Versuchter Mord: Anklage gegen 25-Jährigen wegen Brandsatz-Würfen am „Tag X“
Ein Jahr nach den Ausschreitungen am sogenannten Tag X in Leipzig hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 25-Jährigen erhoben. Wie die Behörde am Montag mitteilte, wird dem Mann unter anderem versuchter Mord in zwei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung in 18 Fällen vorgeworfen. Er soll am 3. Juni vorigen Jahres zwei Brandsätze sowie Steine und Pyrotechnik auf Polizisten geworfen haben.
Dabei habe er nach Einschätzung der Ermittler zumindest billigend in Kauf genommen, dass die Beamten tödliche Verletzungen erleiden könnten. Durch die Molotow-Cocktails war allerdings niemand verletzt worden.
Angeklagter muss auch für Würfe anderer geradestehen
Während der Ausschreitungen waren laut Staatsanwaltschaft aber insgesamt 18 Polizisten verletzt worden. Sie waren aus einer Menschenmenge heraus mit Steinen und Böllern beworfen worden. Diese Verletzungen würden auch dem 25-Jährigen zur Last gelegt, da er gemeinschaftlich mit anderen gehandelt habe. Es komme nicht darauf an, ob konkret durch seine Würfe Beamte verletzt wurden.
Der 25-Jährige sitzt seit Anfang Januar in Untersuchungshaft. Er hatte sich den Ermittlungsbehörden gestellt. Das Landgericht Leipzig muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.
18. 6. 2024, Konrad Litschko
Brandsatzwurf auf „Tag X“-Demo: Vorwurf versuchter Mord
2023 protestierten Hunderte in Leipzig wegen der Verurteilung der Antifa-Gruppe um Lina E., Brandsätze flogen. Nun wurde Anklage erhoben.
Es war eine Demonstration in Leipzig vor einem Jahr, nach der vor allem ein Polizeikessel in Erinnerung blieb, in dem für ganze elf Stunden mehr als 1.000 Linke festgehalten wurden, darunter auch Minderjährige: Proteste zum „Tag X“ nach der Verurteilung einer Gruppe Autonomer um die Studentin Lina E. Zuvor allerdings war es auch zu einem Brandsatzwurf der Protestierenden gekommen. Hierfür erhob die Staatsanwaltschaft Leipzig nun die maximale Anklage: mit dem Vorwurf des versuchten Mordes.
Bereits Anfang Januar hatte sich der 25-jährige Joris „Benni“ J. der Polizei gestellt – zuvor war er zur Fahndung ausgeschrieben worden. Seitdem befindet sich der Leipziger in U-Haft. Er soll sich an den Protesten am 3. Juni 2023 in Leipzig beteiligt und laut Anklage gleich zwei Brandsätze Richtung Polizeibeamte geworfen haben, danach auch noch zwei Steine und einen Böller. Trotz Vermummung wollen ihn die Ermittler identifiziert haben.
Tatsächlich landeten die Brandsätze damals auf einer Wiese und blieben folgenlos. Die Anklage konstatiert aber, „Benni“ J. habe mit den Würfen „zumindest billigend in Kauf genommen“, dass die Beamten tödlich verletzt werden könnten. Und laut Polizei wurden bei den Protesten insgesamt 18 Beamte verletzt. Auch diese Verletzungen werden nun dem Leipziger angerechnet, weil er „gemeinschaftlich“ aus der gewalttätigen Menge heraus gehandelt habe, so die Anklage.
Die Liste der Vorwürfe ist damit lang: Sie lautet auf versuchten Mord in zwei Fällen, Führen von verbotenen Gegenständen, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung in 18 Fällen, tätlichen Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Prozess soll vor dem Landgericht Leipzig verhandelt werden – das nun eine Zulassung der Anklage prüft.
Soli-Bündnis sieht „Racheakt der Justiz“
Ein Solidaritätsbündnis für „Benni“ J. bezeichnete die Anklage als überzogen, der Vorwurf des versuchten Mordes sei „hanebüchen“. Unter den damals Protestierenden habe es keine Bereitschaft gegeben, zu töten. Die Anklage wirke wie ein „Racheakte der Justiz“, die ein Exempel statuieren wolle, so das Bündnis. Es sei „eine weitere Eskalationsstufe der staatlichen Repression in Leipzig“. Kritisiert werden auch die Haftbedingungen von „Benni“ J.: Sein Postverkehr werde überwacht, Besuche würden erschwert.
Zu den anderen damals Eingekesselten oder anderweitig Festgenommenen laufen die Ermittlungen weiter. Laut den Behörden werden noch rund 1.300 Ermittlungsverfahren geführt. Nur zwei wurden bisher eingestellt, weil sie Minderjährige betrafen.
Die Proteste waren auf die Verurteilung der Leipzigerin Lina E. und drei Mitangeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen im Mai 2023 vor dem Oberlandesgericht Dresden gefolgt. Das Quartett soll zuvor mit anderen Autonomen mehrere schwere Angriffe auf Rechtsextreme in Sachsen und Thüringen verübt haben. Die Anklage führte am Ende die Bundesanwaltschaft.
Lucas Böhme 18.6.24 L-IZ
Nach Ausschreitungen am „Tag X“ in Leipzig: Anklage wegen versuchten Mordes gegen 25-Jährigen erhoben
Die Staatsanwaltschaft in Leipzig hat Ende Mai 2024 und damit fast genau ein Jahr nach den Ausschreitungen am sogenannten „Tag X“ Anklage gegen einen 25 Jahre alten Mann aus Leipzig unter anderem wegen zweifachen versuchten Mordes erhoben. Der Angeschuldigte soll demnach Brandsätze, Steine und Pyrotechnik auf Polizisten geworfen haben. Seitens einer Soligruppe für den Inhaftierten kommt scharfe Kritik.
„Dem nunmehr Angeschuldigten wird zur Last gelegt, sich vermummt und dunkel gekleidet an den schweren gewalttätigen Ausschreitungen am sogenannten ‚Tag X‘ in Leipzig am 3. Juni 2023 im Bereich des Alexis-Schumann-Platzes und der angrenzenden Straßen beteiligt zu haben“, teilte die Leipziger Staatsanwaltschaft am Montag mit.
Demnach habe der junge Mann im Rahmen der gewalttätigen Auseinandersetzungen nacheinander insgesamt zwei Brandsätze, zwei Steine sowie einen „pyrotechnischen Gegenstand“ auf Polizeibeamte geworfen. Im Hinblick auf die Brandsätze gehe man davon aus, dass der Verdächtige tödliche Verletzungen bei den Polizeibeamten zumindest billigend in Kauf genommen habe, so die Anklagebehörde, die ursprünglich noch wegen versuchten Totschlags ermittelt hatte.
Verschärfung der Vorwürfe: Staatsanwaltschaft geht von zweifachem Mordversuch aus
Insofern bedeutet der Vorwurf des versuchten Mordes eine gravierende Verschärfung des Verdachts über den 25-Jährigen, der sich Anfang Januar 2024 nach einer Fahndung gestellt hatte und seither in Untersuchungshaft auf seinen Prozess wartet.
Die Staatsanwaltschaft legt ihm neben den Mordversuchen das Führen verbotener Gegenstände, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Landfriedensbruch, tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, die Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel sowie 18fache gefährliche Körperverletzung zur Last.
Mit letzterem beziehen sich die Ankläger auf die Zahl verletzter Polizisten, deren Verletzungen auch dem Angeschuldigten aufgrund von dessen gemeinschaftlichem Handeln zugerechnet würden: „Es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Angeschuldigte mit seinen eigenen ihm zur Last gelegten Würfen von Steinen und Pyrotechnik Polizeibeamte verletzt hat oder nicht“, erklärte die Staatsanwaltschaft am Montag. Über die Zulassung der Anklage entscheidet demnächst das Leipziger Landgericht.
Initiative kritisiert Anklage scharf
Heftige Kritik an der Anklageerhebung kommt von einer „Soligruppe #FreeBenni“, die den inhaftierten jungen Mann unterstützt: Man verurteile die „Überzogenheit der Anklage“, vor allem mit dem „hanebüchenen Vorwurf des versuchten Mordes“ suggeriere die Staatsanwaltschaft eine Tötungsbereitschaft der Demonstranten am „Tag X“ in Leipzig. Dies weise man als Verunglimpfung der Proteste zurück, heißt es in einem Statement, das am Montag auf der alternativen Medienplattform Indymedia veröffentlicht wurde.
Die Rede ist von einem „persönlichen Racheakt der Justiz“, die Staatsanwaltschaft scheue offenbar keine Mühen und biete „einiges an Fantasie und Unverfrorenheit“ auf. Zugleich seien die Haftbedingungen des 25-Jährigen verschärft worden, so ein weiterer Vorwurf. Antifaschisten würden ihrer Grundrechte beraubt, während Neonazi-Netzwerke und rechtsextreme Gruppierungen in Deutschland gerade im bedeutenden Wahljahr 2024 immer mehr Einfluss gewännen.
Der „Tag X“ und der Polizeikessel
Am 3. Juni 2023 war es in Leipzig und weiteren deutschen Städten zu Protesten gekommen, die unter dem Begriff „Tag X“ kursierten. Nur Tage vorher waren die Leipziger Studentin Lina E. und weitere Personen in Dresden gerichtlich verurteilt worden, nachdem sie als Gruppe von 2018 bis 2020 teils brutale Attacken auf Neonazis und politisch weit rechts stehende Menschen begangen haben sollen.
Eine Großdemo in Leipzig war mit Blick auf die Sicherheitslage untersagt worden. Beim Protest einer Initiative gegen derlei Grundrechtseinschränkungen durch den Staat am Alexis-Schumann-Platz im Süden der Stadt kam es am Nachmittag mit Auflösung der Versammlung zu Ausschreitungen und auch Angriffen auf Polizeibeamte.
In der Folge wurden nach heutigem Wissen mehr als 1.300 Personen, darunter viele Minderjährige, auf dem Heinrich-Schütz-Platz bis zu 11 Stunden eingekesselt und einer Identitätsfeststellung unterzogen. Dieses Vorgehen der Einsatzkräfte steht bis heute stark in der Kritik und wirft für viele Fragen auf.
RND/DPA 17.06.2024
Brandsatz-Würfe am „Tag X“: Anklage gegen 25-Jährigen wegen versuchten Mordes
Vor einem Jahr flogen am linksradikalen „Tag X“ in Leipzig Steine und Brandsätze in Richtung der Polizei. Gegen einen der mutmaßlichen Brandsatz-Werfer hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben.
Ein Jahr nach den Ausschreitungen am linksradikalen „Tag X“ in Leipzig hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 25-Jährigen erhoben. Dem Mann werde unter anderem versuchter Mord in zwei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung in 18 Fällen vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Leipzig am Montag mit.
Er soll am 3. Juni vorigen Jahres zwei Brandsätze sowie Steine und Pyrotechnik auf Polizisten geworfen haben. Dabei habe er nach Einschätzung der Ermittler zumindest billigend in Kauf genommen, dass die Beamten tödliche Verletzungen erleiden könnten. Durch die Molotow-Cocktails war letztlich niemand verletzt worden.
18 Polizisten verletzt
Während der Ausschreitungen waren laut Staatsanwaltschaft aber insgesamt 18 Polizisten verletzt worden. Sie waren aus einer Menschenmenge heraus mit Steinen und Böllern beworfen worden. Diese Verletzungen würden auch dem 25-Jährigen zur Last gelegt, da er gemeinschaftlich mit anderen gehandelt habe. Es komme nicht darauf an, ob konkret durch seine Würfe Beamte verletzt wurden.
Der 25-Jährige sitzt seit Anfang Januar in Untersuchungshaft. Er hatte sich den Ermittlungsbehörden gestellt. Das Landgericht Leipzig muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Der „Tag X“ war eine Reaktion auf die Verurteilung der linksextremen Studentin Lina E. wegen Angriffen auf Neonazis. Rund um den 3. Juni 2023 hatte es in Leipzig mehrfach Ausschreitungen gegeben.
LVZ Kevin Santy 17.06.2024
Molotowcocktails geworfen – Nach Tag X in Leipzig: 25-Jähriger wegen versuchten Mordes angeklagt
Ein 25-Jähriger hatte sich bei der Leipziger Polizei gestellt – er soll bei der Tag-X-Demo einen Molotowcocktail geworfen haben. Nun haben sich die ursprünglichen Vorwürfe deutlich verschärft.
Die Leipziger Staatsanwaltschaft hat nach den Ausschreitungen an Tag X Anklage gegen einen 25-Jährigen wegen versuchten Mordes in zwei Fällen erhoben. Der Mann hatte sich im Januar 2024 bei den Ermittlungsbehörden gestellt, nachdem er wegen der gewalttätigen Proteste am 3. Juni 2023 in Leipzig gesucht wurde. Ihm wird vorgeworfen, einen Molotowcocktail auf Polizisten geworfen zu haben.
Zunächst ermittelte die Behörde wegen versuchten Totschlags. Am Montag teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass auch ein weiterer Brandsatz mit dem Angeklagten in Verbindung gebracht wird. Die Ermittler gehen davon aus, dass der 25-Jährige beim Werfen tödliche Verletzungen der Polizisten zumindest in Kauf genommen habe. Außerdem soll der Angeklagte zwei Steine und einen pyrotechnischen Gegenstand geworfen haben. Dadurch wurden keine Polizistinnen oder Polizisten verletzt, heißt es weiter.
Ausschreitungen am Tag X: Verletzungen bei 18 Polizisten werden 25-Jährigem zur Last gelegt
Dennoch werden dem Mann neben versuchtem Mord unter anderem das Führen von verbotenen Gegenständen und das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vorgeworfen. Außerdem wird ihm Landfriedensbruch, Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, die Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel und gefährliche Körperverletzung in 18 Fällen zur Last gelegt.
Dabei bezieht sich die Anklage auf 18 Polizisten, die durch „Bewurf aus der gewalttätigen Menschenmenge“ an Tag X verletzt wurden. „Deren Verletzungen werden aufgrund des dem Angeschuldigten zur Last gelegten gemeinschaftlichen Handelns auch diesem zugerechnet“, so die Staatsanwaltschaft. Es komme nicht darauf an, ob der 25-Jährige die Verletzungen mit seinen eigenen Würfen verursacht habe.
Jetzt muss das Leipziger Landgericht entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zugelassen wird. Zudem ist ein Antrag der Staatsanwaltschaft offen, den bestehenden Haftbefehl anzupassen.
Tag X: Ausschreitungen nach Prozess um Lina E.
Der „Tag X“ waren geplante Proteste nach der Verurteilung der Leipziger Studentin Lina E. und anderer Personen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Sie sollen gezielt Jagd auf Neonazis und Rechtsextreme gemacht haben.
Nach den Urteilen kam es in mehreren Städten zu Protesten, die im Tag X gipfelten. Ursprünglich war für den 3. Juni in Leipzig eine bundesweit beworbene Großdemonstration geplant. Sie wurde allerdings untersagt. Eine Initiative meldete deswegen eine Versammlung auf dem Alexis-Schumann-Platz an, um gegen Grundrechtseinschränkungen zu demonstrieren.
Nachdem diese Demo von der Polizei aufgelöst wurde, kam es zu gewaltsamen Ausschreitungen. Anschließend kesselten die Beamten mehr als 1000 Personen ein und unterzogen sie stundenlang Identitätsfeststellungen. Unter den Eingekesselten waren auch Minderjährige.