Verfassungsschutz will rechtsextreme Kinder beobachten – das sind die Hürden
Aktionsorientierte Gruppen vom rechten und linken Rand nehmen auch Zwölf- bis 14-Jährige in ihren Reihen auf. Für den Verfassungsschutz in Sachsen sind Kinder bisher tabu. Radikalisierungsprozesse könnten dadurch nicht beobachtet werden, warnt Behörden-Präsident Christian.
Ein Hakenkreuz auf dem Stuhl, eine „Adolf-Hitler“-Unterschrift im Arbeitsblatt, Hakenkreuze im Klassen-Chat: Die Zahl rechtsextremistischer Vorfälle an Schulen hat in Sachsen stark zugenommen. Die Schulen nehmen das Thema ernst. Sie melden die Taten an die Schulbehörde und reagieren mit Strafanzeigen oder disziplinarischen Mitteln. Aber nicht nur Eltern, Lehrer und Kinder spüren den Einfluss extremistischen Gedankenguts bei Kindern und Jugendlichen. Auch Landeskriminalamt und Verfassungsschutz berichten, dass sie es häufiger als früher mit sehr jungen kriminellen Gewalttätern und radikalisierten Kindern zu tun haben.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) warnte in der vorigen Woche bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2025 vor einer fortschreitenden Normalisierung verfassungsfeindlicher Positionen in den Klassenzimmern oder auf dem Schulhof. Sein Vorschlag: Die Altersgrenze im Verfassungsschutzgesetz soll von 14 auf zwölf Jahre gesenkt werden.
Damit könnte der Nachrichtendienst die Personendaten von Kindern bereits ab zwölf Jahren erfassen und in ihren Akten speichern. Die Sicherheitsbehörde bliebe sonst in diesem Bereich ohne Informationen.
Der Jüngste war erst 14 Jahre alt
Für Aufsehen hatte im vorigen Jahr die Razzia der Generalbundesanwaltschaft gegen die mutmaßliche Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ gesorgt. Acht Angeklagte stehen seit einem halben Jahr in Hamburg vor Gericht.
Die Vorwürfe reichen von der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchtem Mord bis zu Brandstiftung, Raub, Nötigung und Körperverletzung. Der jüngste Beschuldigte war erst 14 Jahre alt.
SPD: Daten von Kindern erfassen ist unverhältnismäßig
Der Gesetzgeber verbietet dem Verfassungsschutz, Kinder ins Visier zu nehmen. Die gezielte Erhebung personenbezogener Daten, die Personen betreffen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist unzulässig, heißt es im Gesetz. Ihre Daten sind unverzüglich zu löschen. Das bedeutet, der Verfassungsschutz darf keinen Vorgang anlegen oder Informationen weiter geben.
Es gibt eine Ausnahme für ganz besonders schwerwiegende Fälle: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Daten von Kindern unter 14 Jahren in den Akten, nicht aber in seinen Dateien speichern, wenn belastbare Hinweise auf Straftaten wie Landes- oder Hochverrat, eine schwere Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats, Terrorismus oder Straftaten gegen die Landesverteidigung vorliegen.
Abrutschen in den Extremismus verhindern
Die SPD-Landtagsfraktion will an diesem Verbot festhalten. Ihr innenpolitischer Sprecher Albrecht Pallas hält zwar die Radikalisierung von jungen Menschen für ein Alarmzeichen. Der Entwicklung müsse an allen Stellen entgegengewirkt werden. Die Überwachung von Kindern durch Absenkung der Altersgrenze für die Erfassung durch den Verfassungsschutz halte er aber für unverhältnismäßig.
„Es sind Kinder, die vor allem von ihrem Umfeld geprägt werden. Wir müssen stattdessen dort ansetzen, wo Radikalisierung entsteht: in sozialen Netzwerken, im Umfeld junger Menschen, in Schulen und in der Freizeit.“ Demokratiebildung, Schulsozialarbeit und Präventionsangebote zu stärken, sei der richtige Weg.
Der Präsident des Landesamtes, Dirk Martin Christian, hält dagegen eine Änderung der Altersgrenze für sinnvoll, um ein weiteres Abrutschen dieser Personengruppe in den Extremismus zu verhindern.
Seine Behörde stelle seit geraumer Zeit fest, dass zunehmend auch Kinder an rechtsextremistischen Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen aktionsorientierter Gruppen teilnehmen, sagte er auf Anfrage dieser Zeitung. „Dieser Personenkreis trug bei den Demonstrationen und Störaktionen entweder szenetypische Kleidung oder verwendete beispielsweise rechtsextremistische Gesten und Symbole.“
Eine systematische Bearbeitung, zum Beispiel auch zur Prävention, sei derzeit nicht zulässig, weil es dazu keine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung gebe.
Christian: „Insoweit kann der Verfassungsschutz seiner Funktion als Frühwarnsystem nur sehr eingeschränkt nachkommen.“ Nicht nur Rechtsextremismus, sondern auch Linksextremisten und Islamisten zögen Kinder und Jugendliche an.
Eine Speicherung personenbezogener Daten von Kindern unter 14 Jahren hätte den Vorteil, dass die Rekrutierung und Radikalisierung von Kindern gezielt beobachtet und ihr mit konkreten Präventionsmaßnahmen begegnet werden könnte.
„Das betrifft insbesondere das Voranschreiten eines Radikalisierungsprozesses über verschiedene Stufen und Stadien.“ Seine Behörde könnte mit ihren personenscharfen Analysen einen Beitrag zur Prävention leisten, sagte Christian.