Neonazi soll Stieftochter als Sex-Sklavin angeboten haben

Einst war er als NPD-Kreischef in Bautzen eines der bekanntesten Gesichter der Lausitzer Neonazi-Szene. Vor knapp zehn Jahren wurde Marco W. (40) bundesweit bekannt, als er mit dem damaligen Vize und heutigen Landrat Udo Witschas (54, CDU) die Flüchtlingspolitik der Region besprach. Jetzt spricht Marco W. vor dem Görlitzer Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem 31-fache Vergewaltigung, die Haltung einer Stieftochter als Sexsklavin und Zwang der Jugendlichen zum Gruppensex mit mehreren Männern vor.

Die zwei jungen Frauen (18, 22) brachen in Tränen aus, als ihr ehemaliger Stiefvater in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wurde.

Als das ältere Mädchen 16 war, soll er es erstmals missbraucht haben. In den Folgejahren soll er sie mehrfach in einen Wald oder an Autobahnraststätten gebracht und sie dort mit bis zu fünf Männern gleichzeitig zum Gruppensex gezwungen haben.

Immer wieder soll er sie auch zur Erstellung von Pornobildern und Videos genötigt, sonst Ausflüge oder den Kontakt zu Freunden verboten haben.

Auch zu gemeinsamen Pornovideos mit der jüngeren Schwester soll er sie gezwungen haben.

An dieser wiederum soll er sich laut Anklage ab September 2021, da war sie erst 14 Jahre alt, vergangen haben.

Angeklagter soll mit Fake-Account Männer um viel Geld betrogen haben
Zudem soll er die Pornobilder der Mädchen an mehrere Männer verteilt, mit den Bildern der älteren Stieftochter Fake-Accounts bei Erotikseiten angelegt und damit Männer um mehr als 100.000 Euro betrogen haben.

Die Sache flog auf, als einer der Betrogenen Anzeige gegen die junge Frau erstattete und die Polizei auf ihrem Handy dann Beweise gegen Marco W. fand.

Nach Informationen von TAG24 hatte sich schon Monate davor ein Bekannter der Mädchen bei der Polizei gemeldet, da er die ältere Stieftochter auf einer Pornoseite entdeckt und vermutet hatte, dass der Neonazi sie dazu gezwungen hätte.

Offenbar ging die Polizei dem schlimmen Verdacht aber gar nicht nach!

Marco W. räumte vor Gericht den Sex mit den Mädchen ein. „Aus meiner Sicht war das alles einvernehmlich“, sagte er. „Manches stimmt aber nicht.“

So habe er nur zweimal mit der Minderjährigen Oralverkehr gehabt, die Betrügereien habe er gemeinsam mit der älteren Tochter durchgeführt. Der Prozess wird fortgesetzt.

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Frank Thümmler 23.09.2025 sächsische zeitung

Vorm Landgericht in Görlitz: Ex-NPD-Funktionär wegen Missbrauchs der Stieftöchter angeklagt

Vor dem Landgericht Görlitz geht es um Vergewaltigungen, den Missbrauch von Schutzbefohlenen und Betrug in großem Ausmaß. Der Angeklagte hat eine ganz eigene Sicht auf das Geschehen.

Als der Angeklagte, 40 Jahre alt, ergraut mit Dreitagebart und Kurzhaarfrisur, groß und übergewichtig, bekleidet in dunkelgrauer Jogginghose, hellgrauem Shirt und schmuddeligem Pullover, in Handschellen in den großen Verhandlungssaal des Landgerichts Görlitz geführt wird, brechen seine beiden Stieftöchter in Tränen aus. Sie sitzen auf der Bankreihe gegenüber, als Nebenklägerinnen. Sie soll der Angeklagte, so sagt es die Anklage, in nahezu unglaublichem Maß missbraucht haben.

Ihr Stiefvater hingegen, ein ehemaliger NPD-Funktionär, der vor rund acht Jahren aus der rechtsextremen Partei geflogen war und wegen Vermögensdelikten vorbestraft ist, zeigt keine emotionale Regung, verbirgt sein Gesicht notdürftig mit einer Hand vor den Fotografen. Seine Partei forderte einst die „Todesstrafe für Kinderschänder“, jetzt steht er selbst wegen des Vorwurfs der zigfachen Vergewaltigung und des Missbrauchs von Schutzbefohlenen, begangen an seinen Stiefkindern, vor Gericht.

Mehrfach Sex mit mehreren Männern gefilmt

Die Anklageverlesung dauert eine knappe Stunde, umfasst vier Tatkomplexe und insgesamt knapp 400 Einzelvorwürfe. Der erste Tatvorwurf betrifft Taten mit seiner älteren, heute 22-jährigen Tochter als Opfer. Laut Anklage soll der Angeklagte als „Patriarch“ der Familie über sie bestimmt haben – über ihre Geldkarte, Online-Zeit, Social-Media-Kontakte.

Er bestimmte, wann sie sich mit wem treffen durfte, verlangte absoluten Gehorsam. Das Mädchen, zum Beginn des Tatzeitraums noch keine 18 Jahre alt, war nicht in der Lage, sich zu behaupten oder gar zu widersprechen. Er machte sie, so steht es in der Anklage, auch mit Drohungen, gefügig.

Was er ihr laut Anklage antat, ist kaum vorstellbar. Zunächst habe der Mann selbst die Stieftochter missbraucht. Später habe er sie zu sexuellen Handlungen mit Dritten gezwungen, im Wald, auf Autobahn-Parkplätzen. Einige Male vergingen sich mehrere Männer gleichzeitig an der jungen Frau, die Anklage nennt sechs Männer als höchste Zahl.

Der Angeklagte habe laut Anklage gefilmt und „aufgepasst”. Die Stieftochter habe alles in der Hoffnung getan, vielleicht doch auf die nächste Party gehen oder zum Beispiel mit dem Freund nach Tschechien fahren zu dürfen. 34 derartige Fälle listet die Anklage auf.

Beim zweiten Tatkomplex der Anklage ist die jüngere Stieftochter das Opfer. Von ihr soll der Angeklagte laut Anklage über mehr als zwei Jahre hinweg regelmäßig – geschätzt dreimal pro Monat – sexuelle Handlungen gefordert haben, beginnend, als sie gerade einmal 15 Jahre alt war. Darüber hinaus ist dreimaliger Missbrauch während eines Ägypten-Urlaubs angeklagt.

Der dritte Tatkomplex bezieht sich auf das Verschicken von Fotos der beiden Stieftöchter, nackt und in pornografischen Posen, an fremde Männer, mithilfe des Handys.

Ein Betrogener überwies mehr als 50-mal

Außerdem ist Betrug in 249 Fällen angeklagt. Die Masche des Angeklagten: Er schrieb Nutzer diverser Erotikportale an, täuschte vor, seine auf den Bildern zu sehende Stieftochter zu sein und gaukelte vor, eine Liebesbeziehung eingehen zu wollen oder für sexuelle Kontakte bereit zu sein. Gleichzeitig habe er finanzielle Notlagen geschildert und um Hilfe gebeten.

Die Anklage listet 16 Männer auf, die darauf hereingefallen sind und jeweils mindestens vierstellige Geldbeträge überwiesen. Vier davon überwiesen mehrfach, einer über 50-Mal insgesamt 22.759 Euro. Zu den versprochenen sexuellen Kontakten kam es laut Anklage nicht, Geld zurückgezahlt wurde auch nicht. Insgesamt wanderten so rund 100.000 Euro auf das Konto der älteren Stieftochter, über das der Angeklagte laut Anklage allein verfügen konnte.

So verteidigt sich der Angeklagte

Zunächst einmal fiel auf, wie schlecht der Mann auf seine Aussage vorbereitet war. Als ob er die verlesene Anklage zum ersten Mal gesehen oder gehört hätte. Nach einigem Hin und Her geschah das Erwartbare. Er gestand all das, was nach der Auswertung seines Handys und weiterer Datenträger wohl nicht zu bestreiten ist. Das betrifft alle sexuellen Handlungen, in die seine ältere Stieftochter involviert war, das Verschicken der pornografischen Fotos und alle Betrugsvorwürfe.

Mit einer Änderung gegenüber der Anklage: All diese Taten, auch die mit ihm persönlich, seien im Einvernehmen mit seiner Stieftochter erfolgt. Der Sex mit mehreren Männern habe dazu gedient, Inhalt für Pornos zu erzeugen, mit denen später Geld verdient werden sollte.

Bei den Betrügereien sei seine Stieftochter involviert gewesen, habe anders als angeklagt über das Konto verfügen können und auch Geld verbraucht. Bezüglich der jüngeren Tochter räumte der Angeklagte nach langem Zögern zwei Missbrauchsfälle mit dem minderjährigen Mädchen ein, bestritt aber alle weiteren Vorwürfe.

Das Verfahren ging am Dienstag mit der Aussage der älteren Stieftochter weiter, für die die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde. Weitere Verhandlungstage sind am Donnerstag und Freitag angesetzt. Die Urteilsverkündung ist für den 7. Oktober geplant.

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Freitag, 26.09.2025 autonome Antifa Freiburg

Keine Todesstrafe. Für niemand.

In Görlitz wird dem ehemaligen Bautzener NPD-Kreischef Marco Wruck vor dem Landgericht der Prozess wegen Kindesmissbrauchs gemacht. Der 40-jährige Wruck wurde bundesweit bekannt, als ihm der Bautzener CDU-Vizelandrat Udo Witschas 2017 vertrauliche Informationen über einen Geflüchteten gab. Während der Corona-Pandemie betrieb Marco Wruck das Portal kinder-ohne-maske.de.

Tag24 schreibt zum Prozess: „Die zwei jungen Frauen (18, 22) brachen in Tränen aus, als ihr ehemaliger Stiefvater in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wurde. Als das ältere Mädchen 16 war, soll er es erstmals missbraucht haben.

In den Folgejahren soll er sie mehrfach in einen Wald oder an Autobahnraststätten gebracht und sie dort mit bis zu fünf Männern gleichzeitig zum Gruppensex gezwungen haben. Immer wieder soll er sie auch zur Erstellung von Pornobildern und Videos genötigt, sonst Ausflüge oder den Kontakt zu Freunden verboten haben. Auch zu gemeinsamen Pornovideos mit der jüngeren Schwester soll er sie gezwungen haben.
Zudem soll er die Pornobilder der Mädchen an mehrere Männer verteilt, mit den Bildern der älteren Stieftochter Fake-Accounts bei Erotikseiten angelegt und damit Männer um mehr als 100.000 Euro betrogen haben. Die Sache flog auf, als einer der Betrogenen Anzeige gegen die junge Frau erstattete und die Polizei auf ihrem Handy dann Beweise gegen Marco [Wruck] fand.“

Die Sächsische Zeitung schreibt: „Beim zweiten Tatkomplex der Anklage ist die jüngere Stieftochter das Opfer. Von ihr soll der Angeklagte laut Anklage über mehr als zwei Jahre hinweg regelmäßig – geschätzt dreimal pro Monat – sexuelle Handlungen gefordert haben, beginnend, als sie gerade einmal 15 Jahre alt war. Darüber hinaus ist dreimaliger Missbrauch während eines Ägypten-Urlaubs angeklagt.“

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Frank Thümmler 07.10.2025

Der Richter sagt in seiner Urteilsbegründung: Der Mann hat eine seiner beiden Stieftöchter wie eine Sexsklavin gehalten. Um die Maximalstrafe kommt der 40-Jährige nur aus einem Grund herum.

Einst war der Mann eine lokale Größe innerhalb der rechtsradikalen NPD, konnte reden, schaffte es sogar zum Gespräch an den Tisch eines Landrates. Jetzt ist er ganz unten angekommen. Am Dienstag verurteilte das Landgericht Görlitz den 40-Jährigen aus einem kleinen Ort im Landkreis Bautzen zu 13 Jahren Freiheitsentzug, wegen 25-facher Vergewaltigung, vielfachen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, der Verbreitung von Jugendpornografie und Betruges in mehreren hundert Fällen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann binnen einer Woche Revision einlegen. Dann würde das Urteil vom Bundesgerichtshof auf Rechtsfehler hin überprüft werden.

Der Vorsitzende Richter der Görlitzer Schwurgerichtskammer, Theo Dahm, sagte zu Beginn seiner mündlichen Urteilsbegründung, dass ihn dieses Verfahren auch nach vielen Jahren beruflicher Tätigkeit in der Strafjustiz – Dahm hat mit Mördern, Sexualstraftätern und anderen Schwerverbrechern zu tun – sprachlos gemacht habe. Der Angeklagte habe die Grenze der Boshaftigkeit, die für ihn bislang vorstellbar gewesen sei, erheblich überschritten, so Dahm. Opfer der Taten waren die beiden Stieftöchter des Verurteilten.

Ex-NPD-Mann übernimmt zunächst die Vaterrolle

Vor allem für die ältere der beiden habe der Mann zu Beginn seiner Partnerschaft mit deren Mutter die ersehnte Vaterrolle übernommen und es geschafft, dass sie über mehrere Jahre grenzenloses Vertrauen zu ihm aufbaute. Irgendwann vor ihrem vollendeten 18. Lebensjahr begannen sexuelle Handlungen, für die der Angeklagte seine Stieftochter mit seiner manipulativen Art aufs Übelste psychisch unter Druck setzte. Sie hingegen sei mangels Selbstbewusstsein und wegen ihrer leichten Beeinflussbarkeit nicht in der Lage gewesen, gegen den Stiefvater zu opponieren – auch aus Angst, die Familie könnte deshalb zerbrechen und die jüngste, gemeinsame Tochter mit ihrer Mutter den Vater verlieren. „Das hat der Angeklagte ausgenutzt, sie auf abscheulichste Weise psychisch unter Druck zu setzen. Sie hat sich gefügt, statt auszuweichen“, erklärte Richter Dahm. Und sie habe dann schier unglaubliche Dinge mit sich geschehen lassen.

Die angeklagten Taten sieht das Gericht nach den Aussagen der beiden geschädigten jungen Frauen, nach dem Hören von Sprachnachrichten, nach dem Lesen von Teilen der Chatnachrichten und dem Ansehen der zugehörigen, vom Angeklagten selbst gefilmten pornografischen Videos als erwiesen an. Nicht zuletzt hat er die Taten zum Teil eingeräumt, lediglich von „Einvernehmlichkeit“ gesprochen. Davon aber kann laut Dahm keine Rede sein.

Richter liest krasse Chatnachricht des Angeklagten vor

Eine Chatnachricht vom Angeklagten an seine jüngere Stieftochter las Dahm am letzten Verhandlungstag sogar vor. Er schreibt da, dass sie sich schon am Morgen sexy zurechtmachen solle und sie dann zu machen habe – egal, was er fordere. „Ich entscheide, was Du tust und mit wem Du es tust“, heißt es in der Nachricht wörtlich.
Er habe die ältere Stieftochter über die Jahre regelrecht versklavt, sie zu seiner Sexsklavin gemacht, sagte der Richter. Die Stieftöchter ließen also alles geschehen: übelste pornografische Aufnahmen, auch von Sex mit anderen Männern. Die jüngere, noch minderjährige Tochter hatte der Angeklagte, davon ist das Gericht überzeugt, auch mehrfach sexuell missbraucht.

Die Vielzahl der Taten hat uns zu der Überzeugung gebracht, dass wir die 15 Jahre als obere Grenze für solche Taten in Deutschland ausschöpfen. Einzig sein Teilgeständnis bringt dem Angeklagten zwei Jahre Strafrabatt.
Theo Dahm – Vorsitzender Richter

Und er versuchte, die von ihm verbotenerweise verbreiteten pornografischen Filme als Ausgangspunkt zum Geldverdienen zu nutzen. Erfolgreich. Er nahm Kontakt zu Usern von Pornoseiten auf, gaukelte ihnen vor, seine ältere Stieftochter zu sein, und ergaunerte Geld für das Versprechen von Sextreffen (die es dann nie gab).

Mindestens drei Männer brachte er dazu, „Dauersponsoren“ seiner Stieftochter zu werden. Gerichtsfest brachten die Betrügereien gut 100.000 Euro ein.

Vielzahl der Taten spricht für die Höchststrafe

Bei der Strafzumessung benannte der Richter zunächst die Einzelstrafen. Die höchste – sieben Jahre – gab es für das erzwungene Sextreffen seiner älteren Stieftochter mit gleichzeitig sechs Männern. „Aber die Vielzahl der Taten hat uns zu der Überzeugung gebracht, dass wir die 15 Jahre als obere Grenze für solche Taten in Deutschland ausschöpfen. Einzig sein Teilgeständnis bringt dem Angeklagten zwei Jahre Strafrabatt“, begründete Dahm das Urteil mit 13 Jahren Freiheitsentzug.

Damit lag er sogar ein Jahr über dem Antrag der Staatsanwältin. Darüber hinaus muss der Verurteilte auch Wertersatz leisten, sprich die ergaunerten gut 100.000 Euro zurückzahlen.

Keine Sicherungsverwahrung für den Verurteilten

Während des Verfahrens wurde auch eine anschließende Sicherheitsverwahrung für den Angeklagten diskutiert. Davon nahm das Landgericht Abstand – einfach, weil der Hang zu fortlaufendem Betrug, den der psychiatrische Gutachter für den Angeklagten festgestellt hatte, per Gesetz nicht vorgesehen ist für eine Sicherheitsverwahrung. Einen Hang zu sexuellem Missbrauch – dann wäre Sicherungsverwahrung möglich – hatte der Psychiater aber nicht festgestellt.

Ganz am Ende des Verfahrens richtete Theo Dahm noch ein paar Worte an die Nebenklägerin: „Suchen Sie Hilfe, eine psychiatrische Betreuung, um das, was mit Ihnen geschehen ist, aufzuarbeiten, auch, damit Sie nicht von anderen in irgendeiner Weise so ausgenutzt werden können.“

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MDR SACHSEN 08. Oktober 2025

„Sechs Männer fielen über sie her“ – Ehemaliger NPD-Funktionär wegen Vergewaltigung von Stieftöchtern verurteilt

Am Landgericht Görlitz ist am Dienstag ein ehemaliger NPD-Funktionär aus Bautzen wegen der Vergewaltigung seiner Stieftöchter zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte eine seiner Stieftöchter immer wieder zum Sex mit ihm sowie mit anderen Männern gezwungen hat. Sein perfides Vorgehen machte selbst erfahrene Richter „sprachlos“.

Bevor der Vorsitzende Richter am Dienstag beim letzten Prozesstag zur Urteilsverkündung kam, wollte er noch die Beweisaufnahme ergänzen: Er las eine Whatsapp-Nachricht vor, die der Angeklagte seiner zu diesem Zeitpunkt Stieftochter geschickt hatte. „Wenn ich sage, dass du nackt einen Handstand machen sollst, dann machst du es.“ Es folgten weiter höchst vulgäre Ansagen, die hier nicht wörtlich wiedergegeben werden. Der Angeklagte schrieb ihr unter anderem, er entscheide darüber, mit wem sie Sex hat.

Vergewaltigung in 25 Fällen

Das Gericht verurteilte den ehemaligen NPD-Funktionär* aus dem Landkreis Bautzen wegen Vergewaltigung in 25 Fällen, sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener in 34 Fällen, Betruges in 233 Fällen sowie wegen des Erstellens kinderpornografischer Inhalte zu 13 Jahren Haft. Jahrelang hatte der Mann seine beiden Stieftöchter (heute 22 und 18 Jahre alt) zum Sex gezwungen.

Dass der Richter nicht das höchstmögliche Strafmaß von 15 Jahren für Vergewaltigung ausreizte, begründete er mit dem „Teilgeständnis“, das der Angeklagte abgelegt hatte. Eine anschließende Sicherungsverwahrung des ehemaligen NPD-Funktionärs lehnte das Gericht ab. Die Voraussetzungen dafür würden nicht vorliegen. Die Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verlangt.

„Boshaftigkeit“ des Angeklagten macht Richter „sprachlos“

Zu Beginn der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, „die Boshaftigkeit“ des Angeklagten „hat uns sprachlos gemacht“. Dann sprach er zunächst über eine der beiden Stieftöchter des 40 Jahre alten Angeklagten. Sie habe nach der Trennung der Eltern ihren Vater sehr vermisst. Ihre Mutter sei dann eine Beziehung mit dem Angeklagten eingegangen. Und der habe dann die Rolle des Vaters ausgefüllt. Dadurch sei es ihm gelungen ein „grenzenloses Vertrauen“ und eine „große Autorität“ aufzubauen.

Angeklagter machte Stieftochter zu „Sexsklavin“

Der Angeklagte nutzte dieses Vertrauen aus: Mit seiner „extrem manipulativen Art“ setzte er laut Gericht zunächst vor allem die ältere Stiefschwester „abscheulich unter Druck“ und zwang sie mit Drohungen und Bestrafungen zum Sex. So verbot er ihr zum Beispiel, das Haus zu verlassen, wenn sie ihn nicht vorher oral befriedigte. „Sie war eine Sexsklavin für den Angeklagten“, fasste der Richter zusammen. Mehrere Seiten Chatverläufe würden belegen, wie er mit ihr umgegangen sei.

Zum Sex mit fremden Männern gezwungen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine Stieftochter auch zum Sex mit anderen Männern gezwungen hat – „auf Autobahnparklätzen, Toiletten, in Pornokinos, auf Motorhauben“ und anderen „unappetitlichen“ Orten. Davon wurden auch Videoaufnahmen gemacht, die dem Gericht vorlagen. Der Richter erwähnte unter anderem einen Fall, bei dem „sechs Männer über sie herfielen“. Wenn sie nicht tat, was er von ihr verlangte, drohte er ihr, dass er ein Treffen mit 20 Männern organisieren werde.

Ob die Männer gewusst hätten, dass die Frau zum Sex gezwungen wurde, sei dabei unklar. Möglicherweise seien sie „gutgläubig“ gewesen und von einer Einvernehmlichkeit ausgegangen. Nachrichten zwischen dem Verurteilten und der Stieftochter würden aber belegen, dass diese Treffen unter Zwang stattgefunden hätten.

Sexueller Missbrauch auch der jüngeren Tochter

Der Angeklagte habe auch die jüngere Stieftochter sexuell missbraucht. Außerdem habe er die damals Minderjährige gezwungen mit ihrer Schwester pornografisches Material zu produzieren. Dieses hat er dann herumgeschickt und ins Internet gestellt, um Geld von Männern dafür zu bekommen.

Online-Nutzer um rund 100.000 Euro betrogen

Verurteilt wurde der 40-Jährige auch wegen Betruges. Der Mann hatte sich unter Verwendung der Fotos seiner Stieftöchter im Internet als junge Frau ausgegeben und gegenüber Männern vorgegeben, eine Liebesbeziehung oder erotische Kontakte zu suchen. Dann habe er ihnen von finanzieller Not erzählt und um Geld gebeten. Auf diese Weise seien ihm insgesamt rund 100.000 Euro überwiesen worden.

Tränen bei der Stieftochter

Eine der beiden Stieftöchter war als Nebenklägerin beim letzten Prozesstag anwesend. Als der Richter das Urteil verkündete, stiegen der jungen Frau Tränen in die Augen. Der Angeklagte selbst hielt während des gesamten Prozesstages eine Hand vor sein Gesicht, so dass keine Reaktion zu erkennen war.

*Anmerkung der Redaktion: Wir haben uns bewusst für die Nennung der früheren politischen Tätigkeit des Mannes in der NPD entschieden, weil die Partei immer wieder eine „Todesstrafe für Kinderschänder“ gefordert hat.

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Steffi Suhr mopo 07.10.2025

Stieftochter als Sex-Sklavin missbraucht: Neonazi muss jahrelang hinter Gitter

Lange Haft für den Ex-NPD-Kreis-Chef aus Bautzen! Marco W. (40), eines der bekanntesten Gesichter der Lausitzer Neonazi-Szene, muss für 13 Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Görlitz verurteilte ihn am Dienstag, weil er seine Stieftöchter (heute 18 und 20) massiv missbrauchte. Der vorsitzende Richter fand harsche Worte für den Täter.

„Die Grenzen dessen, was man sich als Bösartigkeit vorstellen kann, sind überschritten worden“, sagte Richter Theo Dahm in seiner Urteilsbegründung. Die Kammer sei schier sprachlos über diesen Fall. Für das Gericht ist erwiesen, dass Marco seine beiden Stieftöchter über Jahre missbrauchte.

Vor allem das ältere der beiden Opfer zwang der Täter zum extremen Sexpraktiken, auch mit fremden Männern. Er filmte diese sogenannten Gangbangs, gab gar „Regieanweisungen“.

Der Richter: „Sie war für ihn eine Sexsklavin.“ Marco habe die junge Frau ausgenutzt und manipuliert. „Der Täter setzte sie in einer abscheulichen Weise unter Druck“, so der Jurist weiter.

Auch ihre jüngere Schwester, damals noch minderjährig, missbrauchte der Neonazi, machte ebenfalls Aufnahmen von ihr.

Freier zeigten die vermeintliche Betrügerin an – Neonazi Marco W. flog auf

Und mit diesen Nacktfotos der Stieftöchter machte Marco sogar noch 100.000 Euro. Er stellte Nacktfotos auf einschlägigen Internetseiten ein, mit einem Fake-Account. Er gab sich als junges Mädchen aus, das in einer Notlage sei. Die Männer fielen auf den Schwindel rein und überwiesen Geld.

So flog Marco letztlich auch auf: Denn natürlich gab es die von den Männern im Gegenzug geforderten Sex-Treffen nicht. Die Freier zeigten die vermeintliche Betrügerin an. Bei den Ermittlungen kam der wahre Täter zum Vorschein. Der wurde nun wegen 25-facher Vergewaltigung, 34-fachen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sowie 233 -fachen Betruges verurteilt!

Im Prozess, der teils nicht öffentlich stattfand, hatte Marco anfangs behauptet, alles sei „einvernehmlich gelaufen“. Am Ende aber gab er zu, er habe „Scheiße gebaut“ und alles sei „aus dem Ruder gelaufen“.

Das Gericht verurteilte ihn nun zu 13 Jahren Haft. Die Staatsanwältin hatte sogar zusätzlich Sicherungsverwahrung gefordert. Dafür sah die Kammer allerdings keine Gründe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.