Gericht in Leipzig: Trommelverbot bei Propaganda-Film war rechtens
Das Leipziger Filmfestival Globale LE zeigte den Film „Ukraine under Fire“ 2022 auf dem Richard-Wagner-Hain. Die Polizei untersagte dabei protestierenden Ukrainerinnen und Ukrainern, lautstark zu trommeln.
Während einer öffentlichen Aufführung des als russische Propaganda kritisierten Films „Ukraine under Fire“ in Leipzig war es im Sommer 2022 zu Protesten gekommen. Teilweise wurden diese von der Polizei unterbunden, damit der Streifen gezeigt werden konnte.
Nun hat ein Gericht entschieden: Das Verbot, in Nähe der Filmvorführung laut zu trommeln, ist juristisch nicht zu beanstanden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Dokumentarfilm des russischen Regisseurs Igor Lopatonok behandelt die Proteste 2013 auf dem „Platz der Unabhängigkeit“ in Kiew gegen den damaligen Präsidenten Wiktor Janukowytsch (Euromaidan). Im Film wird anhand von Interviews – unter anderem mit Russlands Präsident Wladimir Putin und mit US-Regisseur Oliver Stone – die Verschwörungserzählung aufgestellt, die Proteste seien durch die USA und Neonazis initiiert worden.
Festival Globale LE zeigt Film auf Richard-Wagner-Hain
Beim Filmfestival Globale LE sollte der umstrittene Streifen am 18. August 2022 im Open-Air-Kino auf dem Richard-Wagner-Hain gezeigt werden. Ein Gespräch mit Iwana Steinigk vom russlandfreundlichen „Aktionsbündnis Zukunft Donbass“ hatten die Veranstalter ebenfalls geplant.
Fünf Monate nach Beginn der russischen Invasion in die Ukraine sorgte schon die Ankündigung dieser Veranstaltung für einige Kritik in Leipzig. Am Tag selbst versammelten sich dann mehrere Personen, vor allem gebürtige Ukrainerinnen und Ukrainer sowie Leipziger Studierende, am Rand des Open-Air-Kinos, um zu demonstrieren.
„Wegen Handgreiflichkeiten und Störung der Vorführung wurden die Polizei und Mitarbeitende des Ordnungsamtes zum Veranstaltungsort gerufen“, heißt es nun in einer Mitteilung des Leipziger Verwaltungsgerichts. Beim Eintreffen der Beamten seien Personen angetroffen worden, die laut trommelten. Die Polizei habe dieses Trommeln untersagt – mit Verweis auf Polizeirecht.
Streitpunkt: Polizei- oder Versammlungsrecht?
Im Anschluss sei rückwirkend eine Versammlung bei der Stadt Leipzig angemeldet worden, so Gerichtssprecherin Christine Schumann. Die Versammlungsleiterin klagte vor Gericht gegen die Polizeimaßnahmen. Ihrer Ansicht nach hätte das Trommeln aufgrund geltenden Versammlungsrechts nicht untersagt werden dürfen.
Das Gericht hatte somit zu entscheiden, welches Recht anzuwenden ist. Das Versammlungsrecht nach Artikel 8 des Grundgesetzes garantiert, sich versammeln zu können und dabei auch Meinungen frei und lautstark kund zu tun. Das Polizeirecht ist dagegen Teil des Verwaltungsrechts und umfasst die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden, bei der Gefahrenabwehr tätig zu werden.
Trommelverbot wegen Lärmbelästigung rechtens
Drei Tage wurde dazu im Leipziger Verwaltungsgericht verhandelt, zwölf Zeuginnen und Zeugen wurden gehört. Am Ende folgten die Richter nicht der Klägerin. Vielmehr sei zum Zeitpunkt der polizeilichen Anordnung noch keine Versammlung angezeigt gewesen.
„Das Trommelverbot durfte gegenüber den Trommlern wegen Lärmbelästigung und Störung der Filmveranstaltung ausgesprochen werden“, so die Gerichtssprecherin am Mittwoch.
Gegen das Urteil kann noch Widerspruch eingelegt werden, es ist bislang nicht rechtskräftig.