Hitlergruß-Prozess in Leipzig: Melanie Müller muss kurz vor Weihnachten auf Anklagebank

Sie soll bei einem Konzert mehrmals den Hitlergruß gezeigt haben: Ballermann-Sängerin Melanie Müller wurde voriges Jahr zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Im Dezember soll der Berufungsprozess am Landgericht beginnen.

Ballermann-Sängerin Melanie Müller (37) muss erneut auf die Anklagebank: Noch in diesem Jahr, am 18. Dezember, soll der Berufungsprozess wegen Zeigen des Hitlergrußes am Landgericht Leipzig beginnen. Dies teilte das Gericht jetzt auf Anfrage der LVZ mit.
Im August vorigen Jahres war die aus dem sächsischen Oschatz stammende frühere RTL-Dschungelkönigin vom Amtsgericht wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes verurteilt worden. Sie erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 160 Tagessätzen á 500 Euro – insgesamt also 80.000 Euro – und ging dagegen in Berufung.

Gericht: Keine verfassungsfeindliche Absicht

Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, in der Nacht zum 18. September 2022 bei einem Auftritt zum Oktoberfest der Leipziger Rocker-Gruppierung „Rowdys Eastside“ mindestens dreimal auf der Bühne den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben haben. Bei einer Durchsuchung in ihrer Leipziger Wohnung wurden zudem 0,69 Gramm Kokain-Gemisch und eine Ecstasy-Tablette gefunden.

Müller habe es billigend in Kauf genommen, dass ihr Handzeichen als Hitlergruß verstanden werden kann, so Amtsrichter Lucas Findeisen. Der Sängerin sei zwar keine verfassungsfeindliche Absicht zu unterstellen. Dass die Geste mehr gewesen sei als nur eine harmlose Tanzbewegung, schloss das Amtsgericht aus dem Gesamtgepräge der Veranstaltung. So seien die „Rowdys Eastside“ „dem rechten Milieu zuzuordnen“.

Entscheidend für das Urteil waren auch Müllers Warnungen ans Publikum. „Wenn hier irgendwas davon an die Öffentlichkeit kommt, verliere ich meinen Job“, soll sie sinngemäß gesagt haben, „ich hoffe, das bleibt alles unter uns.“

Staatsanwalt: Augenblicksversagen durch Alkohol

Die Staatsanwaltschaft ging hingegen von einem „Augenblicksversagen“ aufgrund alkoholbedingter Enthemmung aus. Bei ihrem Auftritt sei aus dem Publikum in großem Stil „Heil Hitler“ gerufen und der Hitlergruß gezeigt worden. Das frühere Reality-TV-Sternchen habe sich in dieser Situation hinreißen lassen und ebenfalls den Hitlergruß gezeigt. Die Anklagebehörde forderte im erste Prozess eine Geldstrafe von lediglich 95 Tagessätzen á 60 Euro.

Müllers Verteidiger Adrian Stahl plädierte auf Freispruch. Seine Mandantin habe zu den Rufen „Ost-, Ost-, Ostdeutschland“ rhythmisch den Arm gehoben, um das Publikum anzuheizen. Aus Sicht des Anwalts eine neutrale Bewegung, die grundsätzlich nicht verboten ist. Dass die Sängerin die rechtsradikalen Parolen aus dem Publikum wahrgenommen habe, bezeichnete er als Unterstellung. Sie habe keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

Für die Berufungsverhandlung am Landgericht hat die zuständige Strafkammer zwei Sitzungstermine geplant. Ein Urteil könnte demnach am 5. Januar 2026 verkündet werden.
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Deutsche Presse-Agentur dpa 16.09.2025

Berufungsprozess von Melanie Müller stockt – kein Termin in Sicht

Ballermann-Sängerin Melanie Müller wurde verurteilt, weil sie nach Überzeugung des Amtsgerichts Leipzig auf einem Konzert den Hitlergruß gezeigt hat. Warum sich der Berufungsprozess nun weiter verzögert.

Der Berufungsprozess gegen Schlagersängerin Melanie Müller (37) wegen Zeigens des Hitlergrußes wird wohl nicht mehr in diesem Jahr beginnen. Bislang sei kein Termin bekannt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Leipzig auf Anfrage. Grund seien Terminprobleme mit Beteiligten im Ausland.

Der Prozessauftakt war in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Leipzig zweimal kurzfristig verschoben worden, nachdem die Ballermann-Sängerin jeweils ein ärztliches Attest vorgelegt hatte. Zudem würden Prozesse, bei denen die Angeklagten in Untersuchungshaft sitzen, vorgezogen, erläuterte der Sprecher.

Das Amtsgericht hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin vor mehr als einem Jahr wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt. Dagegen hatte Müller Berufung eingelegt.
Gericht: Müller hatte mehrmals den Hitlergruß gezeigt

Laut erstinstanzlichem Urteil hatte Müller bei einem Konzert in Leipzig im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Zudem hatten Ermittler bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.

Bei dem Strafmaß war der Richter am Amtsgericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – also 5.700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert.

Schlagersängerin hatte Vorwürfe zurückgewiesen

Müller hatte die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger stets zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“. Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen.

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NTV 16.09.2025

Berufung nach Hitlergruß-Urteil Melanie Müller muss sich hinten anstellen

Über ein Jahr ist vergangen, seit Melanie Müller wegen des Zeigens des Hitlergrußes verurteilt wurde. Eigentlich ist die Ex-Dschungelkönigin dagegen in Berufung gegangen. Doch der Prozess lässt auf sich warten.

Der Berufungsprozess gegen Schlagersängerin Melanie Müller wegen Zeigens des Hitlergrußes wird wohl nicht mehr in diesem Jahr beginnen. Bislang sei kein Termin bekannt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Leipzig. Grund seien Terminprobleme mit Beteiligten im Ausland.

Der Prozessauftakt war in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Leipzig zweimal kurzfristig verschoben worden, nachdem die Ballermann-Sängerin jeweils ein ärztliches Attest vorgelegt hatte. Zudem würden Prozesse, bei denen die Angeklagten in Untersuchungshaft sitzen, vorgezogen, erläuterte der Sprecher.

Das Amtsgericht hatte die frühere Dschungelkönigin vor mehr als einem Jahr wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt. Dagegen hatte die heute 37-Jährige Berufung eingelegt.
Müller bestreitet Vorwürfe

Laut erstinstanzlichem Urteil hatte Müller bei einem Konzert in Leipzig im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Zudem hatten Ermittler bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt. Bei dem Strafmaß war der Richter am Amtsgericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – also 5700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert.

Müller hatte die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger stets zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“. Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Show „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ und war danach noch in zahlreichen weiteren TV-Formaten zu sehen.