Sachsen will KI vorerst nicht im Strafvollzug einsetzen
Künstliche Intelligenz (KI) wird das Leben in den kommenden Jahren immer stärker prägen. Dennoch bleibt das menschliche Tun und Handeln in vielen Bereichen unersetzlich – vor allem, wenn es um den Umgang mit Menschen geht.
Die sächsische Justiz möchte auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Gefängnissen vorerst verzichten. Aktuell würden noch keine Produkte am Markt existieren, die den hohen Anforderungen im Justizvollzug entsprächen, sagte Alexander Melzer, Sprecher des Justizministeriums, auf Anfrage.
„Daher kommt ein Einsatz zurzeit nicht in Frage. Letztlich wird der Justizvollzug auch in Zukunft für die Aufrechterhaltung eines Höchstmaßes an Sicherheit stets auf Menschen angewiesen sein.“ Grundsätzlich begrüße man aber alle technischen Innovationen, die Gefahren für die körperliche Unversehrtheit im Justizvollzug vermeiden helfen würden.
Die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag hatte den Einsatz von KI im Strafvollzug als Chance bezeichnet. „Auch hier kann diese helfen, das Personal zu entlasten. Einen Vorschlag zum Einsatz intelligenter Kamerasysteme in den Vollzugsanstalten haben wir bereits gemacht“, erklärte die Abgeordnete Susan Leithoff vor Kurzem. Man freue sich, wenn das Justizministerium auch hier umschwenke und auf Technologieoffenheit setze.
Den Einsatz besagter Kamerasysteme sieht das Justizministerium allerdings nicht.
Das Justizministerium hatte unlängst mit dem Institut für Angewandte Informatik in Leipzig eine Forschungskooperation zum Thema KI vereinbart. In der für drei Jahre geplanten Zusammenarbeit sollen Möglichkeiten zur Unterstützung im richterlichen Bereich wie auch bei Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern an sächsischen Gerichten sowie bei Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten erkundet und getestet werden, wie es hieß. Erste Projekte sollen noch im Jahr 2024 anlaufen.
„Als CDU-Fraktion kämpfen wir seit Langem dafür, dass in einem KI-Pilotprojekt in der Justiz Algorithmen erprobt werden, mit denen eine automatische Erfassung und Bearbeitung eingehender Dokumente in die elektronische Akte möglich werden. Damit wollen wir insbesondere die Geschäftsstellen entlasten“, betonte Leithoff.