Leipziger Richter verhandeln über Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins

Anwalt von Compact: https://lsa-rechtsaussen.net/familie-nothdurft-die-afd-und-die-extreme-rechte-in-dessau-rosslau/
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Eigentlich sollte sich das Bundesverwaltungsgericht schon ab Februar mit dem Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins befassen. Doch der Prozess wurde verschoben. Nun steht ein passender Gerichtssaal bereit.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Dienstag in Leipzig über das Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins durch das Bundesinnenministerium. Das Ministerium hatte die „Compact-Magazin GmbH“ und die „Conspect Film GmbH“ als deren Teilorganisation im Juni 2024 nach dem Vereinsrecht verboten und aufgelöst. Weitere Verhandlungstage seien bei Bedarf am Mittwoch und Donnerstag möglich, teilte das Gericht mit.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Verbot im August 2024 zunächst in einem Eilverfahren teilweise vorläufig außer Vollzug gesetzt. Grund waren vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit. Damit konnte das Blatt vorerst wieder erscheinen.
Innenministerium sieht Beiträge gegen verfassungsmäßige Ordnung gerichtet
Im Eilverfahren hatten drei der fünf Richter zugunsten des Magazins entschieden. Zwar könne ein Vereinsverbot als Instrument des „präventiven Verfassungsschutzes“ auch gegenüber Medienorganisationen erlassen werden, hieß es. Mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit seien die Beiträge jedoch in weiten Teilen nicht zu beanstanden.
Das Bundesinnenministerium hatte das Verbot damit begründet, dass Magazin und Filmgesellschaft gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet seien. Dies komme insbesondere in zahlreichen Beiträgen in Print- und Online-Formaten zum Ausdruck.
Verschiebung des Prozesses wegen Platzmangels
Gegen das Verbot klagen laut Gericht die betroffenen Unternehmen und mehrere Einzelpersonen. Sie argumentierten, dass ein Presse- und Medienunternehmen nicht auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten werden dürfe, hieß es. Die Voraussetzungen dafür lägen nicht vor. Das Verbot sei unverhältnismäßig.
Ursprünglich sollte die Verhandlung bereits im Februar stattfinden. Grund für die Verschiebung war das große Medieninteresse an dem Gerichtsverfahren, wie eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) im Oktober vergangenen Jahres mitteilte. Wegen Bauarbeiten im Bundesverwaltungsgericht stünde demnach ein entsprechend großer Gerichtssaal erst im Juni zur Verfügung.