Bodycam-Einsatz in Sachsen auf Höchststand: Aufzeichnungen nutzlos?
Die Nutzung von Bodycams im Zuge von Polizeieinsätzen hat in Sachsen stark zugenommen.
Insgesamt 1327 Mal haben Polizeibeamte im vergangenen Jahr eine Bodycam aktiviert, wie aus Antworten des Innenministeriums auf Anfragen des Landtagsabgeordneten Rico Gebhardt (62, Linke) hervorgeht. So oft wie noch nie seit Einführung der Bodycams im Jahr 2020.
Davon erfolgten 742 Aktivierungen im ersten Halbjahr, 585 weitere kamen im zweiten Halbjahr dazu. Zusammengerechnet wurden dabei knapp über 10.000 Minuten (rund 167 Stunden) an Videomaterial aufgezeichnet, der Großteil davon im Dezember.
Zum Vergleich: Im Jahr 2024 aktivierten sächsische Polizisten ihre Bodycams in 760 Fällen und zeichneten rund 7000 Minuten (117 Stunden) auf.
Gebhardt bezeichnete den leichten Rückgang im zweiten Halbjahr 2025 in einer Mitteilung am Dienstag als Anzeichen dafür, dass Bodycams – den gestiegenen Einsatzzahlen zum Trotz – bereits ein halbes Jahrzehnt nach ihrer Einführung „ausgereizt“ seien.
Bodycams in Sachsen: Aufgezeichnetes Videomaterial häufig nutzlos
Seine Schlussfolgerung begründete der Fraktionsvorsitzende unter anderem damit, dass das aufgezeichnete Videomaterial nur selten von Bedeutung ist: „In den meisten Fällen bleibt es beim sogenannten ‚Pre-Recording‘. Dabei werden 60-Sekunden-Clips aufgezeichnet, aber automatisch wieder gelöscht, wenn sie nicht benötigt werden.“
Dieser Sachverhalt geht auch aus den Zahlen des Innenministeriums hervor. Bei insgesamt 14.165 Einsätzen blieb es im gesamten Jahr 2025 lediglich beim „Pre-Recording“. In 358 Fällen ging das „Pre-Recording“ in eine dauerhafte Aufzeichnung über, in 553 Fällen wurde der Polizeieinsatz unmittelbar mit einer dauerhaften Videoaufzeichnung gestartet.
Nur in 846 Fällen wurde das mit einer der 1504 verfügbaren Bodycams aufgezeichnete Material dabei zu Beweiszwecken oder zur Prüfung der Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme überhaupt abgespeichert.
Bodycams wurden in Sachsen mit dem Ziel eingeführt, Polizeibeamte vor Angriffen zu schützen und „konfliktbehaftete Situationen zu deeskalieren“, wie die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte damals mitteilte.
Dass diese Ziele nur bedingt erfüllt wurden, ging schon aus einem Zwischenfazit der Staatsregierung aus dem Jahr 2024 hervor.
Linken-Fraktionschef Rico Gebhardt: „Kein belastbarer Nachweis für Deeskalations-Effekt“
In zwei Befragungswellen gab nur eine Minderheit von 40 beziehungsweise 35 Prozent der Polizisten an, dass eine Bodycam im Hinblick auf die „Deeskalation in schwierigen Situationen“ einen hohen oder sehr hohen Nutzen aufwies.
Ebenfalls in der Minderheit waren Polizeibeamte, die den Nutzen einer Bodycam zum Zwecke der Eigensicherung als hoch oder sehr hoch bewerteten.
Linken-Politiker Gebhardt erklärte, dass bisher noch „kein belastbarer Nachweis“ über die deeskalierende Wirkung von Bodycams erbracht worden sei. Aus diesem Grund warnte er vor einer geplanten Ausweitung von Bodycam-Anwendungen.
„Im Zuge der geplanten Novellierung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes will die Staatsregierung es künftig auch erlauben, Bodycams unter bestimmten Voraussetzungen in Wohnungen zu aktivieren. Bislang ist das nur in ‚öffentlich zugänglichen Bereichen‘ erlaubt. Die Ausweitung sehen wir als Linke skeptisch. Denn die Wohnung ist verfassungsrechtlich besonders geschützt“, so Gebhardt.
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PM
10. Februar 2026
Rico Gebhardt: Polizei nutzte Bodycams 2025 so oft wie nie zuvor – Linksfraktion sieht Ausweitung auf Wohnungen kritisch
Sachsens Polizei hat 2025 so oft wie nie zuvor Bodycams genutzt. Das zeigen die jüngsten Kleinen Anfragen zu diesen Themen des innenpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Rico Gebhardt (Drucksachen 8/3382 und 8/5289). Er erklärt:
„Laut der Staatsregierung wurden die offiziell so genannten ,körpernah getragenen Aufzeichnungsgeräte‘ im Laufe des Jahres 1.327 Mal aktiviert – fast doppelt so oft wie im Vorjahr (760). Die Anwendung dieses Einsatzmittels hat in den letzten Jahren rapide zugenommen: So wurde 2023 der Auslöser 266 Mal betätigt, 2022 geschah das in 122 und 2021 in nur 59 Fällen.
Offenbar wurden Bodycams bei der Polizei selbst erst zögerlich angenommen – wohl auch, weil die Aufnahmen dazu genutzt werden können, die Rechtmäßigkeit einer Polizeimaßnahme zu überprüfen.
Erst jetzt, ein halbes Jahrzehnt nach der Einführung in Sachsen, dürfte die Bodycam ,ausgereizt‘ sein, erstmals ist im zweiten Halbjahr die Einsatzzahl leicht zurückgegangen. Insgesamt stehen der Polizei etwa 1.500 Geräte zur Verfügung, mit ihnen wurden 2025 Videos mit einer Gesamtlänge von gut 10.000 Minuten – fast 170 Stunden – aufgezeichnet.
Allerdings ist der Videodreh im Einsatz keineswegs die Regel. In den meisten Fällen bleibt es beim sogenannten ,Pre-Recording‘. Dabei werden 60-Sekunden-Clips aufgezeichnet, aber automatisch wieder gelöscht, wenn sie nicht benötigt werden.
Aus polizeilicher Sicht dient die Bodycam vor allem der Deeskalation – wofür bis heute kein belastbarer Nachweis erbracht ist. Das ist ein Problem: Im Zuge der geplanten Novellierung des Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetzes will die Staatsregierung es künftig auch erlauben, Bodycams unter bestimmten Voraussetzungen in Wohnungen zu aktivieren.
Bislang ist das nur in ,öffentlich zugänglichen Bereichen‘ erlaubt. Die Ausweitung sehen wir als Linke skeptisch. Denn die Wohnung ist verfassungsrechtlich besonders geschützt.“