Streit mündet in Berufung: „Hentschke Bau“-Chef jetzt vor Oberlandesgericht!

Dresden – Das wird man doch wohl noch sagen dürfen – oder auch nicht? Das Else-Frenkel-Brunswik-Institut (EFBI) der Uni Leipzig hatte im Januar 2023 ein Papier über die Vernetzungen von Unternehmen in die rechtsextreme Szene veröffentlicht, dabei auch das Bautzner Unternehmen „Hentschke Bau“ und dessen Geschäftsführer Jörg Drews (65) thematisiert. Der Streit um den Beitrag ist nun mittlerweile beim Oberlandesgericht Dresden angekommen.

Das Landgericht hatte bereits geurteilt: Das Recherchekollektiv „15 Grad Research“ dürfe einige Äußerungen in dem Papier nicht wiederholen.

Da die presserechtliche Verantwortung bei der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Sachsen“ (VVN-BdA) liegt, ging diese nun dagegen in Berufung.

Dabei streitet „Hentschke“-Boss Drews viele Fakten gar nicht ab: Dass seine Firma im Jahr 2017 16.500 Euro an die AfD gespendet hatte, er das Reichsbürger-Blättchen „Denkste!“ und den Verschwörungsmythen-Kanal „Ostsachsen-TV“ unterstützt habe, gibt er offen zu.

„Das ist vier Jahre her, dann wurde die Unterstützung immer geringer“, sagte der Unternehmer vor Gericht zu „Ostsachsen-TV“. „Weil es nicht mehr die journalistische Arbeit leistete.“

Anonymer Mitarbeiter will Gespräch über Vergasungen gehört haben

Sein Anwalt monierte, dass Informationen weggelassen wurden, die einen anderen Eindruck beim Leser hinterlassen haben:

So stehe Drews mit seinem „Bürgerbündnis Bautzen“ mittlerweile teilweise in Opposition zur AfD, die Spende sei Jahre her, die CDU habe er ebenfalls unterstützt und „Ostsachsen-TV“ gaben nicht nur Rechtsextremisten und Reichsbürger Interviews, sondern auch Sachsens Ministerpräsident.

Hauptkritikpunkt ist allerdings ein anonymer Mitarbeiter, der im Pausenraum ein Gespräch über Vergasungen gehört haben will.

Hentschke-Bau bestreitet, dass es ein solches Gespräch gab und behauptet, dies sei aus Sicht des Lesers der Aufhänger des ganzen Textes, für die VVN-BdA ist es nur eine Erwähnung am Schluss.

Da sich beide Seiten nicht auf einen Vergleich einigen wollten, wird nun Ende des Monats ein Urteil fallen.