Verbot wird vorbereitet: Sachsen will „freie Sachsen“ verbieten

Der sächsische Innenminister Armin Schuster (63, CDU) will nach BILD-Informationen ein Verbot der „Freien Sachsen“ erwirken.

Grund: Die Partei und ihre Anhänger würden darauf abzielen, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und die Existenz der Bundesrepublik zu gefährden.

Kurz: Die Freien Sachsen seien verfassungswidrig.

Die Verbots-Entscheidung steht in keinem Zusammenhang mit der Razzia von Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt wegen Wahlfälschungen bei der Landtagswahl in Sachsen am 1. September, erfährt BILD.

Für die Wahl eines Verbotsverfahrens, ob nun im Wege eines Partei- oder Vereinsverbot, kommt es auf die Einordnung als Partei an. Der Bundeswahlleiter hat die Freien Sachsen in das Verzeichnis der Parteien und politischen Vereinigungen aufgenommen. Demnach muss wohl ein Parteiverbot zur Anwendung kommen. Entscheiden müsste hierüber am Ende das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Die Rechtslage: Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Aber auch eine Landesregierung kann den Verbotsantrag gegen eine Partei stellen, deren Organisation sich auf das Gebiet ihres Landes beschränkt. So wird es nach BILD-Informationen in diesem Fall geplant. Innerhalb der Landesregierung koordiniert Innenminister Schuster den Verbotsantrag. Fälle aus der Geschichte, in denen eine Landesregierung eine Partei verbieten ließ, sind nicht bekannt.

Auch wenn die Organisations-Strukturen und personelle Ressourcen der Freien Sachsen (ca. 1100 Mitglieder) überschaubar sind, ist sie offensichtlich in der Lage, auf die politische Willensbildung in Sachsen Einfluss zu nehmen. Die Partei hat sich an den Landtagswahlen 2,2 Prozent der Stimmen (einschließlich mutmaßlicher Wahlfälschungen) geholt.

Der renommierte Staatsrechtler Professor Christian Hillgruber (60) von der Uni Bonn sieht keine Schwierigkeiten für ein Verbot. Er erläutert: „Ein Verbotsantrag könnte von der sächsischen Landesregierung gestellt werden.“ Die Freien Sachsen dürften als „gesichert rechtsextrem einzustufen sein und verfassungsfeindliche und sezessionistische Bestrebungen verfolgen“. Hillgrubers Prognose: „Ein Verbotsantrag hat gute Erfolgsaussichten.“

Auf BILD-Anfrage erklärt ein Sprecher des sächsischen Innenministeriums: „Prüfinhalte und Verbotsbestrebungen von Verbotsbehörden sind aus Sicherheitsgründen nicht Gegenstand öffentlicher Auskunft.“