In die Falle gelockt: Prostituierte im Leipziger Nordwesten überfallen und bedroht

Mehrfach wurden Prostituierte im Leipziger Nordwesten in eine Falle gelockt. Eine Frau wurde mit dem Messer bedroht. Die Anklage wirft einem 29-Jährigen auch versuchte Vergewaltigung vor.

Hat ein Leipziger mehrmals Prostituierte in eine Falle gelockt, um sie brutal zu überfallen? Am Landgericht Leipzig läuft derzeit ein Prozess gegen einen 29-jährigen Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft legt Kevin A. (Name geändert) sexuelle Nötigung, Körperverletzung und versuchte besonders schwere Vergewaltigung zur Last. Allerdings sind die Opfer für die sächsische Justiz nicht mehr erreichbar.

Wenn es stimmt, was Ermittler herausfanden, kontaktierte Kevin A. die Frauen auf einschlägigen Webseiten und Internetportalen, wo sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden. Dabei soll der Angeklagte mit den späteren Opfern Treffen vereinbart haben. Was danach passierte, beschäftigt nun das Gericht.

Treffen auf abgelegenem Areal im Nordwesten

So geht die Anklagebehörde davon aus, dass er sich in der Nacht zum 23. Mai 2025 an der Halleschen Straße in Lützschena-Stahmeln mit einer Venezolanerin getroffen hat. In dem Gebiet im Leipziger Nordwesten soll er sie zu einem abgelegenen Bereich geführt haben.

Als die Frau ihre Lage als bedrohlich empfand und gehen wollte, habe Kevin A. sie attackiert. Gegen ihren Willen soll er sie teilweise entkleidet und sie unsittlich berührt haben. Die Südamerikanerin leistete laut Anklage heftige Gegenwehr und konnte verletzt fliehen.

Frauen flohen verletzt vom Tatort

Ein paar Monate später, am 2. Oktober, soll Kevin A. sich erneut mit einer Prostituierten getroffen haben – wieder an der Halleschen Straße. Dieses Mal muss die Situation noch mehr eskaliert sein. Demnach habe Kevin A. die Frau aus Rumänien mit einem Messer bedroht und versucht, sie in ein Gebüsch zu zerren, um sie zu vergewaltigen. Das Opfer wehrte sich und floh verletzt vom Tatort.

Spielte bei den Taten womöglich auch Geld eine Rolle? So soll Kevin A. zumindest zeitweise obdachlos gewesen sein. Bei den Betroffenen handelt es sich um Prostituierte, die ihr Gewerbe häufig wechselnd in unterschiedlichen Städten ausüben. Frauen wie sie haben ihr verdientes Geld nicht selten bei sich, um in kurzfristig angemieteten Unterkünften nicht bestohlen zu werden.

Für das Verfahren wäre es wichtig, wenn beide Opfer vor Gericht aussagen. Doch das scheint unmöglich zu sein, weil zu ihnen keine Kontaktmöglichkeiten bestehen und bekannte Telefonnummern offenbar nicht mehr gültig sind. Beide hatten allerdings im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei ausgesagt.

Für den Prozess sind noch Termine bis Mai vorgesehen.