Leipziger DJ stellte intime Fotos von Ex-Freundinnen ins Netz – Urteil fünf Jahre später
Ende 2020 ermittelte die Polizei gegen einen Leipziger: Er hatte private Aufnahmen seiner Ex-Freundinnen auf ein Online-Portal gestellt. Erst kürzlich wurde der Mann verurteilt. Über einen Fall, der aktuelle Forderungen nach einem neuen Sexualstrafrecht unterstreicht.
Er war ihr alter Kollege, Freund, Flirt oder Ex-Freund. Vor mehr als fünf Jahren machten mehrere Frauen eine böse Entdeckung: Der gemeinsame Bekannte, ein DJ aus Leipzig, hatte Hunderte Fotos von ihnen auf ein bekanntes Erotik-Portal hochgeladen.
Die Fotos waren ganz unterschiedlich – zum Teil hatte er sie auf Facebook gefunden, andere hatte er selbst gemacht. Manche Frauen zeigten sie in Alltagssituationen, andere in privaten, intimen oder entwürdigenden Momenten. Auf einigen schliefen sie oder waren nicht zurechnungsfähig. Teilweise nutzte der Täter das aus und führte sexuelle Handlungen an ihnen durch. Auch das zeigten die Fotos.
Täter wurde nach altem Sexualstrafrecht verurteilt
Vor allem wegen der strafbaren Handlungen, die der Täter selbst dokumentierte, wurde der Ende-30-Jährige erst kürzlich, im Dezember 2025, verurteilt. Mit zwei Jahren auf Bewährung fiel die Strafe eher gering aus.
Einerseits, so heißt es im Urteil des Amtsgerichts Leipzig, weil die Taten schon viele Jahre her sind. Andererseits: Weil das Sexualstrafrecht zum Tatzeitpunkt noch ein ganz anderes war.
In den vergangenen Jahren wurden die Paragrafen aber immer weiter verschärft. Das im Leipziger Fall verwendete Gesetz zum sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen gibt es inzwischen gar nicht mehr: Heute macht es vor Gericht keinen Unterschied, ob ein Sexualstraftäter bei seiner Tat einen Widerstand „überwunden“ hat.
Und jetzt soll auch das sexualisierte und öffentliche Zur-Schau-Stellen Dritter härter bestraft werden. Spätestens mit dem Fall Collien Fernandes ist eine deutschlandweite Debatte über neue Gesetze zu digitaler Gewalt entbrannt. Warum das nötig ist, zeigen auch die Ermittlungen gegen den Leipziger – die eher schleppend verliefen. So jedenfalls schilderten es zwei Betroffene des Falls vor gut vier Jahren der LVZ.
„Mir hat ein guter Freund Bescheid gesagt, der davon erfahren hatte“, erzählte damals eine von ihnen. Der Freund machte sie auf Fotos von ihr auf der Erotik-Plattform aufmerksam – und auf eine WhatsApp-Gruppe, in der sich rund 30 andere betroffene Frauen vernetzt hatten. „Ich habe erst Stück für Stück verstanden, was wirklich passiert ist“, sagte sie.
Die Frauen handelten damals vorsichtig. Noch wollten sie den Täter nicht wissen lassen, dass er aufgeflogen ist. Schließlich hätte er Beweismaterial vernichten können. Andererseits war es schwer erträglich, dass die Fotos weiterhin online blieben. „Von mir wurden Name und Fotos, auch von der Arbeit, veröffentlicht“, sagte eine andere Betroffene. „Man hätte mich finden können.“
„Denkst du, sie würde es mögen?“ – „Sie würde es gar nicht gut finden“
Und dann waren da die entwürdigenden Gespräche, die sich in den Kommentarspalten unter den Fotos zwischen Täter und anderen Nutzern des Erotik-Portals abspielten: „Denkst du, sie würde es mögen, dass du sie hier zur Schau stellst?“, fragte einer. „Sie würde es gar nicht gut finden, aber ich find’s geil“, antwortete der Täter. Es ist noch einer der harmloseren Dialoge.
Die Frauen engagierten eine Anwältin und fertigten rechtssichere Screenshots an. Dann stellten sie Anzeige. Weil sie lange nichts hörten und die Fotos weiterhin online blieben, wandte sich eine der Frauen abermals an die Polizei: Sie wies darauf hin, dass der Täter auch heimliche Aufnahmen von Kindern hochgeladen hatte. Nun schritt die Polizei ein. Am Vormittag des 3. Dezember 2020 öffneten Beamte die Tür zur Leipziger Wohnung des Mannes und konfiszierten Computer und Handy.
Warum geschah zunächst nichts? Womöglich auch, weil die Gesetzeslage lange nicht alle Dimensionen strafbaren Handelns im Internet klar erfasste. Dass es bis heute Nachholbedarf beim Schutz vor digitaler Gewalt gibt, räumte zuletzt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig in der Sendung von Caren Miosga ein. „Wir stehen nicht da, wo wir stehen müssten“, sagte die SPD-Politikerin. „Wir haben Strafbarkeitslücken, das liegt auf der Hand.“
Ähnlich argumentiert Elisa Hoven, Richterin am Sächsischen Verfassungsgerichtshof. Der geplante neue Paragraf 184k sei „überwiegend gut“, sagte sie auf der Plattform Instagram. Das neue Gesetz zu bildbasierter sexualisierter Gewalt könne bald „einen viel klareren Sexualbezug“ haben – bislang ging es darin klassisch um Aufnahmen vom „Intimbereich“.
Leipziger Verfassungsrichterin fordert weitere Verschärfung
Aber Hoven fordert noch mehr, etwa eine Unterscheidung von heimlichen Aufnahmen und „Vergewaltigungsvideos“ – wie im Fall von Gisèle Pelicot, die betäubt und auf Einladung ihres Mannes systematisch vielfach vergewaltigt wurde. Das sei „vom Unrechtsgehalt etwas ganz anderes“. Hoven würde sogar das Abrufen der Inhalte strafbar machen: Denn sind es nicht auch die Nutzer, die für die Inhalte „einen Markt schaffen“?
Im Leipziger Fall hätte es dann vermutlich noch mehr Täter als den Leipziger DJ gegeben. Ob der Fall mit dem neuen Gesetz schneller ermittelt oder die Strafe höher ausgefallen wäre, ist aber unklar.
Dass der Leipziger DJ zumindest ahnte, was er verbrochen hatte, zeigte sich noch am Tag seiner Festnahme. Am Abend loggte sich der Täter wieder in sein Profil auf dem Erotik-Portal ein – und löschte sämtliche Fotos.
Nach der Tat stellte er seinen Drogenkonsum ein und zog sich aus der Partyszene zurück. Er habe „seinen Lebensstil gewandelt“ und „eigenständig eine Therapie begonnen“, um die Ereignisse aufzuarbeiten, heißt es im Urteil gegen ihn.