Versammlungsfreiheit verteidigen – unsere Grundrechte sind unverhandelbar!

CDU, SPD und Grüne einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf, das Versammlungsgesetz in Sachsen „bis 2021 praxisgerechter und verständlicher“ zu gestalten. Nach Jahren der Untätigkeit liegt nun ein Entwurf der sächsischen Regierungskoalition vor. Dieser soll am 1. September 2024, dem Tag der Landtagswahl im Freistaat, in Kraft treten.

Kritik am neuen Versammlungsgesetz gab es bereits am Anfang des Gesetzgebungsprozesses: Der Gesetzentwurf atme den Geist einer staatlichen Kontrolle und Reglementierung, welche dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit fremd ist, so hieß es aus kritischen juristischen Kreisen. Das „Komitee für Grundrechte und Demokratie“ meint, dass die Versammlungsfreiheit so stark eingeschränkt werden würde, dass sie nicht mehr ausgeübt werden könnte.

Polizeistaat statt Versammlungsrecht

Im Gesetzesvorschlag werden die gefahrenabwehrrechtlichen Eingriffsbefugnisse der Polizei massiv ausgeweitet. Die bundesweit einmalige Regelung zur systematischen Überprüfung der Daten von ehrenamtlichen Ordner*innen bei bestimmten Versammlungen ist dafür nur ein Beispiel. Weitere gravierende Änderungen beinhalten unter anderem, dass die nötige Vorlaufzeit zur Anzeige einer Versammlung massiv ausgedehnt wird und auch gewaltlose Verhinderungen von Versammlungen unter Umständen strafbar sein können. Auch das Uniformierungsverbot wird verschärft, und Polizistinnen sollen sich zukünftig innerhalb von Versammlungen nicht mehr der Versammlungsleitung zu erkennen geben müssen.

Generell ordnet der Gesetzentwurf das Versammlungsrecht dem Polizeirecht unter und höhlt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus. Schon das bestehende Versammlungsgesetz ermöglichte starke Reglementierungen und Eingriffe in die Versammlungsfreiheit in Sachsen bis hin zu Verboten. Das neue Gesetz ist keine Abkehr von diesem Weg, sondern im Gegenteil ein weiterer Ausbau hin zu einem noch autoritäreren Staat, der Behörden immer mehr Instrumente an die Hand gibt, um demokratische Aushandlungsprozesse, Meinungsbekundungen und politischen Widerspruch zu beschränken und zu verunmöglichen.

Die Versammlungsfreiheit in Sachsen steht auf dem Spiel

Das neu geplante Versammlungsgesetz in Sachsen ist eine demokratische Katastrophe und muss verhindert werden. Doch auch das aktuelle sächsische Versammlungsrecht hat wenig mit der uneingeschränkten Ausübung der grundgesetzlich verbrieften Versammlungsfreiheit zu tun. In der Diskussion über die Gesetzesnovellierung sollte nicht unter die Räder geraten, für eine ganz andere; emanzipatorische Form der Versammlungsfreiheit zu streiten: frei von Reglementierungen, Repressionen und einschüchternder Bürokratie.

Welche politischen Optionen gibt es noch?

Geschrieben wurde der Gesetzesentwurf im CDU-geführten Innenministerium. Protest sollte sich vor allem an die kleineren Koalitionspartnerinnen von SPD und Grünen richten. Am 18. April 2024 wird der Gesetzesentwurf im Innenausschuss des Sächsischen Landtages angehört und von Expertinnen kommentiert. Die finale Parlamentsdebatte und der Beschluss sind für die letzte Landtagssitzung am 12./13. Juni 2024 geplant. Am 1. September 2024 soll das Gesetz in Kraft treten, dem Tag der Landtagswahl also.

Lasst uns deshalb gemeinsam unseren Protest gegen das neue sächsische Versammlungsgesetz gemeinsam auf die Straße, in die Öffentlichkeit und in den Landtag tragen!

Informiert euch, eure Freundinnen, Kolleginnen, Mitschülerinnen und Kommilitoninnen über die Auswirkungen des geplanten Gesetzes, organisiert Infoveranstaltungen zum Thema oder macht eure lokalen Landtagsabgeordneten demokratischer Parteien auf die Kritik am Gesetz aufmerksam.

Beteiligt euch am öffentlichen Protest auf der Straße und im digitalen Raum – und werdet gern Teil unseres Netzwerks gegen das neue Versammlungsgesetz!

-> https://versammlungsfreihe.it/