Nur Bewährung: Landgericht kann Lok-Fan nach Gewaltexzess Vorsatz nicht nachweisen

Im Prozess wegen versuchten Mordes gegen einen Lok-Leipzig-Fan hat das Landgericht Leipzig eine bewährungsstrafe verhängt. Ein 20-Jähriger bekam eine Jugendstrafe – zwei Jahre auf Bewährung wegen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen. Der Mann aus der Nähe von Grimma soll im März vor dem Sachsenpokal-Derby gegen Chemie Leipzig an einer Tankstelle zusammen mit rund 30 weiteren Lok-Fans auf mehrere mutmaßlicher Anhänger der Grün-Weißen losgegangen sein.

19 Tritte gegen den Kopf und nur Bewährung?

Dabei soll der Angeklagte einem 18-Jährigen 19 Tritte versetzt haben, darunter mehrfach gegen den Kopf. Insgesamt wurden bei dem Überfall fünf Menschen schwer verletzt. Das Opfer sprach anschließend über Hämatome an Kopf und Arm und dass er unter Kopfschmerzen, Angstzuständen und Schlafstörungen leide. Im Prozess war bereits vorige Woche vereinbart worden, dass der Angeklagte dem Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensausgleich zahlen muss.

Zweifel beim Vorsatz für Tötungsabsicht blieben

Das Gericht konnte allerdings den notwendigen Vorsatz für ein Tötungsdelikt nicht zweifelsfrei feststellen, sagte ein Gerichtssprecher MDR SACHSEN. Trotz seines Geständnisses und anderer erdrückender Beweise sei der Angeklagte nicht eindeutig auf der Videoüberwachung an der Tankstelle zu sehen gewesen. So sei auch nicht zweifelsfrei bewiesen, dass er 19 Mal gegen den Kopf des Opfers getreten habe. Deshalb folgte der Richter beim Strafmaß nicht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten auf versuchten Mord plädiert und vier Jahre und neun Monate Gefängnis für den Mann verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Lucas Böhme
15. Dezember 2025

Kein Mordversuch: 20-jähriger Lok-Fan kommt nach brutalem Angriff mit Bewährungsstrafe davon

Es waren Szenen wie aus einem düsteren Brutalo-Film: An einer Tankstelle in Böhlitz-Ehrenberg hatte eine rund 30-köpfige Personengruppe im März acht Männer attackiert und erheblich verletzt. Die Angreifer: offenbar Lok-Anhänger, die den gegnerischen Fans von BSG Chemie Leipzig kurz vor dem Derby eine Abreibung verpassen wollten. Ein Beteiligter (20) war sogar wegen versuchten Mordes angeklagt worden – am Landgericht kam er nun aber recht glimpflich davon.

Sein Opfer kann ihm laut einem LVZ-Bericht nicht verzeihen, ringt bis heute mit dem traumatischen Erlebnis, wies eine Entschuldigung des Täters im Gerichtssaal zurück: Fast neun Monate nach einem brutalen Gruppenangriff an einer Böhlitz-Ehrenberger Tankstelle verurteilte das Leipziger Landgericht einen 20-Jährigen aus der Anhängerszene von Lok Leipzig am Montag, dem 15. Dezember, zu zwei Jahren Jugendhaft, ausgesetzt zur Bewährung – wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs.

Den Vorwurf des versuchten Mordes gegen Louis W., an dem die Anklage bis zuletzt festgehalten hatte, befand die Strafkammer für unbelegt.

Demonstration von Macht und Dominanz?

Der 20-jährige Lehrling gehörte zu einer Gruppierung von etwa 30 Personen aus der Lok-Fanszene, von denen einige in der Nacht zum 22. März 2025 an einer Tankstelle in Böhlitz-Ehrenberg auf acht Männer losgegangen waren – diese wurden offenbar dem Fan-Milieu von BSG Chemie zugerechnet. Beide Vereine trafen im Sachsenpokal-Derby am 23. März aufeinander.

Schon im Vorfeld des brisanten Viertelfinales habe man den Rivalen seine Überlegenheit demonstrieren wollen und sich dafür den als Chemie-Szenetreff bekannten Tatort ausgesucht – so die Annahme der Leipziger Staatsanwaltschaft. Auch ein 18-Jähriger, der sich selbst nicht mal als Fußballfan bezeichnet, geriet ins Visier der Angreifer: Videoaufnahmen zeigen, wie der Angeklagte Louis W. seinem schon am Boden liegenden Opfer gegen den Kopf tritt – 19 Mal soll es gewesen sein.

Strafkammer: Im Zweifel für den Angeklagten

Die Leipziger Anklagebehörde ging im Ergebnis des Prozesses am Landgericht gegen Louis W. von einem Tötungsvorsatz aus, forderte ebenso wie die Nebenklage vier Jahre und neun Monate Haft für den jungen Mann. Die 3. Strafkammer wollte dem nicht folgen: Auch wenn es an der Täterschaft des Angeklagten an sich keine Zweifel gab, sei die hohe Zahl der Tritte gegen den Kopf aufgrund von Bildern einer Überwachungskamera nicht nachzuweisen.

Hinzu kam, dass Louis W. über seinen Anwalt zwar ein Geständnis abgelegt, aber eine Absicht zum Töten bestritten hatte. Nach dem Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“ ging das Gericht unter dem Vorsitz von Bernd Gicklhorn schlussendlich „nur noch“ von gefährlicher Körperverletzung und schwerem Landfriedensbruch aus.

Louis W. wurde zugutegehalten, dass sein Geständnis das Verfahren wesentlich abkürzte und er dem Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld anbot. Auferlegt wurden ihm 250 Arbeitsstunden und ein Anti-Gewalt-Training.

Opfer nahm Entschuldigungsversuch nicht an

Louis W.s Verteidiger René Lau hatte nach Gerichtsangaben ein bewährungsfähiges Strafmaß für seinen Mandanten gefordert, der bislang der einzige Angeklagte in der schockierenden Gewaltorgie ist. Nach einer vorübergehenden U-Haft in diesem Jahr soll W. seine Straßenbau-Lehre inzwischen wieder aufgenommen haben, die 2026 abgeschlossen sein soll.

Doch fest steht: Das junge Opfer wird psychisch ein Leben lang an dem zu leiden haben, was ihm widerfahren ist. Einen Entschuldigungsbrief von Louis W. hatte der Teenager im Prozess zurückgewiesen.

Gegen das heutige Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

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Alexander Bischoff

Doch kein versuchter Mord! Lok-Hooligan schrammt scharf am Knast vorbei

Leipzig – Es war der erste Versuch einer Staatsanwaltschaft in Sachsen, einen gewalttätigen Hooligan wegen versuchten Mordes zu belangen. Am Montag scheiterte er – aus Mangel an Beweisen. Am Ende wurde der zum Anhang von Lok Leipzig gehörende Louis W. (20) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Es war ein geplanter und unglaublich brutaler Angriff: In der Nacht vor dem Sachsenpokal-Derby zwischen Chemie und Lok Leipzig am 23. März machten sich rund 30 Lok-Hooligans auf den Weg zum „Hass-Gegner“ nach Leutzsch.

An einer Tankstelle, die als Treffpunkt der Chemiker gilt, sprang rund ein Dutzend der größtenteils vermummten Gewalttäter aus den Autos. Sie stürzten sich auf acht dort anwesende Personen, die sie für Anhänger der BSG Chemie hielten, schlugen und traten auf diese ein.

Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ging einer der Angreifer besonders brutal zu Werke: Louis W., Straßenbau-Azubi aus dem Muldental, sollte laut Anklage einem 18-Jährigen gleich 19-mal gegen den Kopf getreten haben, als dieser bereits regungslos am Boden lag.

Bis zuletzt sah die Staatsanwaltschaft darin eine Tötungsabsicht – und forderte eine Jugendstrafe von viereinhalb Jahren Gefängnis.

Bilder aus Überwachungskameras entlasteten Angeklagten

Die Jugendstrafkammer unter Vorsitz von Bernd Gicklhorn wollte dieser Ansicht nach sechs Prozesstagen jedoch nicht folgen.

Zum einen hatte Louis W. die Gewalttat über seinen Anwalt zwar eingeräumt und Reue bekundet, jedoch die hohe Anzahl der Tritte und eine Tötungsabsicht bestritten. Zum anderen waren auf den stundenlang ausgewerteten Bildern der Tankstellen-Überwachungskamera keine 19 Tritte gegen den Kopf zu erkennen.

In dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) hielten die Richter letztlich die Zahl der angeklagten Tritte zum Kopf und somit eine Tötungsabsicht für nicht zweifelsfrei nachweisbar. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers verurteilte die Kammer den Hooligan deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruchs nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.

Zudem muss er ein Anti-Gewalt-Training durchlaufen und 250 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

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Frank Döring
15.12.2025

Kein Tötungsvorsatz: Bewährungsstrafe nach Angriff von Lok-Hooligans in Leipzig

Nach einem brutalen Überfall von Lok-Hooligans auf Fans der BSG Chemie in Leipzig war ein 20-Jähriger wegen versuchten Mordes angeklagt. Er gestand die Tat vor Gericht – und kam mit einem blauen Auge davon.

Er stand wegen versuchten Mordes vor Gericht, doch Gefängnis blieb ihm erspart: Nach dem brutalen Angriff von Hooligans des 1. FC Lokomotive Leipzig auf mutmaßliche Anhänger des Stadtrivalen BSG Chemie kam ein 20-Jähriger am Montag am Landgericht mit einer Bewährungsstrafe davon. Die 3. Strafkammer verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs, nicht aber wegen eines versuchten Tötungsdelikts.

Am 22. März dieses Jahres rückten kurz nach Mitternacht etwa 30 Anhänger des 1. FC Lokomotive Leipzig in der Leipziger Straße in Böhlitz-Ehrenberg an. Mindestens elf von ihnen sollen der Anklage zufolge über acht Chemie-Fans hergefallen sein. Die Staatsanwaltschaft ging von einem geplanten Überfall aus. Die Lok-Hools hätten damit vor dem Sachsenpokal-Spiel zwischen beiden Mannschaften am 23. März ihre Überlegenheit deutlich machen und Dominanz ausstrahlen wollen.

Staatsanwaltschaft forderte fast fünf Jahre Haft

Louis W. ist bisher der einzige Angeklagte in diesem Tatkomplex. Aber die Vorwürfe gegen ihn waren auch besonders schwerwiegend: 19 Fußtritte habe er dem 18-jährigen Elias W. gegen den Kopf verpasst, so die Anklagebehörde. Sie bewertete die Tat als versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen. Am Ende des Prozesses forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten.

Die Richter sahen dies anders. Zwar sei die Tat im Wesentlichen erwiesen, so der Vorsitzende Richter Bernd Gicklhorn, die Beweislage sogar recht erdrückend und von einem Geständnis unterlegt. Allerdings würde nach exzessiver Analyse der Aufnahmen von Überwachungskameras nicht zweifelsfrei klar sein, dass der Angeklagte tatsächlich 19-mal gegen den Kopf des Opfers getreten habe. Wäre dies so gewesen, hätte dies eine Verurteilung wegen versuchten Mordes gerechtfertigt.

Gemeinnützige Arbeit und Anti-Gewalt-Training

Doch lediglich in einem Fall habe man auf den Videos einen Treffer gegen den Kopf erkennen können, stellte das Gericht fest. Die Attacken seien mit unterschiedlicher Intensität geführt würden. Somit lasse sich kein Tötungsvorsatz zweifelsfrei feststellen. Auch Louis W. hatte eine Mordabsicht bestritten.

Das Gericht verurteilte ihn nach dem milderen Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, und legte die Bewährungszeit auf drei Jahre fest. Louis W. muss zudem 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und ein Anti-Gewalt-Training absolvieren. Entscheidend für das Urteil sei auch gewesen, dass der Angeklagte seinem Opfer eine Schmerzensgeldzahlung über 10.000 Euro angeboten hatte, so das Gericht.

Elias W. hatte vor Gericht eine Entschuldigung des Angeklagten zurückgewiesen. Der Teenager wurde bei dem Angriff nicht lebensgefährlich verletzt, leidet aber nach eigenen Angaben seither unter Angstzuständen.