Weitere Verurteilung nach Tag X

27-Jähriger zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Zweieinhalb Jahre nach den Ausschreitungen rund um den Tag X ist ein Großteil der Verfahren eingestellt worden. Doch rund 100 sind weiterhin anhängig. Nun stand ein 27-jähriger wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung vor dem Leipziger Amtsgericht.

Über zweieinhalb Jahre nach den Leipziger Demonstrationen rund um den Tag X stand ein 27-jähriger Leipziger am 27. Februar wegen Landfriedensbruchs sowie schwerer Körperverletzung vor Gericht. Am 3. Juni 2023 soll der angeklagte Student auf der Karl-Liebknecht-Straße aus einer von der Polizei umschlossenen Demonstrationsmenge heraus eine Glasflasche sowie drei Steine in Richtung der Einsatzkräfte geworfen haben.

Insgesamt sollen bei der Auseinandersetzung ab 18.10 Uhr 18 Polizeibeamte durch Würfe von Flaschen, Steinen sowie Molotowcocktails verletzt worden sein: Prellungen, Knalltraumata oder Schnitt- und Platzwunden listete Staatsanwältin Sandra Daute in der Anklageschrift unter den Verletzungen der Einsatzkräfte auf. Keiner der Beamten war unmittelbar infolge der Auseinandersetzung dienstunfähig. Zudem wurden zwei Dienstfahrzeuge beschädigt.

Angeklagter räumt Würfe ein

Der Angeklagte räumte zu Beginn des Prozesses ein, dass es sich bei der vermummten Person auf den Videoaufnahmen um ihn handle. In seiner Stellungnahme betonte er jedoch, dass keines seiner Wurfgeschosse eine Person getroffen oder verletzt habe. Dies geht auch aus dem Beweismaterial hervor. In der Anklageschrift heißt es dazu: »Ob durch seine geworfenen Objekte Polizeibeamte verletzt wurden, konnte nicht festgestellt werden«, so Staatsanwältin Daute.

Bereits aufgrund des Mitführens der Gegenstände liege ein schwerer Landfriedensbruch vor, machte Richterin Sandra Maiwald deutlich. Fraglich war, inwiefern dem 27-Jährigen eine Mittäterschaft zugerechnet werden kann. Staatsanwältin Daute leitete aus der Situation, in der er mit »Schlauchschal bis unter die Augenbrauen« in der Menge gestanden habe, ab: »Das ist eine Mittäterschaft, wenn man da zwischen anderen 50 steht. Dann will man das, was auch die anderen wollen. Man steht in vorderster Front.« In ihrem Plädoyer forderte sie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten.

Verteidigung stellt strafrechtliche Zurechnung infrage

Der Verteidiger des Angeklagten, Lukas Bastisch, machte wiederum auf den Kontext aufmerksam: »Dem Tag gingen Verbote von Versammlungen voraus. Es gab unklare Ansagen, der betroffenen Person war schnell klar, dass keine Demo mehr starten wird. Das ist die Vorgeschichte, sodass es ab einem gewissen Punkt zu einem dynamischen Geschehen gekommen ist.«

Zudem habe sich der Angeklagte neun Stunden lang in dem Polizeikessel aufhalten müssen, ohne dass es dafür eine Grundlage gegeben habe, und sei nicht versorgt worden. Das solle zu seinen Gunsten berücksichtigt werden.

Zwei Jahre auf Bewährung und 400 Sozialstunden

»Das Ganze war mit einer erheblichen kriminellen Energie verbunden. Es gibt keine Entschuldigung für dieses Verhalten«, so Richterin Maiwald schließlich bei der Verlesung des Urteils. Wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie gefährlicher Körperverletzung wurde der 27-Jährige zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Nur aufgrund seines Geständnisses und der Zustimmung zur Verlesung der Einsatzprotokolle anstatt bei einem weiteren Termin Zeugen zu laden, sei er in einen bewährungsfähigen Bereich gekommen. Zudem muss er 400 Sozialstunden ableisten.

Rund 100 Verfahren noch anhängig

Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilt, sind derzeit noch rund 100 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Ausschreitungen vom 3. Juni 2023 anhängig. Ein Großteil der mehr als 1500 Verfahren, die nach diesem Tag eingeleitet wurden,ist mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.​

In bislang 71 Fällen wurde Anklage gegen Beschuldigte erhoben, die im Zusammenhang mit den polizeilichen Maßnahmen im Bereich Karl-Liebknecht-Straße/Alexis-Schumann-Platz und angrenzenden Straßen festgestellt worden waren.

Ein Verfahren gegen einen zur Tatzeit Jugendlichen ist bereits rechtskräftig abgeschlossen: Der geständige Angeklagte wurde im November 2025 vom Amtsgericht Leipzig wegen Landfriedensbruchs schuldig gesprochen und nach Jugendstrafrecht zur Ableistung von Arbeitsstunden verurteilt. In zwei weiteren Verfahren legten die Verurteilten Rechtsmittel gegen die Urteile ein.

Anmerkung der Redaktion: Inzwischen hat die Verteidigung des Angeklagten Einspruch eingelegt. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.