Quod licet iudici, non licet accusatori

Laut der rechtsradikalen „Jungen Freiheit“ vom 9. März 2026 (Archiv | Disclaimer) ging das Jahr für den Dresdner Nazistaatsanwalt und „Alten Herrn“ der „Akademischen Jagdkorporation Hubertia Düsseldorf“ Mike Ulbricht gerade so weiter, wie es begonnen hatte: gar nicht gut.

„Inzwischen hat der Fall so weite Kreise gezogen, dass die Staatsanwaltschaft Dresden nach JF-Informationen ein Disziplinarverfahren gegen den Staatsanwalt [Ulbricht] eingeleitet hat.“

Wie konnte nur „ein Staatsanwalt im Visier der Antifa“ landen? Doch wohl nicht nur, weil er einen Haufen Nazis beraten hat, wie sie die Richter des Oberlandesgerichts Dresden gerade noch straffrei angreifen können? Der Mann wird schließlich dafür bezahlt, dass er Menschen ins Gefängnis bringt, und nicht für seine Medienkompetenz:
„[Ulbricht] betont auf Nachfrage der JF, ihm sei nicht bekannt gewesen, dass Mandic einst bei der AfD war oder als ,rechter Szene-Anwalt‘ gilt. Mandic habe ihn vermutlich über eine Recherche in wissenschaftlichen Datenbanken oder im Internet entdeckt. Dort ist [Ulbricht] etwa in einer Folge des juristischen Podcasts ,Einspruch‘ der FAZ zu finden, in der er bereits 2022 über das Spannungsverhältnis zwischen Volksverhetzung und Meinungsfreiheit referiert hatte.

,Herr Mandic fragte mich an, ob ich bereit sei, meine wissenschaftlichen Thesen im Rahmen einer Fortbildung vorzustellen‘, schildert [Ulbricht] ,Ich sehe keinen Anlass, einen Rechtsanwalt, der als Organ der Rechtspflege besonders geschützt ist, einer Tiefenprüfung zu unterziehen. Ich habe mir lediglich die Netzseite ,www.kanzlei-mandic.de’ angeschaut und nichts Ehrenrühriges feststellen können.‘“

Könnten es vielleicht Ulbrichts faschistische Ambitionen gewesen sein?

„Nach JF-Erkenntnissen wurde jüngst an den MDR die Information durchgestochen, dass [Ulbricht] im Jahr 2022 einen Antrag auf Beurlaubung beim Justizministerium stellte, um als Juristischer und Parlamentarischer Berater für die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag zu arbeiten. Das Ministerium, das damals von der Grünen Katja Meier geführt wurde, lehnte den Antrag des Juristen – der 2015 aus der CDU ausgetreten war und seitdem parteilos ist – ab.“

Immerhin bestreiten bezüglich der Causa „Sächsischer Mandic-Referent“ weder der Herr Staatsanwalt noch die alternde Nazipostille die Sache an sich:

„Richtig ist, dass Staatsanwalt [Ulbricht] im November 2025 einen Vortrag auf Einladung der Rechtsanwaltskanzlei des ehemaligen AfD-Politikers Dubravko Mandic hielt. Mandic ist wegen Körperverletzung vorbestraft und war in der AfD ein prominenter Vertreter des ,Flügels‘, einer inzwischen aufgelösten Gruppierung in der Partei, die der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstufte.“

Wenig standeskonform ist Ulbrichts Versuch, sich als Kronzeuge gegen den Ulmer Amtsrichter Oliver Chama ins Spiel zu bringen:

„[Ulbricht] argumentiert ferner damit, dass ein Amtsrichter aus Baden-Württemberg ebenfalls einen Vortrag auf der Fortbildung gehalten habe, was nach JF-Informationen zutrifft.“

Quelle: https://autonome-antifa.org/breve9764