Drei Funktionäre der kurdischen PKK in Dresden angeklagt – einer soll der Sachsen-Chef der Partei gewesen sein
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen drei mutmaßliche PKK-Funktionäre erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, von 2015 bis 2025 die terroristische Vereinigung organisiert und Geld eingetrieben zu haben. Einer der Angeklagten befindet sich in Untersuchungshaft.
Drei ehemalige Mitglieder und Unterstützer der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK sollen sich demnächst vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten. Die Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 54-Jährigen und einen 46-Jährigen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie gegen einen 53-Jährigen wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland erhoben. Die Angeschuldigten sind türkischer Staatsangehörigkeit.
Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte, wurde der 54-Jährige am 3. November 2025 durch Kräfte des Landeskriminalamtes Sachsen festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die beiden weiteren Angeschuldigten sind nicht in Untersuchungshaft.
Angeschuldigter soll „Bestrafungsaktion“ angeordnet haben
Der 54-Jährige soll hauptamtlicher Kader der PKK von 2015 bis 2025 gewesen sein. Er soll über die Jahre als sogenannter Gebietsleiter in verschiedenen PKK-Gebieten, zuletzt in Hamburg, tätig gewesen sein. Neben dieser Tätigkeit soll er zumindest seit Juni/Juli 2025 auch die Stellung des Sektorleiters des PKK-Sektors „Nord“ innegehabt haben.
Dieser PKK-Sektor umfasse im Wesentlichen die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Teile von Hessen. Zu seinen Aufgaben gehörten laut Staatsanwaltschaft die Aufsicht und Führung der ihm nachgeordneten PKK-Raumverantwortlichen sowie die Organisation von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen.
Er soll vor allem die Eintreibung von jährlichen Geldbeträgen von überwiegend kurdischen Bürgern in Deutschland für die PKK organisiert und überwacht haben. Außerdem soll er 2017 eine Bestrafungsaktion gegenüber einem Geschädigten in Berlin angeordnet haben, wobei dieser durch einen unbekannt gebliebenen Täter mittels eines Messerstichs in den Rücken verletzt worden sein soll.
46-Jähriger war für die PKK im Raum Dresden verantwortlich
Dem 46-Jährigen wird vorgeworfen, von 2015 bis 2018 als Stellvertreter des 54-Jährigen im PKK-Gebiet „Sachsen“ fungiert zu haben. Ferner soll er selbst für den PKK-Raum „Dresden“ verantwortlich gewesen sein.
Dem 53-Jährigen wird die Unterstützung der PKK von 2015 bis 2018 vorgeworfen. Er soll vor allem Teile der eingetriebenen „Spendengelder“ sicher verwahrt und an andere Mitglieder weitergegeben haben. Er soll gemeinsam mit dem 54-Jährigen die Bestrafungsaktion organisiert haben.
Die PKK nahm in den 1980er-Jahren den bewaffneten Kampf für einen kurdischen Staat oder ein Autonomiegebiet im Südosten der Türkei auf, rückte später aber von der Forderung eines unabhängigen Staates ab.
Seit 1993 unterliegt sie in Deutschland einem Betätigungsverbot und wird in der EU wie in der Türkei und den USA als Terrororganisation geführt. Im Zuge eines neuen Versuchs eines Friedensprozesses zwischen der Türkei und der PKK hatte die Organisation ihre Auflösung angekündigt.
Über die Zulassung der Anklage und einen möglichen Termin zur Verhandlung muss nun das Oberlandesgericht entscheiden.