Leipziger „Tag X“: Demo-Anmelderin scheitert mit Klage gegen Stadt und Polizei
Irena Rudolph-Kokot scheitert vor Gericht: Ihre Klage gegen Einschränkungen einer Demo zum linksradikalen „Tag X“ in Leipzig wies das Verwaltungsgericht ab. Ob die damalige Demo-Anmelderin dagegen vorgeht, ist offen.
Die frühere Leipziger SPD-Chefin Irena Rudolph-Kokot ist mit einer Klage gegen den Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig gescheitert. Im Verfahren am Verwaltungsgericht ging es um die Frage, ob ein Bescheid rechtswidrig war, wonach die von Kokot angemeldete Demo am linksradikalen „Tag X“ lediglich stationär abzuhalten sei. Nach zwei ganztägigen Verhandlungsterminen mit einer Vielzahl von Zeugen hat die 1. Kammer die Klage nun abgewiesen.
Nach der Verurteilung von Mitgliedern der linksextremistischen „Hammerbande“ um die Leipziger Studentin Lina E. war für den 3. Juni 2023 eine große Antifa-Demo geplant. Die Stadt befürchtete eine „unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ und untersagte diesen Aufzug. Rudolph-Kokot meldete daraufhin eine Versammlung unter dem Motto „Die Versammlungsfreiheit gilt auch in Leipzig“ an. Die Demo am Alexis-Schumann-Platz geriet aus dem Ruder, aus der Menge flogen Steine und Böller. 18 Polizisten wurden verletzt.
Polizeichef: Gefahr eines unfriedlichen Verlaufs
Jene drohende Eskalation spielte auch im Verfahren am Verwaltungsgericht eine Rolle. Polizeipräsident René Demmler (54) sagte im Zeugenstand, es habe die Gefahr eines unfriedlichen Verlaufs bestanden. Schon vor Beginn habe die Versammlungsbehörde die Demo zunächst auf eine stationäre Versammlung beschränkt, weil sich Teilnehmer vermummt und teilweise mit Steinen bewaffnet hätten.
Gleichwohl bestand nach Angaben weiterer Zeugen die Chance, dass doch noch ein Aufzug stattfinden könnte, wenn es keine Verstöße gegen das Versammlungsrecht mehr gibt. Offenbar war die Lage im Führungsstab und vor Ort jedoch so dynamisch, dass Unschärfen und Abstimmungsprobleme nicht auszuschließen waren. Im Verfahren war anfangs sogar unklar, ob es überhaupt einen behördlichen Bescheid für eine stationäre Kundgebung gab.
Gericht: Anordnung der Stadt war rechtmäßig
Dies bejahten die Richter. Den entsprechenden Bescheid habe im Ergebnis der Beweisaufnahme die Stadt Leipzig erlassen, so die Kammer. Als Versammlungsbehörde sei sie dafür zuständig gewesen. Die Voraussetzungen dafür hätten an jenem Tag vorgelegen.
So wären bei der Versammlung deutlich mehr Personen gewesen, als in der Anmeldung angegeben. Nach dem Einsatzprotokoll befanden sich um 17.11 Uhr etwa 1500 Teilnehmer am Versammlungsort, darunter 300 gewaltbereit und 200 gewaltsuchend.
Antrag auf Berufungszulassung möglich
Versammlungsleiter Jürgen Kasek habe nicht über die notwendigen personellen und technischen Möglichkeiten verfügt, die Veranstaltung als Aufzug ordnungsgemäß abzuhalten, befand die Kammer. Im Prozess kam heraus, dass er mit einem Lautsprecherfahrrad längst nicht alle Demoteilnehmer hätte erreichen können. Unter diesen Umständen sei die Anordnung rechtmäßig gewesen, dass die Veranstaltung zunächst lediglich stationär abzuhalten sei.
Da die Kammer eine Berufung nicht zuließ, müsste Rudolph-Kokot als Klägerin beim Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Dies werde man prüfen, sobald die vollständigen Entscheidungsgründe des Gerichts vorliegen, kündigte ihr Anwalt Raik Höfler auf LVZ-Anfrage an.