War der Besuch einer 9. Klasse bei der in Teilen rechtsextremen AfD im Bundestag zulässig?

Schüler und Lehrer einer freien Schule aus dem Landkreis Bautzen haben den Bundestag in Berlin auf Einladung von AfD-Politiker Karsten Hilse besucht und dort auch Parteichefin Alice Weidel getroffen. Das wirft mehrere Fragen auf – und löst Kritik einer Berliner Gedenkstätte aus.

Dürfen minderjährige Schüler die AfD im Bundestag besuchen? Darf die in Sachsen als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei ein gemeinsames Foto mit diesen Schülern und deren Lehrern online sowie gedruckt in ihren Medien verbreiten? Diese Fragen stellen sich nach dem Berlin-Ausflug von Neuntklässlern einer Schule aus dem Landkreis Bautzen.

Diese hatten auf Einladung des AfD-Bundestagsabgeordneten Karsten Hilse, der auch im Bautzener Kreistag sitzt, den Bundestag besucht. So schreibt es Hilse Ende März auf seiner Facebookseite.

Den Beitrag geteilt hat etwa der AfD-Kreisverband Bautzen. Auf dem dazugehörigen Bild sind Schüler und offenbar Lehrer der Schule mit Karsten Hilse und der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel zu sehen. Die Gesichter der Schüler und Lehrer sind unkenntlich gemacht. Auch im sogenannten „Blauen Rundbrief“ des Kreisverbandes sind der Text und das Foto veröffentlicht.

„Im Rahmen unserer jährlichen Informationsfahrten traf unsere erste Gruppe in diesem Jahr Karsten Hilse, unseren Lausitzer Bundestagsabgeordneten, und als kleine Überraschung auch noch Alice Weidel“, heißt es dort. Die Schüler hätten demnach zwei Tage in Berlin verbracht und unter anderem das Technische Hilfswerk besucht sowie eine Plenar-Debatte live verfolgt.

AfD-Politiker Karsten Hilse lässt Fragen unbeantwortet

Nach der ersten Veröffentlichung ergänzte Hilse seinen Beitrag auf Facebook und erklärte, wie diese Besuche im Bundestag zustande kommen. Demnach biete das Bundespresseamt solche Informationsreisen an.

Dazu gehöre ein einstündiges Gespräch mit dem Abgeordneten, über den die Fahrt gebucht wurde. Am selben Tag sei auch eine Schulklasse auf Einladung einer linken Abgeordneten im Bundestag gewesen. Bei den Besuchern könne es sich auch um Einzelpersonen oder kleinere Gruppen handeln, erklärt Karsten Hilse auf Anfrage.

Was er aber nicht beantwortet, ist, ob die Zustimmung der minderjährigen Schüler sowohl für die Aufnahme des Fotos als auch dessen Verbreitung durch die AfD vorliegt und um welche Schule es sich handelt.

Laut Landesamt eine Schule in freier Trägerschaft

Wie das Landesamt für Schule und Bildung (Lasub) erklärt, handelt es sich um eine Schule in freier Trägerschaft. Anhand der Schulkleidung mit den grünen Oberteilen und dem gelben Schulwappen auf dem Foto lässt sich nach Recherchen der SZ erkennen, dass es sich um die Evangelische Mittelschule Oßling handelt.

Lasub-Sprecher Clemens Arndt sagt, dass solche Parlamentsbesuche mit Schülerinnen und Schülern sowie Gespräche mit Abgeordneten grundsätzlich zulässig seien. Die AfD sei eine Partei, die an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirke und der demnach dieselben Rechte wie allen übrigen im Parlament vertretenen Parteien zustehen.

„Gleichzeitig unterscheidet sich die AfD durch ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz von den übrigen im Bundestag vertretenen Parteien. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass seitens der Schulleitung sensibel geprüft wird, inwiefern der erwähnte Schulbesuch der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages förderlich wäre“, so der Lasub-Sprecher.

Lasub verweist auf das Überwältigungsverbot

Dieser basiere auf dem Grundgesetz, der Landesverfassung und dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen. „Die vermittelten und zu vermittelnden Werte wie Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit oder religiöse und weltanschauliche Toleranz bedeuten in ihrer Umkehr auch die Absage an deren Gegenteile wie beispielsweise Rassismus, Sexismus, Homophobie, Antisemitismus oder Islamfeindlichkeit.“

Für den Unterricht seien hier insbesondere das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsgebot zu beachten. In einer Lasub-Handreichung heißt es zum Überwältigungsverbot: „Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der ‚Gewinnung eines selbstständigen Urteils‘ zu hindern.“

Berliner Gedenkstätte sieht im Agieren der AfD „Überwältigung“

Genau deshalb findet die Gedenk- und Bildungsstätte „Haus der Wannsee-Konferenz“ in Berlin das Vorgehen der AfD in diesem Fall fragwürdig. Pressereferent Eike Stegen erklärt, dass das Büro des Bundestagsabgeordneten Karsten Hilse im Haus der Wannsee-Konferenz eine anderthalbstündige Führung für 43 Schüler einer 9. Klasse und sechs bis sieben Erwachsene, bestehend aus Eltern und Lehrern, für den 26. März angefragt hatte.

Die Bildungsstätte erachte es allerdings nicht als pädagogisch sinnvoll, eine anderthalbstündige Führung zum komplexen Thema „Wannsee-Konferenz“ mit einer 9. Klasse durchzuführen und habe auf Angebote anderer Einrichtungen verwiesen.

Eike Stegen erklärt: „Das Wahlalter auf Bundesebene ist 18. Dass neunte Klassen und damit 14-jährige Kinder von einer Partei in den Bundestag eingeladen werden und dort vollumfänglich und ausschließlich deren Inhalte vor Augen und in die Ohren bekommen, im beeindruckenden Setting des Reichstagsgebäudes, das ist genau das, was wir in der Bildung und Vermittlung ,Überwältigung‘ nennen. Das ist nicht statthaft.“

Verweis auf Weidels Gespräch mit Elon Musk

AfD-Abgeordnete sprächen von den anderen Parteien als „Systemparteien“ oder als „Altparteien“ und verachteten die politischen Mitbewerber. „Ein Besuch von 14-jährigen Kindern gerade bei AfD-Abgeordneten ist daher besonders fragwürdig. MdB Hilse kommt aus einem gesichert rechtsextremen AfD-Landesverband. Eine solche Einschätzung ist für Abgeordnete anderer Parteien, die sächsische Wahlkreise im Bundestag vertreten, nicht bekannt“, sagt Eike Stegen.

Aus Sicht als Holocaust-Gedenkstätte sei auch ein Besuch bei Alice Weidel sehr problematisch, weil sie eine führende Stimme des Geschichtsrevisionismus und der Holocaust-Relativierung der AfD sei, die Adolf Hitler in einem Gespräch mit dem Tech-Milliardär Elon Musk als Kommunisten bezeichnete und damit den ideologischen Ursprung des Holocaust im völkischen Antisemitismus leugne. „Allen Lehrkräften für Geschichte und Politik, die Verantwortung für 14-Jährige tragen, raten wir von einem Besuch bei Alice Weidel dringend ab“, so Eike Stegen.

Fotoerlaubnis der Erziehungsberechtigten ist zwingend notwendig

Für das gemeinsame Foto der Schüler mit ihren Lehrern und den beiden AfD-Abgeordneten gilt laut Lasub der Schuldatenschutz. „Eine vorherige Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten ist zwingend einzuholen, und es muss auch klar dargestellt werden, in welchem Kontext Bilder aufgenommen sowie wo diese Bilder veröffentlicht werden“, erklärt Lasub-Sprecher Clemens Arndt.

Da es sich um eine Schule in freier Trägerschaft handele, sei das Lasub aber nicht unmittelbar betroffen. Es nehme „ausschließlich eine beratende Funktion wahr und behält sich vor, auf die Schule zuzugehen“, so der Sprecher.
Evangelische Mittelschule Oßling äußert sich nicht

Mehrfache Nachfragen der SZ an die Schule und den Schulträger der Evangelischen Mittelschule Oßling blieben bislang unbeantwortet. Bei dem Träger handelt es sich um die Schulhaus Oßling gGmbH, die auch die Christliche Grundschule Oßling sowie den angeschlossenen Hort betreibt. Geschäftsführer ist Henry Nitzsche, ehemaliger AfD-Kreisrat und -Fraktionsvorsitzender.

Auf nochmalige Anfrage der SZ in der Mittelschule erklärt Schulleiter Steffen Günther, dass Henry Nitzsche derzeit nicht zur Verfügung stehe, aber von der Anfrage erzählt habe. „Aber wir sollen keine Auskunft geben.“

Kleiderordnung der Schule ist gegen Rassismus

Es fragt sich, wie die Werte der evangelischen Schule zu einem Foto mit der AfD passen. Die Schule wolle „christliche Werte als Grundlage für eine sinnvolle Lebensgestaltung vermitteln“. Die Schüler tragen einheitliche Schulkleidung. Die Kleiderordnung der Schule untersagt Texte sowie Bilder mit Bezug zu Sexismus, Rassismus, Drogen und Gewaltverherrlichung.

Karsten Hilse taucht mehrfach und prominent im Bundesgutachten des Verfassungsschutzes über die AfD auf. Dort heißt es, dass sich Hilses Äußerungen gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip richten.

Im August 2024 etwa habe er in einem Interview mit dem Deutschland-Kurier davon gesprochen, dass eine nicht näher beschriebene einflussreiche Gruppe „alle Rassen irgendwie durchmischen“ wolle. Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) offenbare der AfD-Politiker „hier die biologistisch-rassistische Grundannahme von der Existenz verschiedener Menschenrassen, welche in einem bestimmten Lebensraum heimisch seien und deren ,Durchmischung‘ zu verhindern sei“.

Zudem äußerte er fremden- sowie minderheitenfeindliche Aussagen und Positionen gegen Migranten, etwa indem er sie laut BfV alle „in verunglimpfender Weise als passive, integrationsunwillige und kriminelle Subjekte“ darstellt, weshalb er deren Aufenthalt in Deutschland mittels einer „Abschiebeinitiative“ beenden möchte.

Zudem sieht das BfV bei Hilse Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip durch dessen Gleichsetzung der Bundesrepublik etwa mit dem Nationalsozialismus und der DDR oder allgemein mit einer Diktatur.