Buttersäure in Döbeln: Trautmann hatte Hilfe von AfD-Mann

Der Döbelner Kommunalpolitiker Stefan Trautmann (Freie Sachsen) hat sich der Sachbeschädigung schuldig gemacht. Nun stellte sich heraus: Ein AfD-Mann und Ratsmitglied hat ihn unterstützt.

Der Döbelner Stadtrat Stefan Trautmann (Freie Sachsen) muss Strafe zahlen, weil er den Döbelnern die Luft zum Atmen verpestete. Wie dnn.de berichtete, war der Kommunalpolitiker aber im September 2024 nicht allein bei seiner Aktion, nach der ein Döbelner Kinderspielplatz tagelang wegen des Gestanks nicht nutzbar war.

Jetzt stellte sich heraus: Bei dem zweiten Luftverpester handelt es sich ebenfalls um einen Kommunalpolitiker und Volksvertreter rechter Gesinnung, und zwar um Philipp Obst. Zum Verbreiten von Gestank hatten sich die zwei zu einem Duo zusammengetan.

Zwei rechte Luftverpester

Obst sitzt sonst für die AfD im Gemeinderat von Erlau. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz sah es als erwiesen an, dass beide Männer in der Nacht zum 21. September 2024 in Döbeln unterwegs waren, um Buttersäure zu verschütten.

Für den Folgetag waren verschiedene Kundgebungen und Demonstrationen in Döbeln angemeldet. Unter anderem trat auch Trautmann selbst als Versammlungsleiter auf für eine Demonstration rechter Kräfte gegen den am Folgetag geplanten Cristopher Street Day.

Polizei griff das Duo auf

Da es in vorangegangenen Jahren im Vorfeld dieses Tages mehrfach und an verschiedenen Stellen in Döbeln zu Anschlägen mit Buttersäure gekommen war, hatten Polizeibeamte am 21. September 2024 ein besonders waches Auge auf die Geschehnisse auf den Straßen und Plätzen der Stadt.

Dabei wurden Trautmann und Obst angetroffen. In dem von ihnen genutzten Auto stellten die Polizeibeamten Reste einer übelriechenden Flüssigkeit fest.

Gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung

Die Polizei hatte damals ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz sah es als erwiesen an, dass sich Obst und Trautmann der Sachbeschädigung schuldig gemacht hatten und beantragte für jeden einen Strafbefehl über die Zahlung einer Geldstrafe.

Das Amtsgericht Döbeln hat daraufhin jeweils Strafbefehl erlassen. Hätten beide stillschweigend bezahlt, wäre ihre Aktion gar nicht weiter ruchbar geworden. Aber es kam anders.

Strafbefehl sofort rechtskräftig

Beide gingen gegen ihren Strafbefehl in Einspruch. Da für derartige Fälle dann ein Termin für eine öffentliche Hauptverhandlung vor Gericht angesetzt wird, geriet zumindest die Causa Trautmann auf die Terminliste vom Amtsgericht Döbeln.
Zu dem Zeitpunkt hatte der AfD-Mann seinen Einspruch schon zurückgezogen und es wäre nur gegen Trautmann verhandelt worden. Dieser hatte zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls den Einspruch zurückgenommen, aber zu spät – der Termin und damit die Information waren in der Welt.

Wird der Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgenommen, wird der Strafbefehl sofort rechtskräftig. Wegen Sachbeschädigung müssen beide Geldstrafen zahlen. Darüber informierte auf Anfrage die Staatsanwaltschaft Chemnitz. Da es ohne öffentliche Verhandlung keine öffentliche Feststellung der persönlichen Verhältnisse gab, wurden die Höhen der Geldstrafen nicht bekannt.