Handala-Versammlungsleiterin ist Beamtin der Landesdirektion Sachsen
Die pro-palästinensische Gruppierung „Handala“ wird vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft. Seit Monaten beobachten die Sicherheitsbehörden, wie auch dort Israelfeindlichkeit und Judenhass sich verschärft. Nun zeigen MDR-Recherchen: Eine zentrale Akteurin der Gruppe ist selbst Beamtin des Freistaats Sachsen. Dort will man der Sache nun nachgehen.
Leipzig, Connewitz, Mitte Januar. Die Stadt rüstet sich für Eskalation. Tausende Polizeibeamte sind im Einsatz. Straßen sind gesperrt. Es kommt zu Übergriffen auf Journalisten, die Stimmung ist aggressiv. Unter dem Motto „Antifa means: Free Palestine“ hat maßgeblich die Gruppierung „Handala“ zum Protest aufgerufen – gegen jene Teile innerhalb der Linken, die eine pro-israelische Haltung einnehmen. Die pro-palästinensische Handala-Gruppe wird vom sächsischen Verfassungsschutz als „gesichert extremistisch“ eingestuft.
Versammlungsleiterin seit 16 Jahren Referentin in der Landesdirektion
MDR-Recherchen zeigen nun: Einer der führenden Köpfe hinter der Bewegung ist offenbar eine Beamtin der Landesdirektion Sachsen. Anne Lewerenz arbeitet laut eigenen Angaben auf ihrem LinkedIn-Profil seit 16 Jahren als Referentin für die Landesdirektion Sachsen. Sie trat am vergangenen Wochenende als Versammlungsleiterin auf. Zudem wurde unter ihrem Namen ein Crowdfunding für die Demonstration gestartet.
Die Landesdirektion antwortete ausweichend auf Fragen des MDR. Eine zunächst übersandte Antwort zog die Behörde später wieder zurück. Nun heißt es lediglich, der Sachverhalt werde „ermittelt und geprüft“. Auch die Beamtin selbst ließ Fragen von MDR INVESTIGATIV unbeantwortet.
Einem ZDF-Team hatte Lewerenz zuvor in einem Interview gesagt, sie wolle nicht in der Presse erscheinen. Auf die Frage, ob sie den Terrorangriff der Hamas verurteile, erklärte Lewerenz: Dazu wolle sie nichts sagen.
Schon Spendenaufruf wäre Verstoß gegen Verfassungstreue
Damit steht auch die Frage im Raum, ob es sich bei dem Auftreten der Beamtin um ein Dienstvergehen handelt. Für Prof. Anna Leisner-Egensperger, Lehrstuhlinhaberin für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Jena ist die Sache klar: „In diesem Fall dürfte es sich ganz klar um ein Dienstvergehen handeln. Schon eine Spendensammlung bzw. der Aufruf, für eine extremistische Gruppe zu spenden, wäre ein Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue, die für Beamte gilt. Für die Demonstration einer als ‚erwiesen extremistisch‘ eingestuften Organisation als Versammlungsleiterin aufzutreten, ist das definitiv.“
Verwaltungsexperte: Dienstvergehen könnte vorliegen
Prof. Boris Hoffmann von der Hochschule für Polizei und Öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen erklärt im Gespräch mit dem MDR ebenso, dass die politische Treuepflicht mehr als nur „eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung“ fordere. „Sie fordert vom Beamten insbesondere, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Hier dürfte der hinreichende Verdacht für ein Dienstvergehen wohl vorliegen“, erklärt der Rechtswissenschaftler.
Beamte unterliegen besonderen Pflichten
Auch weitere Experten für Beamtenrecht, die der MDR zu dem Fall befragen konnte, weisen darauf hin, dass Beamte besonderen Vorschriften unterliegen. Dazu zählt auch die Pflicht zur Verfassungstreue: Beamte sind verpflichtet, aktiv für die freiheitlich-demokratische einzutreten; keinesfalls dürfen sie Beiträge leisten, die diese untergraben.
Im Fall des Existenzrechts Israels, des Angriffs der Terrororganisation Hamas am 7. Oktober 2023 und Äußerungen, die antisemitisch sein könnten, ist klar: Das berührt die deutsche Staatsräson. Die Bundesrepublik sieht diese Punkte als grundlegendes, nicht verhandelbares staatliches Interesse, zu dessen Schutz Deutschland eine besondere Verantwortung trägt.
Einleitung eines Disziplinarverfahrens scheint sicher
Fraglich wird auch sein, ob der einmalige Aufruf, für eine bislang nicht verbotene Organisation zu spenden – auch wenn der Handala e.V. durch Selbstauflösung einem Verbot womöglich nur vorauskam – schon reicht, um ein Dienstvergehen zu bejahen. Erschwerend könnte hier wiederum gegen wirken, dass der Spendenaufruf sich über einen längeren Zeitraum zieht, und offensichtlich auch Erfolg hat.
Dass sich der Dienstherr mit all dem auseinandersetzen wird, gilt laut Prof. Hoffmann als sicher. Erst kürzlich hatte das Oberverwaltungsgericht NRW festgestellt: Schon das Setzen eines „bösen Scheins“ – also ein Verhalten eines Beamten, das nach außen den Eindruck mangelnder Verfassungstreue erweckt – kann genügen, um als schweres Dienstvergehen zu gelten, selbst dann, wenn keine verfassungsfeindliche Gesinnung nachgewiesen ist.
Verfassungsschutz warnt vor Nähe von Palästinasolidarität zur Hamas
Zahlreiche Teilnehmer der Demonstration vom vergangenen Samstag wollten sich auch auf mehrfache Nachfrage nicht von den Verbrechen der terroristischen Hamas distanzieren, viele verhielten sich aggressiv und behindernd gegenüber Journalisten.
Aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz heißt es auf MDR-Anfrage: Die Zusammenarbeit der verschiedenen extremistischen Spektren im Kontext der „Palästina-Solidarität“ habe sich nach dem 7. Oktober 2023 insgesamt intensiviert und deutlich verfestigt. Propalästinensische Einzelpersonen und Gruppierungen fungierten dabei in Deutschland als Bindeglied zwischen den verschiedenen extremistischen Spektren, würden ideologische Anknüpfungspunkte zwischen linksextremistischen und islamistischen Akteuren schaffen.
Feindschaft gegenüber Israel verbindet verschiedene Gruppen
Die Feindschaft gegenüber Israel und ein teilweise offen gezeigter Antisemitismus würden die verschiedenen Organisationen, Gruppierungen, Bewegungen und Netzwerke, des propalästinensischen Extremismus vereinen. Insbesondere im Rahmen des propalästinensischen Protestgeschehens habe die Behörde im vergangenen Jahr immer wieder eine abnehmende Distanz zu terroristischen Gruppierungen wie der Hamas feststellen können. Mittlerweile bestünden diverse Kontakte zwischen Personen dieses Spektrums und Akteuren der Hamas.
Verfassungsschutz-Präsident Christian: Aus Israel-Kritik wird Israel-Feindlichkeit
Dirk-Martin Christian, Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes im Gespräch mit dem MDR: „Die Anschlussfähigkeit dieser anti-israelischen Haltung, die reicht ja bis ins nicht-extremistische, auch teilweise links-bürgerliche Lager. Und hier zeichnet sich wieder etwas ab: Dass aus einer Israelkritik, die ja durchaus berechtigt sein mag, eine Israelfeindlichkeit wird.“ Für Christian sei es daher nicht verwunderlich, dass sich Handala auch mit anderen Gruppierungen zu ganz neuen Allianzen zusammenschließe.
Auch vor dem Hintergrund zahlreicher Übergriffe auf Journalisten aus der pro-palästinensischen Demonstration heraus wird diese Entwicklung genau zu beobachten sein.
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Tobias Winzer und Andreas Debski
22.01.2026
Beamtin des Freistaats Sachsen soll bei extremistischer Handala-Gruppe tätig sein
Eine Mitarbeiterin der Landesdirektion Sachsen steht im Verdacht, eine führende Rolle in der extremistischen Palästina-Gruppe Handala Leipzig zu spielen. Der Verfassungsschutz stuft die Initiative auch als antisemitisch ein. Die Landesbehörde will die Vorwürfe prüfen lassen.
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) muss sich mit einer brisanten Personalie auseinandersetzen. Eine Mitarbeiterin der vom sächsischen Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften propalästinensischen Gruppe Handala Leipzig soll Mitarbeiterin der Behörde und Beamtin des Freistaats Sachsen sein. Der Mitteldeutsche Rundfunk hatte am Donnerstag als erstes darüber berichtet.
Laut LVZ-Informationen soll die LDS-Mitarbeiterin auch eine Führungskraft in der höheren Verwaltungsbehörde sein, die für verschiedene Staatsministerien Aufgaben übernimmt. Sie arbeitet in einem Bereich, der am Standort Leipzig angesiedelt ist.
In ihrem Namen wurde zuletzt aber auch eine Spendensammlung für eine Demonstration der extremistischen Gruppe gegen israelsolidarische Menschen im Leipziger Stadtteil Connewitz organisiert. Nach MDR-Informationen soll die LDS-Mitarbeiterin zudem auch als Versammlungsleiterin bei Handala-Demonstrationen aufgetreten sein.
Landesdirektion will Vorwürfe prüfen lassen
Ein Sprecher der Landesdirektion erklärte am Donnerstagabend gegenüber der LVZ, die Vorwürfe werden nun geprüft und gegebenenfalls weitere Schritte eingeleitet. Laut Beamtenrecht haben Staatsbedienstete eine besondere Pflicht zur Verfassungstreue und politischen Zurückhaltung. Bereits der Eindruck mangelnder Loyalität zur freiheitlich‑demokratischen Grundordnung könne als Dienstvergehen gewertet werden.
Handala Leipzig hatte am vergangenen Wochenende zusammen mit anderem Palästina-Gruppen aus der Messestadt eine Demonstration am Connewitzer Kreuz organisiert, bei der es zu einem Übergriff auf Journalisten und Auseinandersetzungen mit der Polizei kam.
Verfassungsschutz beobachtet Handala als extremistische Gruppe
Kurz nach dem Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel trat Handala Leipzig erstmals mit propalästinensischen Protesten in der Messestadt in Erscheinung. Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Gruppe seit Jahren, stuft Handala nicht nur als extremistisch, sondern auch als antisemitisch Initiative ein. „Der Verein ,Handala e. V.‘ ist nach Bewertung des Landesamtes (…) eine Bestrebung aus dem Phänomenbereich des säkularen Ausländerextremismus, der sich insbesondere gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet“, erklärte der Verfassungsschutz im Februar 2025.
Vor den Protesten am vergangenen Wochenende gab der sächsische Verfassungsschutz eine aktualisierte Einschätzung der beteiligten Gruppen ab. Sowohl Handala als auch die dogmatische Linke rechtfertigten demnach die Terrorangriffe auf Israel und jüdische Menschen als angeblich legitime Widerstandshandlungen. „Damit einher geht eine Negierung des Existenzrechts Israels, die in diesem Zusammenhang als israelbezogener Antisemitismus verstanden werden muss“, so Sachsens Verfassungsschützer. Handala selbst bestreitet den Vorwurf, antisemitisch zu sein.
Der Verein hat sich offiziell im Dezember 2025 aufgelöst, die Gruppe ist aber weiterhin aktiv.