Linksextremist (40) gilt als „bewaffnet“ und „Gefährder“
Wie gefährlich ist der Linksextremist, der Sprengstoff und Chemikalien in seiner Wohnung lagerte? Nach B.Z.-Informationen hat er bereits eine kriminelle Karriere hinter sich. Die Polizei warnt vor ihm intern mit dem Stichwort „bewaffnet“ und hat ihn als „Gefährder“ eingestuft.
Rückblick: Vor einer Woche müssen ein Mehrfamilienhaus und angrenzende Gebäude in der Smetanastraße in Weißensee evakuiert werden. 200 Mieter mussten raus. Der Grund: Sprengstoff-Funde in einer Wohnung. Der Mieter: XXX (40, Name geändert). Zuvor hatte der Staatsschutz seine Wohnung durchsucht.
Der Grund: ein schwerer Raub am 25. Juli gegen 21.30 Uhr an der Manteuffelstraße/Ecke Skalitzer Straße in Kreuzberg. Dabei wurden die beiden rechten YouTuber Björn „Banane“ Winter (43) und Sebastian Weber (35) während eines Livestreams mit Reizgas überfallen, geschlagen und ausgeraubt.
Zeugen beobachteten XXX, wie er später die Vermummung ablegte, konnten der Polizei so eine genaue Täterbeschreibung geben. Er wurde noch in der Nähe festgenommen. XXX hatte Pfefferspray dabei, ein Klappmesser sowie eine Antifa-Fahne. Drei Komplizen konnten unerkannt flüchten. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung kam der Tatverdächtige auf freien Fuß.
Nach B.Z.-Informationen ist XXX bei der Polizei kein Unbekannter: Beim Staatsschutz hat er einen Eintrag wegen Körperverletzung. Gegen ihn wurde außerdem bereits u.a. wegen Totschlag, Widerstand, Diebstahl, Tankbetrug, Handtaschenraub, Einbruch, Erpressung, Nötigung, Bedrohung, Hehlerei, Fahren ohne Führerschein, Tankbetrug und Beleidigung ermittelt. Von Januar bis Februar 2008 saß er wegen Diebstahl, von Februar 2014 bis Mai 2018 u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung in Haft.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft zu B.Z.: „Wir ermitteln wegen des Verdachts des schweren Raubes, gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung. Und jetzt in einem weiteren Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.“
Nach der Sprengstoff-Razzia wurde XXX einem Ermittlungsrichter vorgeführt und erneut wenig später entlassen.