Gemeinsames Abhörzentrum soll erst 2027 in Betrieb gehen
Start bereits um acht Jahre verzögert – Dienstleister Ipoque zahlt Millionen Euro an Schadensersatz
Das länderübergreifende Abhörzentrum der Polizei soll nach langer Verzögerung im kommenden Jahr in Betrieb gehen. Das geht aus einer Antwort des sächsischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des Linke-Politikers Rico Gebhardt hervor. Ab 2027 erfolge der »sukzessive Wirkbetrieb der einzelnen Trägerländer«, hieß es wörtlich. An dem Zentrum mit Sitz in Leipzig beteiligen sich Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Über dessen Anlagen können Festnetzanschlüsse oder Handys, aber auch die Kommunikation über Messenger wie Whatsapp angezapft werden.
Ursprünglich sollte das »Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums (GKDZ)« – so der offizielle Name – bereits 2019 betriebsbereit sein. Doch IT-Probleme und Fachkräftemangel verzögerten den Betrieb mehrfach. Das sächsische Innenministerium räumte schon vor einem knappen Jahr vor allem Schwierigkeiten bei der Programmierung des TKÜ-Systems sowie personelle Probleme bei der beauftragten Firma ein.
Dem beauftragten Unternehmen Ipoque kommt die Verzögerung teuer zu stehen. Nach Angaben des Innenministeriums zahlt der Vertragspartner dem GKDZ bis zur Inbetriebnahme Schadensersatz- und Kompensationsleistungen. Bis Anfang Januar habe das Zentrum bereits rund 5,7 Millionen Euro erhalten.
»Die Ersparnis ist freilich nur vorübergehend und teuer erkauft durch das lange Warten auf die Eröffnung des Zentrums. Ich sehe die Gefahr, dass die schon vor einigen Jahren verbaute Speicher- und Servertechnik dann nicht mehr auf der Höhe der Zeit sein wird«, mutmaßte der Linke-Politiker Gebhardt.
Das Abhörzentrum, das Dienstleistungen für die Polizeien der fünf Länder bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität erbringen soll, war bereits 2017 per Staatsvertrag auf den Weg gebracht worden. Die Zahl der Beschäftigten habe Ende Dezember bei 28 gelegen. Am Ende sollen es etwa 40 sein.
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RBB
Gemeinsames Abhörzentrum ostdeutscher Länder Start acht Jahre Verspätung
Stand: 13.02.2026 08:31 Uhr
Das gemeinsame Abhörzentrum der ostdeutschen Länder soll ab 2027 seinen Betrieb mit achtjähriger Verspätung aufnehmen. Das bestätigte das Brandenburger Innenministerium rbb|24 auf Nachfrage.
Das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sollte ursprünglich schon 2019 an den Start gehen. Gründe für die Verzögerungen sollen Schwierigkeiten bei der Entwicklung der Software sowie personelle Probleme bei der beauftragten Firma gewesen sein.
Sitz in Leipzig
Das Zentrum mit Sitz in Leipzig soll zukünftig die technische Aufarbeitung von Überwachungsmaßnahmen zentral übernehmen. Das GKDZ nimmt dafür Daten – zum Beispiel aus Handy- oder Telefon-Überwachungen – für die jeweilige Landespolizei entgegen, entschlüsselt, analysiert und speichert sie.
Inhaltlich auswerten soll diese Daten aber weiterhin die jeweils zuständige Landespolizei. Die Länder teilen sich dabei die Kosten für die Anschaffung zeitgemäßer und leistungsstarker Technik. Dies könne die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr fördern, heißt es in der Stellungnahme.
Software kurz vor Testphase
Gegenwärtig mache das Projekt gute Fortschritte, so dass in den kommenden Wochen und Monaten die benötigte Software stufenweise installiert, getestet und in Betrieb genommen werden könne, so das Innenministerium. Ab dem Jahr 2027 solle das Zentrum dann schrittweise in die Arbeit der Landespolizeien integriert werden.
Das gemeinsame Abhörzentrum war bereits 2017 per Staatsvertrag auf den Weg gebracht worden. Die Kosten wurden damals auf rund 16 Millionen Euro geschätzt. Nach MDR-Informationen hat das GKDZ Anfang dieses Jahres bereits 23 Beschäftigte. Später sollen es etwa 40 sein. Personell unterstützt das Land Brandenburg das GKDZ mit der Abordnung einer Person.
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PM
09. Februar 2026
Rico Gebhardt: Länderübergreifendes Polizei-Abhörzentrum soll nächstes Jahr in Betrieb gehen – vielleicht aber auch nicht
Nach jahrelangen Verzögerungen soll das Polizei-Abhörzentrum mit Sitz in Leipzig nächstes Jahr in Betrieb gehen. Das teilt Innenminister Armin Schuster (CDU) auf Anfrage des innenpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Rico Gebhardt, mit (Drucksache 8/5279).
Damit wird erstmals öffentlich ein neuer Start-Termin genannt. Rico Gebhardt erklärt dazu:
„Das offiziell so genannte ,Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) der Polizeien der Länder Sachsen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde seit 2010 geplant und 2018 formell gegründet. Es handelt sich im Kern um ein Rechenzentrum zur Telekommunikations-Überwachung, das bereits 2024 in Betrieb gehen sollte. Wiederholt versicherte das Innenministerium, dass ,alle Voraussetzungen zur Erreichung des Wirkbetriebes geschaffen‘ seien. Doch dazu kam es bis heute nicht: Wie die Staatsregierung Anfang 2025 einräumen musste (Drucksache 8/1617), würde sich die Inbetriebnahme ,voraussichtlich um mehrere Jahre verzögern‘, weil eine beauftragte Firma die nötige Spezialsoftware nicht rechtzeitig liefern kann.
Zwischenzeitlich kam es zur ,Regelung der Verzugssituation‘, wie es jetzt heißt. Im Klartext: Das Unternehmen ist weiter beauftragt, zahlt aber eine Vertragsstrafe sowie umfangreiche Schadensersatz- und Kompensationsleistungen – bis Anfang 2026 waren das bereits mehr als 5,7 Millionen Euro. Die Höhe dieser Erstattung wird damit erstmals öffentlich beziffert. Sie deckt offenbar die laufenden Kosten des GKDZ mit aktuell 28 Beschäftigten. Der sächsische GKDZ-Finanzierungsanteil für das Jahr 2025 wurde währenddessen auf Null gesetzt.
Die Ersparnis ist freilich nur vorübergehend und teuer erkauft durch das lange Warten auf die Eröffnung des Zentrums. Ich sehe die Gefahr, dass die schon vor einigen Jahren verbaute Speicher- und Servertechnik dann nicht mehr auf der Höhe der Zeit sein wird. Zudem hat der Innenminister zwischen den Zeilen zwei Vorbehalte formuliert: Der Termin 2027 ist nur zu halten, falls zuvor die ,Betriebsbereitschaftserklärung des beauftragten Unternehmens‘ vorliegt. Und danach wird nicht unbedingt der komplette, sondern ,der sukzessive Wirkbetrieb der einzelnen Trägerländer erfolgen‘. Dass die sächsische Polizei das Zentrum schon 2027 aktiv mitnutzen kann, wird nicht behauptet.“