Hakenkreuz auf Facebook: Eilenburger AfD-Anhänger vor Gericht erfolgreich

„Ich bin freizusprechen“: Ein Unternehmensberater aus Nordsachsen streitet ab, ein Hitler-Bild mit Hakenkreuz-Binde gepostet zu haben. Das Landgericht Leipzig musste den Fall neu bewerten.

Ein Eilenburger Unternehmensberater musste sich wegen eines Facebookposts vor Gericht verantworten. Nachdem ihn das Amtsgericht Eilenburg in erster Instanz schuldig gesprochen hatte, musste das Landgericht Leipzig den Fall nun neu bewerten.
Mario H. soll 2022 einen Post auf seinem Profil veröffentlicht haben, der die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) mit der für Vielfalt und Toleranz stehenden „One-Love-Armbinde“, neben Adolf Hitler mitsamt Hakenkreuz am Ärmel zeigt. Dass das als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar ist, hatte das Amtsgericht Eilenburg im Januar entschieden.

„Bilder sagen mehr als Worte und sollten jeden zum Nachdenken anregen“, hatte H. zu dem Bild geschrieben. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft nach Katar diskutiert worden. Richter Jens Kaden hält es daher für naheliegend, dass H. mit dem Vergleich die Vermischung von Politik und Sport kritisieren wollte.

Eilenburger bekennt sich zur AfD

Der Post wurde gelöscht – noch bevor H. wusste, dass gegen ihn ermittelt wird. Der Justiz blieb letztlich nur das Bildschirmfoto davon. Der Angeklagte legte Berufung ein und sagte vor dem Landgericht Leipzig: „Der Post ist mir nicht nachzuweisen, deswegen bin ich freizusprechen.“

Auf den Facebook-Account hätten mehrere Leute Zugriff. Tatsächlich unterhält H. mehrere Profile, unter anderem eines, auf dem er sich regelmäßig zum politischen Geschehen äußert. In seinen Beiträgen in den sozialen Medien bekennt er sich zur AfD und schimpft auf „linkes Gesockse“.

Mario H. wirkt auf der Anklagebank zurückgelehnt, fast entspannt. Er ist ohne Anwalt gekommen, sein Verteidiger hat das Mandat niedergelegt. H. kennt seine Rechte – vor Gericht war er schon häufiger. Zuletzt 2018.

Angeklagter saß schon im Gefängnis

Ein beachtliches Vorstrafenregister mit 23 Einträgen hat der Mitte-Sechzigjährige vorzuweisen. Einschlägige Taten, wie Volksverhetzung, sind jedoch nicht dabei. Stattdessen wurde H. in Österreich und Deutschland wegen schweren Betrugs, Diebstahls, Bankrotts sowie Konkurs- und Insolvenzverschleppung verurteilt. Die Freiheitsstrafen hat er abgesessen.

Nun steht H. wegen des Hakenkreuz-Postings vor Gericht. Er sollte nach erstinstanzlichem Urteil 40 Tagessätze à 30 Euro zahlen. Das Landgericht aber spricht ihn frei: Es sei nicht zweifelsfrei zu klären, ob H. selbst den Post abgesetzt hätte.
Inhaltlich ist es aber so: Die Darstellung von verfassungswidrigen Kennzeichen ist ausnahmsweise nur im Kontext von Bildung oder aber bei klar ablehnender Haltung erlaubt. H. habe aber auf Nancy Faeser abgezielt und nicht etwa Kritik an der NSDAP geübt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Im Übrigen verharmlose der Vergleich das NS-Unrecht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.