Überraschende Wende im Prozess gegen Lina E.: „Muss man Nazi sein, um Bewährung zu bekommen?“
Am zweiten Tag ihrer Plädoyers blickt die Verteidigung im Fall Lina E. auf Urteile gegen Neonazis zurück – und rechtfertigt die Taten, die den Angeklagten vorgeworfen werden. Dann unterbricht das Gericht überraschend die Schlussvorträge.
Wann immer der Prozess gegen Lina E. auf ein Ende zuzugehen scheint, nimmt alles eine neue Wendung. So ist es nun wieder. Nachdem am Mittwoch die Verteidiger von Lina E. vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG) ihre Plädoyers gehalten hatten, war der Donnerstag für die Anwälte der übrigen drei Angeklagten reserviert.
Rita Belter, die Anwältin von Lennart A., einem 28 Jahre alten Leipziger, trat ans Pult und kritisierte den Prozess an sich. In diesem wird ihrem Mandanten, zwei weiteren Männern und der Hauptangeklagten Lina E. vorgeworfen, vermeintliche und tatsächliche Neonazis überfallen und eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Sie und ihre Kollegen, so Rechtsanwältin Belter, fühlten sich „in eine Position gedrängt, in der wir beweisen müssen, dass die Annahmen der Polizei nicht stimmen.“ Das in dubio pro reo, also „im Zweifel für den Angeklagten“, gelte erst bei einem stichfesten Alibi. Und selbst diese würden von den Ermittlern allzu streng hinterfragt: Um ein Alibi möglicherweise in Zweifel zu ziehen, fuhren Ermittler im Auto in Höchstgeschwindigkeit von Leipzig zu einem der Tatorte in Eisenach.
Belter nutzt ihr Plädoyer auch dafür, die Taten, die den Angeklagten vorgeworfen werden, zu rechtfertigen. Dafür zitiert sie auch die Auschwitz-Überlebende Esther Bejarano: „Wer gegen Nazis kämpft, kann sich auf den Staat nicht verlassen.“ Belter zählt zurückliegende Urteile gegen Neonazis auf, bei denen es – in ihren Augen – zu milde Strafen gegeben habe. Wer angesichts solcher Urteile harte Strafen gegen Antifaschisten fordere, so Belter, der „verkennt die Machtverhältnisse auf ostdeutschen Straßen“. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor acht Jahre Haft für Lina E. gefordert.
Beweisaufnahme während Plädoyers wieder aufgenommen
Dann, plötzlich, eröffnet der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats überraschend noch einmal die Beweisaufnahme. Der Grund dafür ist ein wenig kompliziert: Rita Belter habe in ihrem Plädoyer behauptet, so der Richter, dass ein wichtiger Zeuge des Prozesses gegen Lina E. – der Kronzeuge Johannes D. – in einem parallel laufenden Verfahren widersprüchliche Aussagen gemacht habe.
Konkret geht es um Kampfsporttrainings. Lina E. und ihren Mitangeklagten sollen unter anderem in einem linken Hausprojekt in der Leipziger Gießerstraße gezielt Angriffe auf Neonazis trainiert haben, bei sogenannten „Szenariotrainings“. So hatte es Johannes D. in dem Prozess vor dem OLG in Dresden ausgesagt. Aber, so Anwältin Belter, bei einem Prozess gegen sich selbst am Landgericht Meiningen habe D. etwas anderes gesagt: Es habe sich bloß um normale Kampfsporttrainings gehandelt.
Vortrag von Anwältin Belter nach LVZ-Informationen fraglich
Für die Verhandlung in Dresden wäre das entscheidend. Denn die Anklage stützt sich wesentlich auf die Aussagen des Kronzeugen D., der mit seinen Beschreibungen einen ungekannten Einblick in die linksextreme, gewalttätige Szene gab.
Trifft die Behauptung der Anwältin zu? Nach Informationen der Leipziger Volkszeitung ist das fraglich. Zwar ging es in der Vernehmung am 27. Februar am Landgericht Meiningen zunächst um Kampfsporttrainings. Aber der dort Angeklagte Johannes D. führte gegenüber dem Richter auch aus: Es sei „kein gewöhnliches Training“ gewesen, an dem er in Leipzig teilnahm. „Da ging es darum, Neonazis zielgerichtet und mit möglichst hoher Effektivität zu überfallen“, sagte er. Dies sei „Teil des Ausdrucks militanter Politik“.
Spontan vernommener Zeuge kann Widerspruch nicht aufklären
Um weiter Klarheit in die Sache zu bringen, beantragt die Verteidigung von Lina E. am Donnerstagnachmittag einen neuen Zeugen: Den Autor eines Protokolls des Meininger Verfahrens, das auf einer Internetseite von Unterstützern der Angeklagten im Fall Lina E. erschienen ist. Der Mann kann kurzfristig aussagen. Denn zufälligerweise sitzt er am Donnerstag auch im Publikum. In seinem Protokoll zu Meininger Prozess schreibt der Autor: „2017 sollen Kampfsporttrainings als Vorbereitung auf Überfälle gegen Neonazis stattgefunden haben.”
Vor Gericht sagt er heute: Die Textpassage sei „ein großer Fehler” gewesen. Kronzeuge Johannes D. habe vor dem Gericht in Meiningen etwas anderes berichtet. Er sei zu den Trainings gefahren, in der Erwartung, es gehe dort darum, für Angriffe auf Neonazis zu trainieren. Das sei dann nicht so gewesen. Stattdessen habe D. das Training in drei Wörtern zusammengefasst: „Sport, Spaß und soziale Kontakte”. Das Wort „Szenariotrainings” sei nicht gefallen. Schon gar nicht sei es um „Angriffe auf Neonazis” gegangen.
Warum der Autor früher etwas ganz anderes schrieb? Das blieb am Donnerstag unklar.
Denise Peikert 20.04.2023
Anwalt von Lina E.: „Wir fordern Freispruch in fast allen Fällen“
Die Ermittlungen im Fall Lina E. seien einseitig, die Anklagebehörde nicht zuständig, das Gericht desinteressiert: Im Prozess um mutmaßlich linksextreme Attacken auf Neonazis haben die Anwälte von Lina E. ihre Plädoyers gehalten. Sie kritisierten Polizei und Justiz heftig – und stellten klare Forderungen.
Was wäre, wenn es schlicht stimmen würde, was der mutmaßlich linksextremen Bande um die Leipziger Studentin Lina E. vorgeworfen wird? Wenn das Ergebnis von nahezu 100 Verhandlungstagen vor dem Oberlandesgericht Dresden das Ende allen Streits um Beweismittel, um Verrat und um die Redlichkeit von Neonazis wäre: Ja, genau so war es – Lina E. hat zusammen mit anderen Linksextremisten vermeintliche und tatsächliche Neonazis ausgespäht und überfallen?
Auf dieses Gedankenexperiment lässt sich Ulrich von Klinggräff, einer der Anwälte der 28 Jahre alten Lina E., in seinem Plädoyer am Mittwoch für einen Moment ein. „Wenn man von der Täterschaft der Angeklagten überzeugt ist“, sagte er, „könnte man es als strafmildernd anerkennen, dass es ihnen nicht um Eigennutz ging, sondern darum, eine faschistische Gefahr zu bekämpfen.“
Seit September 2021 wird in Dresden gegen Lina E. und drei Männer verhandelt. Sechs Mal sollen sie in Sachsen und Thüringen Neonazis oder Menschen, die sie dafür hielten, überfallen und teilweise schwer verletzt haben. Ihnen wird neben gefährlicher Körperverletzung die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Aus der linken Szene bekommen sie beständig Unterstützung – und weit über die radikale Linke hinaus ist der Gedanke verbreitet: Die Nazis, die haben es doch verdient.
„Naziterror“ in Eisenach
Darum gehe es ihm nicht, sagte Rechtsanwalt Klinggräff in seinem Plädoyer. Es sei auch nicht angemessen, Gewalt irgendwie zu rechtfertigen. Aber: „Es geht um den Vorwurf, die Angeklagten hätten mit den mutmaßlichen Taten den demokratischen Meinungskampf verlassen“, sagte er. So hatte der Generalbundesanwalt von Anfang an begründet, warum er das Verfahren an sich gezogen hat – und so hatte die zuständige Staatsanwältin in ihrem Plädoyer vor drei Wochen argumentiert. Die Verteidigung regt das auf, lange schon.
Anwalt Klinggräff sprach also lange nicht über Juristisches. Er sprach über rechte Gewalt, über die politische Stimmung und die Wahlergebnisse der AfD. Für ihn verkennt die Auffassung der Anklage die tatsächliche Lage im Land. „Einen friedlichen Meinungskampf hat es in Eisenach nie gegeben”, sagte Klinggräff und sprach von „Naziterror“ in der thüringischen Stadt. Die mutmaßliche Gruppe um Lina E. soll den rechtsextremen Kneipenwirt Leon R. aus Eisenach zweimal attackiert haben. R. sitzt inzwischen selbst in Haft, er soll der Kopf einer gewalttätigen rechtsextremen Kampfsportgruppe sein.
Handelt es sich beim Fall Lina E. um ein politisches Verfahren – wird es zu Unrecht vor einem für politisch motivierte Gewalt zuständigen Staatsschutzsenat verhandelt? Anwalt Klinggräff wiederholte seinen Vorwurf, dass es genau so sei. Er kritisierte eine Gleichsetzung von rechter und linker Gewalt durch den Generalbundesanwalt. „In Zeiten der Morde des NSU, der Taten von Hanau und Halle von einer gefährlichen Spirale der Gewalt zwischen links und rechts zu sprechen, zeugt von atemberaubender Ignoranz“, sagte Klinggräff. Auch das Gericht sei zu unkritisch mit den Ermittlungsergebnissen der Soko Linx beim sächsischen Landeskriminalamt umgegangen.
Anwalt fordert Freispruch für Lina E. in fast allen Fällen
Als die Verteidigung von Lina E. auf die konkreten Taten zu sprechen kam, ging es zuerst um jene Attacke, die herausragt zwischen all den anderen: 2019 war in Connewitz ein Kanalarbeiter angegriffen worden – weil er die Mütze eines bei Rechtsextremen beliebten Labels trug. „Das ist auch nach unserer Auffassung der schwerste der vorgeworfenen Fälle“, sagte Anwalt Klinggräff – wegen der Verletzungen des Mannes – und weil das Opfer zur Tatzeit schon lange nichts mehr mit der rechten Szene zu tun gehabt habe.
Klinggräff hält es aber für nicht belegt, dass Lina E. an der Attacke beteiligt war – und ebenso sei es bei den meisten der angeklagten Taten, die sich oft gegen Neonazi-Größen gerichtet hatten. „Wir gehen davon aus, dass unsere Mandantin in fast allen Punkten freizusprechen ist“, sagte Klinggräff. Auch der Vorwurf einer kriminellen Vereinigung sei nicht belegt. Einzige Ausnahme unter den Anklagepunkten ist aus Sicht der Verteidigung der zweite Angriff auf den rechtsextremen Kneipenwirt in Eisenach im Dezember 2019. Nach dieser Tat waren Lina E. und weitere Angeklagte von der Polizei gefasst worden. Allerdings, so die Verteidiger, spreche auch in diesem Fall einiges für Lina E. – etwa, dass sie den Angriff auf den Rechtsextremen abgebrochen habe und sich danach nicht an den Attacken auf dessen Freunde beteiligt habe.
Die Beweislage im Fall Lina E. hatte die Vertreterin des Generalbundesanwalts in ihrem Plädoyer so zusammengefasst: Es gebe keine „Smoking Gun“, nicht den einen, unanfechtbaren Beweis – aber in der Gesamtschau aller Indizien ein klares Bild. „Um bei dem Vokabular der ,Smoking Gun’ zu bleiben“, sagte der zweite Verteidiger von Lina E., Erkan Zünbül, in Richtung der Anklage: „Sie bluffen wie bei einem Pokerspiel.“
Acht Jahre Haft hatte die Anklage für Lina E. gefordert. Das, so die Verteidigung, falle „massiv aus dem Rahmen“. Es gebe mehrere Punkte, die bei einer möglichen Verurteilung von Lina E. strafmildernd berücksichtig werden müssten: Die lange Untersuchungshaft, in der sich das Rheuma von E. stark verschlimmert habe. Die Vorverurteilung, die es in der Berichterstattung über den Fall gegeben habe. Und die Tatsache, dass Lina E. nicht vorbestraft ist. Die Anwälte forderten, Lina E. aus der seit zweieinhalb Jahren andauernden Untersuchungshaft freizulassen – sie werde dann ihr Studium fortsetzen.
Der Prozess geht am Donnerstag weiter. Geplant sind weitere Vorträge von Verteidigerinnen und Verteidigern der Angeklagten. Das Urteil wird für den 10. Mai erwartet.
Denise Peikert 27.02.2023
Prozess im Fall Lina E. – Gericht verurteilt Kronzeugen Johannes D.
Der Kronzeuge im Fall Lina E. soll an einem Angriff auf Rechtsextreme in Eisenach beteiligt gewesen sein. Vor einem Thüringer Gericht wurde am Montag gegen Johannes D. verhandelt. Eine Rolle spielte dabei auch die Frage nach der Milde der Justiz.
Meiningen. In Graffiti ist Johannes D. mit dem Tod bedroht worden. Ganz gleich, wie ernst man so etwas nehmen will: Ein Regenponcho hilft gegen etwaige Gewalttaten wenig. Wogegen also wollte Johannes D. sich schützen, als er genauso, in einem schwarzen Poncho, mit Handschuhen und einem leeren Ordner vorm Gesicht in den Saal des Landgerichts Meiningen kam? Er, dessen Name und Gesicht im Internet weit verbreitet, der im Zeugenschutzprogramm des Landeskriminalamts (LKA) Dresden ist?
Johannes D., 30 Jahre alt, Erzieher aus Berlin, soll zur mutmaßlichen linksextremen Bande um die Leipziger Studentin Lina E. gehört und einen rechtsextremen Kneipenwirt in Eisenach mit überfallen haben. Anders als Lina E. und drei weitere Männer sitzt Johannes D. aber nicht vor dem Oberlandesgericht Dresden, wo derzeit deswegen verhandelt wird. Er kam als Zeuge in das Dresdner Mammut-Verfahren, als wichtigster der Anklage. Seine ehemaligen Freunde hat er schwer belastet.
Wie milde ist die Justiz mit einem wie ihm? Der linken Szene gilt er als Verräter, als einer, der davon kommen wolle und andere reinreiten. Was also hat Johannes D. strafrechtlich davon, ein, wie er selbst sagt, Aussteiger zu sein?
Richter: Beweislage ist erdrückend
Darum ging es am Montag vor dem Landgericht Meiningen in Thüringen. Dort war Johannes D. wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt. Hintergrund ist eine Attacke auf den rechtsextremen Kneipenwirt Leon R. in Eisenach, der im Dezember 2019 vor seiner Wohnung von Vermummten angegriffen worden war. Er wehrte sich erfolgreich, drei seiner Kameraden wurden mit Hämmern, Schlagstöcken und Pfefferspray attackiert und verletzt. Johannes D. soll damals als Späher agiert haben. Nun musste er sich unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Prozess gegen ihn wurde gesichert von einem immensen Polizeiaufgebot.
Es dauerte, bis eine mögliche Milde der Justiz zur Sprache kam. D. berichtete von seinem „guten Elternhaus“. Dann: eine Festnahme bei linksextremen Krawallen in Paris und eine Verurteilung wegen Steinewürfen in Frankfurt. Was die Attacke in Eisenach anging, wiederholte Johannes D. schon Gesagtes: Ja, er war dabei, hat Leon R. ausgespäht. Ja, die Attacke ging fundamental schief, denn Lina E. und andere wurden direkt danach festgenommen. „Die Beweislage ist aber auch so erdrückend“, sagte der Vorsitzende Richter zur Aussage von D. Als Ortskundiger kam der Richter kaum darüber hinweg, dass D. bei der Eisenach-Reise sowohl auf dem Hin- als auch dem Rückweg in einen Blitzer fuhr.
Der Rechtsanwalt von Johannes D. brachte es dann zur Sprache: Ob es nicht einen Strafnachlass geben müsse für D., weil der so umfassend ausgesagt habe. Nicht nur im Lina-E.-Prozess in Dresden, sondern auch bei der Polizei und dem Verfassungsschutz.
Soko Linx: Aussage „nicht gang und gebe“
Argumente dafür kamen dann von der Soko Linx des LKA in Dresden. Der Ermittlungsleiter im Fall Lina E. war als Zeuge geladen und trug vor, was D. der Polizei konkret gebracht habe: drei neue Namen von mutmaßlichen Tätern aus dem Umfeld von Lina E. Und einen Einblick, wie die Gruppe strukturiert gewesen sei. „Es ist nicht gang und gebe“, sagte der Polizist zur Aussage von D. „Um genau zu sein, ist es nicht vorgekommen, dass Beschuldigte oder Personen aus diesem Umfeld jemals mit uns gesprochen hätten.“
Johannes D. gehört zu mehreren Beschuldigten aus dem Umfeld von Lina E., gegen die jenseits des Verfahrens in Dresden gesondert ermittelt wurde. Seinen Fall hatte die Staatsanwaltschaft Gera übernommen. Deren Vertreter sagte am Rande des Prozesses, dass Johannes D. auch aus „verfahrensökonomischen Gründen“ nicht als Mitglied der mutmaßlichen Bande von Lina E. angeklagt worden sei – sondern „nur“ für den strafrechtlich dann kleineren Vorwurf der Körperverletzung.
Dafür forderte der Staatsanwaltschaft schließlich eine Bewährungsstrafe, der Anwalt von D. verlangte eine Geldstrafe – nur so sei seine gerade in der verschwiegenen linken Szene „außergewöhnliche Tataufklärung“ zu würdigen. Das Gericht verurteilte Johannes D. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.
Das Gericht berücksichtigte bei seinem Spruch die Kronzeugen-Funktion von D. – musste sie berücksichtigen, wie der Vorsitzende Richter ausführte. Andernfalls, so klang es durch, wäre es wohl auch nur schwer möglich gewesen, D. noch einmal zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen – obwohl er bei der Attacke in Eisenach auch schon unter Bewährung stand.