Leipziger Mörder von Kamal K. stirbt im Gefängnis – Mithäftling soll ihn getötet haben

Der Mörder des Irakers Kamal K. ist tot: Marcus E. wurde in der JVA Straubing von einem Mithäftling so brutal attackiert, dass er über 500 Tage im Koma lag und Anfang Mai verstarb. 2010 hatte er den 19-Jährigen am Leipziger Hauptbahnhof erstochen.

Im Oktober 2010 tötete er am Leipziger Hauptbahnhof den Iraker Kamal K., nun fiel er selbst hinter Gittern einem Mordanschlag zum Opfer: Neonazi Marcus E. soll in der Justizvollzugsanstalt Straubing von einem Mithäftling umgebracht worden sein. Justizkreise bestätigten den Fall auf Anfrage der LVZ.

Nach Recherchen der Mediengruppe Bayern wurde der inzwischen 46-jährige Marcus E. im Dezember 2024 von dem JVA-Insassen Alban H. (43) in seiner Zelle brutal attackiert. Der lebenslänglich inhaftierte Albaner soll E. derart heftig gegen den Kopf getreten haben, dass dieser mit schwersten Verletzungen 503 Tage im Koma lag. Anfang Mai dieses Jahres starb Marcus E., ohne noch einmal aufzuwachen, so die Mittelbayerische Zeitung.

Bluttat wühlte die ganze Stadt auf

Das Verbrechen im bayerischen Gefängnis rückt einen Fall zurück ins öffentliche Bewusstsein, der vor 15 Jahren eine gesamte Stadt aufgewühlt hatte. Es war am 24. Oktober 2010 gegen 1.40 Uhr, als Marcus E. und sein alkoholkranker Komplize Daniel K. am Bürgermeister-Müller-Park den 19-jährigen Kamal K. überfielen und ihn mit Reizgas besprühten.

Als der junge Iraker in eine kniehohe Buschgruppe fiel, zückte Marcus E. ein Klappmesser und rammte die 8,5 Zentimeter lange Klinge in Kamals linke Bauchseite. Knapp 14 Stunden später starb der Teenager an einem Verblutungsschock.

Seine Angehörigen, koptische Christen aus Bagdad, reagierten mit Fassungslosigkeit. Kamals Mutter konnte es tagelang nicht realisieren, dass ihr Sohn tot ist, berichtete damals ein Freund der Familie gegenüber der LVZ. „Sie hat gesagt, dass er im Krankenhaus ist und bald wieder gesund nach Hause kommt. Und sie hat immer wieder sein T-Shirt, das voller Blut ist, genommen und geweint.“

Mehr als 500 Trauergäste nahmen auf dem Nordfriedhof am offenen Sarg Abschied von dem Iraker. Sachsens damaliger Ausländerbeauftragter Martin Gillo hatte zuvor „alle aufrechten Leipziger“ zur Solidarität mit der Familie aufgerufen.

Angeklagte stammten aus Neonazi-Szene

Die linke Szene reagierte mit einer Vielzahl von Demonstrationen. Moniert wurde dabei auch der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft zunächst keine hinreichenden Anhaltspunkte auf ein ausländerfeindliches Motiv erkannte. Für die Hauptverhandlung am Landgericht galten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen mit gründlichen Personenkontrollen und einem ausdrücklichen Verbot von politischen Kundgebungen.

Denn schon vor Prozessbeginn machten Informationen die Runde, dass beide Angeklagten aus der Neonazi-Szene stammen. K. soll demnach zumindest zeitweise der berüchtigten rechtsradikalen Kameradschaft Aachener Land angehört haben.

Beide trugen eine Vielzahl von Tattoos mit neonazistischer Symbolik, beide waren vorbestraft. Erst zehn Tage vor dem Tötungsverbrechen in Leipzig war Marcus E. auf freien Fuß gekommen. Achteinhalb Jahre saß er hinter Gittern, unter anderem wegen Vergewaltigung in drei Fällen und gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen.

Im Juli 2011 verurteilte ihn das Landgericht wegen Mordes zu 13 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Daniel K. erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Im Unterschied zur Staatsanwaltschaft hatte das Schwurgericht einen ausländerfeindlichen Hintergrund der Tat erkannt.

Prozess um Mord in JVA in Bayern

„Der Messerstich erfolgte aufgrund der Tatsache, dass sich ein Ausländer im Kampf mit einem Kameraden befindet“, sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf zur Motivation des Angeklagten. „Damit hat der Ausländer sein Leben verwirkt.“ Marcus E. habe sein Opfer nicht als einen Menschen betrachtet, sondern als Ausländer, dessen Leben nichts wert sei. „Das sind niedrige Beweggründe“, so der Richter damals. „Und deshalb ist es Mord.“

Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe bekam der Haupttäter nur deshalb nicht, weil er zur Tatzeit derart stark alkoholisiert war, dass er als vermindert schuldfähig galt. Mit der Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter wäre er aber auch nach Verbüßen der Haftstrafe nicht entlassen worden.

Der Bundesgerichtshof bestätigte später das Urteil gegen den Mörder und verwarf die Revision als unbegründet. Marcus E. kam zunächst in Haftanstalten in Sachsen und Thüringen, war aus Justizkreisen zu erfahren. Aus welchen Gründen eine Verlegung nach Bayern erfolgte, blieb zunächst unklar.

In der JVA Straubing, einem Hochsicherheitsgefängnis für Schwerverbrecher, traf er auf einen Mann, der zumindest in Bayern schon mit einer brutalen Tat für Schlagzeilen gesorgt hatte. Alban H. hatte seine ehemalige Lebensgefährtin vor ihrer Wohnanschrift abgepasst, so das Landgericht München I, und ihr mindestens 14 wuchtige Messerstiche in Kopf, Hals, Brust und Bauch versetzt. Ohne die schnelle Reaktion von Ersthelfern wäre die Frau verblutet, hieß es. Er sei verärgert gewesen, dass sie die Beziehung zu ihm beendet hatte.

Auch der Mord an Marcus E. soll einen banalen Hintergrund haben. Nach Informationen der Mittelbayerischen Zeitung hatte E. den Albaner zuvor tätowiert und wollte Geld dafür haben. Dieser Forderung habe sich Alban H. auf gewaltsame Weise entledigt. Nachdem das Opfer verstarb, sei die Anklage von versuchtem auf vollendeten Mord gewechselt. Am 29. Juni soll der Mordprozess gegen Alban H. am Landgericht Regensburg beginnen.

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23.06.2026 Mittelbayerische Zeitung
André Baumgarten

Mord an einem Mörder?
Streit um unbezahltes Tattoo: Tod hinter Gittern kommt in Regensburg vor Gericht

Ein Häftling (43) soll einen wegen Mordes verurteilten Neonazi in der JVA in Straubing erschlagen haben. Beide Männer haben eine sehr dunkle Vergangenheit; einem droht nur etwas ganz Seltenes: Er könnte vom Landgericht in Regensburg sein zweites „lebenslänglich“ kassieren.

Für versuchten Mord an seiner Ex in München kassiert Alban H. 2023 lebenslänglich. Jetzt droht dem heute 43-Jährigen dasselbe zum zweiten Mal: Knapp ein Jahr nach dem Urteil soll er in der JVA Straubing einen Mitgefangenen brutal in einer Haftzelle attackiert und einfach liegenlassen haben.

Der Mann war 503 Tage im Koma und starb schließlich Anfang Mai diesen Jahres – die Staatsanwaltschaft will deshalb eine Mord-Verurteilung. Einen entsprechenden Hinweis hat das Regensburger Schwurgericht erteilt, bestätigt ein Sprecher. Ab 29. Juni wird H. in Regensburg der Prozess gemacht. Sechs Tage sind geplant.

Der Fall, für den der albanische Staatsbürger im Hochsicherheitsgefängnis landete, sorgte in der Landeshauptstadt für Schlagzeilen. Nur kurz war der Mann mit der Frau liiert, verwand die von ihr ausgesprochene Trennung allerdings nur schlecht. Immer wieder lauerte er ihr auf, drohte ihr mit dem Tod und verletzte sie. Mehrfach landete er dafür sogar in Haft.

Ex trotz Kontaktverbots mit 15 Messerstichen verletzt

Vier Tage nach einem weiteren Termin vor Gericht, bei dem am Ende der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde, ließ er seinen wüsten Drohungen dann Taten folgen – trotz Kontaktverbots. Er passte die Frau vor ihrer Wohnung ab und rammte ihr 15 Mal ein Messer in Hals und Körper. Das Opfer überlebte die Attacke nur, weil Passanten sie in eine Klinik bringen, statt auf den Notarzt zu warten. Ansonsten wäre sie verblutet. So stellten es die Richter letztlich fest.

Der Fall im Stadtteil Moosach beschäftigte das Münchener Landgericht zweimal: Die erste Verurteilung zu 14 Jahren Haft hob der Bundesgerichtshof in Leipzig auf; im zweiten Prozess 2023 gab es für Alban H. dann lebenslänglich. Heimtücke und niedrige Beweggründe hätten ihn bei der Tat geleitet. Er habe das Opfer als seinen Besitz gesehen. Bis zuletzt behauptete der 43-Jährige, der Frau sei die Messerattacke von anderen eingeredet worden. Und er zeigte bis zuletzt auch keinerlei Reue.

Laut der Obduktion war die Gewalt damals wohl ursächlich für den Tod des Mannes. Damit wäre es aus unserer Sicht vollendeter Mord.
Thomas Rauscher, Pressesprecher und Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts in Regensburg

Überhaupt scheint H.s Verhältnis zu Frauen gestört zu sein. Deutschlands oberste Richter mussten sich auch deshalb schon mit dem 43-Jährigen auseinandersetzen. Die Anwältin, die ihn im Prozess um den versuchten Mord an der Ex vertrat, wollte ihr Mandat wegen Distanzüberschreitungen niederlegen. Der Albaner glaubte wohl, in einer Beziehung mit ihr zu sein. Der BGH lehnte jedoch ab – eine Pflichtverteidigung sei dennoch möglich. Und es soll auch nicht der einzige Vorfall dieser Art gewesen sein.

Was dem 43-Jährigen nun vorgeworfen wird, hat es in sich: Er soll im Dezember 2024 einen Mitgefangenen niedergestreckt und brutal mit dem Fuß auf dessen Kopf getreten sein. Offenbar hatte der andere H. zuvor tätowiert und wollte dafür das Geld sehen, heißt es. Dieser Forderung soll sich H. so entledigt haben. Tatort soll die Zelle des 46-jährigen Deutschen gewesen sein. Die Tür soll H. so angelehnt haben, dass der Mann nicht zu sehen war. Aufgrund schwerster Kopfverletzungen wachte der Geschädigte bis zu seinem Tod Anfang Mai nicht mehr auf.

Wegen des Angriffs hinter Gittern hatte die Staatsanwaltschaft bereits im Sommer 2025 Anklage gegen H. erhoben – wegen Mordversuchs, gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Der Tod des Mitgefangenen vor eineinhalb Monaten soll laut Rechtsmedizin direkte Folge der Tat sein, wie Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher auf Nachfrage sagte. Daher sehe die Anklagebehörde nun auch einen vollendeten Mord als erfüllt.

Schwurgericht erteilt Hinweis: Mord kommt in Betracht

Das Regensburger Schwurgericht unter dem Vorsitz von Richter Polnik hat den entsprechenden rechtlichen Hinweis erteilt, dass für Alban H. auch eine Verurteilung wegen Mordes in Frage kommt. Das bestätigte Landgerichtssprecher Oliver Wagner. Zum Prozessauftakt am 29. Juni seien demnach fünf Fortsetzungstermine vorgesehen. Ein Urteil könnte nach der Planung am 20. Juli fallen.

Das Opfer der Tat hinter Gittern war nach Recherchen der Mediengruppe Bayern kein Unbekannter: 2010 erstach der Neonazi in Leipzig den jungen Iraker Kamal K. Aus Hass auf Ausländer wurde der damals 19-jährige Iraker unweit des Bahnhofs Leipzig erst mit Fäusten und Pfefferspray attackiert. Es folgte ein tödlicher Stich in den Bauch.

Das Leipziger Landgericht verurteilte einen der Angeklagten wegen Mordes zu 13 Jahren Haft und ordnete Sicherungsverwahrung an. Das war der nun Getötete. Sein Fall polarisierte, da erst die Richter das klar rassistische Motiv feststellten, die Anklage zunächst nicht. Mittlerweile ist Kamal offiziell als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt. Ihm ist in Leipzig ein Gedenkort an genau der Stelle gewidmet, an der er einst starb.

Getöteter Mann saß in der Sicherungsverwahrung

Der Mörder des Irakers saß in Straubing die angeordnete Sicherungsverwahrung ab. Dem Mann, der diesen nun getötet haben soll, droht nun etwas Seltenes: Er könnte in Regensburg ein zweites lebenslänglich kassieren. Wenn nach frühestens 15 Jahren die Frage einer Bewährung (das bedeutet lebenslang im deutschen Strafrecht) zum ersten Mal geprüft werden könnte, stünde dann das zweite Urteil zur Vollstreckung an, sofern der 43-Jährige dazu verurteilt werden sollte.

Wie das dann gelöst wird, ist eine Frage, mit der sich die Behörden etwa im Jahr 2036 beschäftigen müssen. Womöglich wird die Regensburger Staatsanwaltschaft auch eine Sicherungsverwahrung beantragen. Ausgeschlossen ist das jedenfalls nicht – dafür muss aber erst ein Sachverständigengutachten zur potenziellen Gefährlichkeit von Alban H. vorliegen.