben oder versandt, sondern lediglich stehen lassen. Sie habe die Bücher nicht zurücksenden können, weil kein Absender auf den Paketen angegeben gewesen sei. Entsorgen habe sie sie nicht wollen. „Ich bin eine Buchhändlerin. Ich kann keine Bücher wegwerfen“, sagte sie aus. Alle ab 2020 gelieferten Bücher habe sie nicht weiter vertrieben.

Richterin glaubt nicht an rechtsextreme Gesinnung

Die Buchhändlerin habe spätestens nach einer Durchsuchung im Jahr 2019 mit formuliertem Tatvorwurf gewusst, worum es geht, erklärte die Richterin. Ihr sei vorzuwerfen, dass sie die Lieferungen nicht abgelehnt habe. Dennoch sei man zu einer bewährungsfähigen Strafe gekommen.

In dem Verfahren in Leipzig sei die Sache ausreichend diskutiert worden, führte die Richterin aus. Die Angeklagte habe ihrer Ansicht nach verstanden, dass die Vertragsvereinbarung mit dem Verlag die schlechteste Idee gewesen sei, die sie in ihrer langjährigen Tätigkeit als Buchhändlerin hätte haben können. „Wir glauben auch, dass Sie diese Gesinnung nicht haben.“

Unberücksichtigt blieb in diesem Verfahren der Umstand, dass der Angeklagten in der Vergangenheit bereits der Ehrenbrief des Landes Hessen wieder entzogen wurde – wegen rechtsextremer Aktivitäten. Und dass ihre Verlagsbuchhandlung als von Rechtsextremen gewerblich genutzte Immobilie vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird.

Die Staatsanwaltschaft hatte unter Auflösung der vorangegangenen Strafe des Amtsgerichts Leipzig eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert, die Verteidigung Freispruch. Alle Verfahrensbeteiligten verzichteten auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Europaweite Razzia gegen Verlag

Im März waren Ermittler in mehreren europäischen Ländern gegen den rechtsextremen Buchversand „Der Schelm“ vorgegangen. Es gab Durchsuchungen auch in fünf deutschen Bundesländern.

Nach Informationen von Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat der Verlag in den vergangenen Jahren Bücher an rund 11.000 Kunden weltweit verschickt. Seit mehr als zehn Jahren vertreibt er zahlreiche unkommentierte Nachdrucke aus der Zeit des Nationalsozialismus. Darunter befinden sich auch Schriften mit antisemitischen Inhalten und Bücher, in denen der Holocaust geleugnet wird. Viele davon dürfen in Deutschland nicht verkauft werden.

Wie aus den Recherchen des rbb hervorging, gab es auch mehrere Kunden in Hessen, die zum Teil dutzende Exemplare der Bücher bestellten.

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Von Volker Siefert
Veröffentlicht am 11.03.26

Razzia bei Verlag „Der Schelm“ Käufer von Nazi-Büchern auch in Hessen

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat am Mittwoch wegen der Verbreitung volksverhetzender Schriften Razzien durchgeführt. Kunden des Verlags „Der Schelm“ finden sich auch in Hessen. Eine Buchhändlerin aus Nordhessen steht wegen des Vertriebs der Bücher demnächst wieder vor Gericht.

Mit Durchsuchungen in mehreren europäischen Ländern gehen Ermittler am Mittwoch gegen ein Netzwerk hinter dem rechtsextremen Buchversand „Der Schelm“ vor. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe werden Gebäude an insgesamt elf Orten in Europa durchsucht. Betroffen sind eine Druckerei in Polen, ein Objekt in Spanien sowie mehrere Wohnungen und Geschäftsräume in fünf Bundesländern in Deutschland

Nach Informationen der Redaktion rbb24 Recherche hat der Verlag in den vergangenen Jahren Bücher an rund 11.000 Kunden weltweit verschickt. Seit mehr als zehn Jahren vertreibt der Verlag und Online-Versand zahlreiche unkommentierte Nachdrucke aus der Zeit des Nationalsozialismus. Insgesamt sollen rund 100 verschiedene Titel im Angebot gewesen sein.

Darunter befinden sich auch Schriften mit antisemitischen Inhalten sowie Bücher, in denen der Holocaust geleugnet wird. Viele davon dürfen in Deutschland wegen ihres volksverhetzenden Inhalts nicht verkauft oder in den Verkehr gebracht werden. Einige sind wegen ihres jugendgefährdenden Inhalts von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert.

Nordhessische Buchhändlerin bestellt weiter

Die aktuellen Ermittlungen sind nicht der erste Versuch, Beteiligte und Kunden des Verlags strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Dabei geriet in der Vergangenheit Margarete N. aus Wesertal (Kassel) ins Visier der Ermittler. Für den Verfassungsschutz ist die 81-jährige Betreiberin einer Buchhandlung in Wesertal keine Unbekannte. Die Buchhandlung gilt als gewerblich genutzte rechtsextreme Immobilie, so das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LfV Hessen).

Margarete N. wurde 2024 vom Amtsgericht Leipzig wegen der Verbreitung volksverhetzender Schriften aus dem Schelm Verlag zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft Leipzig hatte N. zwischen 2015 und 2019 rund 5.000 Bücher des Schelm Verlags versendet. Mit mehr als 2.500 Exemplaren machte „Mein Kampf“ von Adolf Hitler rund die Hälfte der Bücher aus.

Neuer Prozess in Kassel

Demnächst muss sich die Buchhändlerin wieder vor Gericht verantworten. Laut Staatsanwaltschaft Kassel soll sie von 2020 bis 2022 rund 600 Bücher des Schelm Verlags vertrieben haben. Der Prozess findet Ende Juni beim Schöffengericht des Amtsgerichts Kassel statt. Sie wollte sich zu den Vorwürfen der Anklage bislang nicht äußern.

Wie aus den Recherchen der Redaktion rbb24 Recherche hervorgeht, gehört auch der Kommunalpolitiker Carsten Härle aus Heusenstamm (Offenbach) zu den Kunden des Verlags. Er soll demnach zwischen 2019 und Anfang 2021 rund 40 Bücher aus dem Sortiment des Verlags bestellt haben. Härle wurde 2023 wegen seiner Nähe zur NS-Ideologie aus der AfD ausgeschlossen. Bereits im Mai 2021 wurde er wegen Volksverhetzung vom Amtsgericht Offenbach zu einer Geldstrafe verurteilt. Härle hatte die Anschuldigungen stets bestritten.

Gefragt, wie dies zu seinen Bestellungen bei dem Schelm Verlag passe, erklärt er, er habe sich ein eigenes Bild über die Schrecken des Nationalsozialismus machen wollen. „Als wissenschaftlich und freiheitlich orientierter Mensch lese ich zudem lieber Primärquellen und gerne beide Seiten bei Argumenten, um mir eine Meinung zu bilden.“
Was machen Mehrfachbesteller mit den Büchern?

Zu den Bestellern, die mehrmals die gleichen Titel beim Verlag bestellt haben, gehört eine Rentnerin aus dem Frankfurter Stadtteil Gallus. Sie hat 50 Exemplare eines Titels bestellt, in dem der Holocaust geleugnet wird. Auf Fragen zum Inhalt geht sie ebenso wenig ein, wie auf die Frage, ob sie die Werke weiterverteilt hat. Sie wisse nicht, wie sie an den Schelm Verlag gekommen sei. „Ich bin nur an Wahrheit und Information interessiert, nicht an Narrativen.“

Der Betreiber eines Mietwagenservice aus Mittelhessen hat mehrfach „Das Märchen vom bösen Deutschen“ bestellt. Die Frage, ob er die Personenbeförderung nutzt, um Bücher an Fahrgäste zu verteilen, weist er entschieden zurück. Berufliches und Privates trenne er strikt. Der Mann hat in der Vergangenheit selbst einen kleinen Verlag betrieben, der laut LfV Hessen rechtsextreme Bücher vertrieben hat.

Der Mann weist „jede Unterstellung“ einer verfassungsfeindlichen Haltung entschieden zurück. Die Meinungsfreiheit schütze genau solche Positionen – auch wenn sie dem herrschenden Narrativ widersprächen.