Wieder Freispruch nach DHL-Blockade am Flughafen Leipzig/Halle – Rechtsstreit geht weiter

Dreieinhalb Jahre nach einer Aktion von Flughafengegnern ringt die Justiz noch immer um die strafrechtliche Bewertung. Am Amtsgericht Eilenburg sind drei weitere damals Beteiligte frei gesprochen worden.

Das Amtsgericht Eilenburg hat drei Gegner des Ausbaus des Flughafens Leipzig/Halle vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Die drei Personen (25, 26 und 27 Jahre alt) waren am 9. Juli 2021 an der Blockade einer Zufahrt zum Gelände des Logistikers DHL durch 54 Anhänger einer Gruppe beteiligt, die sich CancelLEJ nennt. Die Staatsanwaltschaft hat allen Beteiligten in gleichlautenden Strafbefehlen Nötigung vorgeworfen.

Weil sämtliche Beschuldigten dagegen Widerspruch einlegten, landeten die Verfahren vor Gericht. In Eilenburg waren im Januar dieses Jahres zwei Teilnehmer der Aktion nach Jugendstrafrecht freigesprochen worden. Am Mittwoch folgten die Freisprüche Nummer drei, vier und fünf, diesmal für Erwachsene. Rund drei Dutzend Besucher feierten das mit Jubelrufen und Wunderkerzen vor dem Gerichtsgebäude.

Urteile waren zu erwarten

Die Verhandlung wurde wie schon im Januar vom Eilenburger Amtsrichter Ruben Franzen geführt. Daher waren die Freisprüche erwartbar. Genauso sicher scheint, dass die Staatsanwaltschaft die Urteile erneut anfechten wird. Staatsanwalt Thomas Schmelzer legte zwar nicht sofort Rechtsmittel ein, deutete aber schon in seinem Schlussplädoyer an, dass seine Behörde das tun werde.

Damit geht der Rechtsstreit um die knapp dreieinhalb Jahre zurückliegenden Ereignisse auf unbestimmte Zeit weiter. Auch die beiden im ersten Prozess in Eilenburg freigesprochenen warten noch auf die Berufungsverhandlung am Landgericht. Dort wartet die zuständige Kammer offenbar auf einen Spruch des Oberlandesgerichts Dresden in einem ähnlich gelagerten Fall.

Der dürfte dann auch Auswirkungen für die jetzigen und die noch ausstehenden Verfahren zur DHL-Blockade haben. Im Kern geht es darum, ob bei der Aktion vom Abend des 9. Juli 2021 strafrechtlich von Nötigung gesprochen werden kann. Richter Franzen hat das erneut verneint. Die Lastwagen, die vor der von Protestlern versperrten Zufahrt im Stau standen, hätten im Kreisverkehr weiterfahren und eine andere Zufahrt nutzen können.