Verbotene Reichsbürger-Gruppe „Geeinte Völker und Stämme“: Staatsanwaltschaft klagt zwei Mitglieder aus Sachsen an
Die Vereinigung „Geeinte Völker und Stämme“ ist seit 2020 verboten. Zwei Personen aus Sachsen sollen sich dennoch weiter für deren Ziele engagiert haben. Nun müssen sie sich womöglich vor der Staatsschutzkammer in Dresden verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Personen aus Sachsen Anklage wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot erhoben. Die Anklage richtet sich an die Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden.
Eine 63-jährige Frau aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und ein 59-jähriger Mann aus Hoyerswerda sollen trotz des Verbots der Vereinigung „Geeinte Völker und Stämme“ weiterhin aktiv gewesen sein.
Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Gruppierung im März 2020 verboten und aufgelöst. Sie sei verfassungsfeindlich, verbreite rassistische und antisemitische Schriften und vergifte so systematisch die freiheitliche Gesellschaft, hieß es zur Begründung.
Führungsrolle in verbotener Vereinigung
Die Frau soll auch nach Rechtskraft des Verbots im April 2020 eine führende Rolle innerhalb der Struktur übernommen haben. Dabei habe sie aktiv an der Umsetzung der Ziele der Vereinigung mitgewirkt, darunter der Aufbau eines eigenen „Staatswesens“ mit eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit – unter Ablehnung der Legitimität der Bundesrepublik Deutschland.
Der mitangeklagte Mann soll sich ebenfalls weiterhin als Mitglied der verbotenen Gruppe betätigt haben. Beide Beschuldigten sind laut Staatsanwaltschaft vorbestraft und haben sich bislang nicht zum Sachverhalt geäußert.
Kein Haftbefehl gegen die Beschuldigten
Die beiden befinden sich nicht in Untersuchungshaft. Es lagen nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine Haftgründe im Sinne der Strafprozessordnung vor.
Das Landgericht Dresden wird nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch aus.