Sachsen will landesweite Bezahlkarte für Geflüchtete ab Januar einführen
Sachsens Landkreise waren im Frühjahr vorgeprescht – jetzt zieht der Freistaat nach: Ab Januar soll die Bezahlkarte für Asylbewerber sachsenweit starten. Das Bargeld-Limit wird 50 Euro pro Monat betragen. Hier der Überblick zu weiteren Details.
In Sachsen sollen Asylbewerber künftig kaum noch Bargeld in die Hände bekommen. Ab Januar 2025 werde schrittweise eine einheitliche Bezahlkarte eingeführt, teilte das Innenministerium am Montag auf Anfrage dieser Zeitung mit. Ein entsprechender Erlass mit verbindlichen Regelungen sei bereits in Arbeit.
Die zehn sächsischen Landkreise hatten seit dem Frühjahr eigene Bezahlkarten an Geflüchtete ausgegeben, weil ihnen die bundeseinheitliche Umsetzung zu lange dauerte. In diesen Modellprojekten sind bislang rund 6000 Karten verteilt worden. Dieses bargeldlose System wird umgestellt, sobald der Freistaat mit der Ausgabe der neuen Karten beginnt.
Landkreise in Sachsen haben bislang rund 6000 Bezahlkarten ausgegeben
„Mit Blick auf die Zeitschiene zur Einführung der Länderkarte war es auch im Nachhinein betrachtet richtig, ein solches Pilotprojekt durchzuführen“, erklärt André Jacob, der Geschäftsführer des Sächsischen Landkreistages (SLKT). Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte sich mit der Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im November 2023 auf die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete verständigt.
In Sachsen finden aktuell die abschließenden Beratungen zwischen der Landesregierung und den Kommunen statt. Es ist vorgesehen, die Bargeldauszahlungen auf 50 Euro pro Monat zu beschränken. Diese Höhe gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Der Flüchtlingsrat kritisiert die Bezahlkarten: Es sei nicht davon auszugehen, dass sich Migration auf diese Weise begrenzen lasse.
Karte soll in Geschäften und für Online-Käufe eingesetzt werden
Die Karte soll in Geschäften wie eine herkömmliche EC-Karte eingesetzt werden und ist nur innerhalb Deutschlands gültig. Überweisungen auf andere Konten sind stark eingeschränkt, aber zum Beispiel können Rechnungen von Internet- oder Mobilfunkanbietern beglichen werden. Auch der Zahlungsverkehr an Behörden, Anwaltspraxen, Bildungs- oder Gesundheitseinrichtungen soll möglich sein. Überweisungen ins Ausland sind dagegen ausgeschlossen.
Asylbewerber und Menschen mit befristeter Duldung haben in Deutschland Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Die Höhe liegt aktuell zwischen 180 Euro und 269 Euro monatlich. Hinzu kommt im Regelfall das Geld für Sachleistungen – der sogenannte persönliche Bedarf (zwischen 132 und 204 Euro): Davon sollen die Geflüchteten etwa Fahrscheine, Drogerieprodukte oder Handykosten bezahlen.
Die Bezahlkarte sollte ursprünglich schon im Sommer 2024 bundesweit eingeführt werden. Doch wegen eines Rechtsstreits gibt es Verzögerungen. Ein im Vergabeverfahren für 14 von 16 Bundesländern – zu denen auch Sachsen gehört – unterlegener Dienstleister hatte Rechtsmittel eingelegt. Ende September erhielt der Dienstleister „Secupay“ aus Pulsnitz (Landkreis Bautzen) schließlich den Zuschlag.