„Methodisch organisiert und professionell“ – Bundesanwaltschaft belastet im Plädoyer Lina E. schwer
Am 92. Verhandlungstag biegt das Verfahren in Dresden auf die Zielgerade. Die Staatsanwälte gehen auf die komplizierte Beweislage ein – der schweren Schuld der Angeklagten sind sie sich dennoch gewiss.
Wenn ein Satz aus dem Plädoyer der Chefanklägerin Alexandra Geilhorn gegen die Angeklagten um Lina E. in Erinnerung bleibt, dann vielleicht dieser: „Es gibt keine Smoking Gun.“ Es ist eine Art Zugeständnis. Denn nach 92 Verhandlungstagen fehlt er immer noch: Der eine, klare Beweis dafür, dass die sechs Taten zwischen 2018 und 2020 keine wahllosen Angriffe auf Neonazis waren. Sondern, dass es das Werk einer bestens organisierten Gruppe war, die gern noch weitergemacht hätte.
Genau das warf die Bundesanwaltschaft am Donnerstag der sogenannten Gruppe E. aber letztlich vor. „Methodisch organisiert und professionell“ sei man vorgegangen. Eine Gruppe, die „ihr Handeln als etwas Besonderes angesehen“ habe, so hatte es der Aussteiger Johannes D. formuliert. Zwar habe man „keine Satzung, kein Kassenbuch, keinen schmissigen Namen oder einen Gruppenchat“ finden können. Aber das sei, um den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung nachzuweisen, auch nicht nötig.
Aber was dann? Es ist 10.17 Uhr am Hammerweg, einer Außenstelle des Dresdner Oberlandesgerichts, als der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats nach anderthalb Jahren Prozess die Beweisaufnahme schließt und der Bundesanwaltschaft das Wort übergibt.
Ein Prozess nähert sich seinem Ende, der ungeheure Aufmerksamkeit und auch Solidaritätsbekundungen genoss. Seit ihrer Verhaftung wird die Leipziger Studentin Lina E. in der linken Szene verehrt. Die Taten, die man ihr in Dresden nachweisen will, sehen viele als dringend nötiges Handeln: Gewalt gegen Neonazis, weil der Staat nichts gegen sie tut.
An dieser Stelle setzte am Donnerstag auch Bundesanwältin Geilhorn an, als sie ihrer Beweiswürdigung einige Anmerkungen voranstellte. In den vergangenen Jahren habe sie beobachtet, führte sie aus, dass die Auseinandersetzungen zwischen linkem und rechtem Lager zugenommen hätten. Angriffe seien das, die man „gleichermaßen zu verurteilen und zu bestrafen“ hätte – egal, von wem sie ausgingen. Niemand, stellte sie klar, könne die eigene Meinung mittels Körperverletzung durchsetzen, denn: „Es gibt keine gute politische Gewalt“. Und körperliche Unversehrtheit sei auch „nicht abhängig von politischer Überzeugung“. Der Wert eines Menschen richte sich „nicht nach der Weltanschauung“.
Richter mahnt Publikum zur Ruhe
Dann schwenkt Geilhorn auf die Angeklagten: A., R., M. und die seit dem 6. November 2020 inhaftierte E., die eine hervorgehobene Rolle in der Gruppe eingenommen haben soll. Die vier, so Geilhorn, hätten das mit der Gewalt etwas anders gesehen. Man hätte „die politische Auseinandersetzung in den militanten Straßenkampf verlagert“. Doch ihre Gewalt habe nur neue Gewalt gefördert. Die Gruppe, die es sich zum Ziel machte, Personen der rechten Szene anzugreifen, um sie zu verschrecken – glaubt Geilhorn – habe das Gegenteil bewirkt und „die Radikalisierung der politischen Lager vorangetrieben“.
Um sechs Taten und eine Ausspähung, die nicht mehr zur Tat wurde, kreisen die Beweise der Bundesanwälte. Aber, ja: Es fehlt etwas. Sie vermisse „ein bestimmtes Beweismittel“, das „alles aus sich heraus erklären würde“, gibt Geilhorn an. Man habe viele einzelne Beweise und Indizien gesammelt, die für sich genommen „nicht alles erklären“. Einige seien sogar „anderer Deutung zugänglich“.
Staatsanwältin: Angeklagten aller sechs Taten überführt, Lina E. jedes Mal beteiligt
Jedoch, führt die Anklägerin fort, müsse man diese Beweise „in ihrer Häufung“ und „im Zusammenhang würdigen“. Wegen Wiederholungen oder Ähnlichkeiten würden sie sich „gegenseitig verstärken“. So komme sie zu dem Schluss, dass die vier Angeklagten um Lina E. „bis auf zwei Ausnahmen der Taten überführt“ seien. E. sei in ihren Augen an allen Taten mindestens indirekt beteiligt gewesen – wenn nicht vor Ort, dann etwa durch vorheriges Ausspähen oder Beschaffen von Tatwerkzeugen.
Wer den Prozess verfolgt hat, kennt die vielen, zum Teil losen Beweise. Geilhorn führt sie am Donnerstag bis 17 Uhr noch einmal alle aus. Es sind sehr starke dabei wie etwa die Festnahme Lina E. nach dem Angriff einer Kneipe in Eisenach. Oder ein Blitzerfoto, eine DNA-Spur, oder angefertigte Späh-Fotos – die Kulisse eines späteren Überfalls. Andere Beweise wirken eher wie nebulöse Indizien. Einmal führt Geilhorn die Nähe von E.’s Wohnort und einem Tatort ins Feld. Oft heißt es: Die Gruppe habe schließlich häufiger so gehandelt.
Am 19. und 20. April ist die Verteidigung mit ihren Plädoyers dran. Geilhorn versuchte schon am Donnerstag möglichen Argumenten vorzugreifen. Eines, das im gesamten Verfahren immer wieder ein Thema war: Dass viele Zeugen auch gleichzeitig Opfer und Angehörige der rechten Szene seien. Können ihre Aussagen überhaupt verwertet werden? Zudem sagte mit dem Aussteiger Johannes D. ein Zeuge aus, der nach Vorwürfen sexueller Gewalt aus der Szene gedrängt wurde. Sind seine Ausführungen überhaupt glaubwürdig? Die Verteidigung hatte das immer wieder lautstark angezweifelt.
Geilhorn ließ sich nun bereits dazu ein und widersprach. Es gebe, so die Oberstaatsanwältin der Bundesanwaltschaft, keinen „Erfahrungssatz“, dass politisch verfeindete Lager automatisch falsch gegeneinander aussagen. Und der Zeuge D. hätte viele „Gelegenheiten gehabt, um jemanden hinzuhängen“ – aber diese in ihren Augen nicht genutzt. Sie würde es ihm auch nicht zutrauen, derartig viele „Einzelheiten in ein Lügengebäude zu integrieren“ und dieses über Monate in teils tagelangen Befragungen aufrechtzuerhalten. „Ich halte das für unmöglich“, sagt sie.
Urteil am 3. Mai erwartet
Die Bundesanwaltschaft ist von ihrer Anklage nicht abgerückt: Sie sieht es als erwiesen an, dass die vier Angeklagten an allen sechs Taten beteiligt waren. Insbesondere Lina E. soll direkt oder indirekt jedes Mal mitgewirkt haben, sie soll Tatwerkzeuge gebunkert, Tatorte ausgespäht und mögliche Mitstreiter offensiv angeworben haben. Daher spricht ihr die Bundesanwaltschaft eine hervorgehobene Rolle zu. Für sie dürfte Geilhorn, wenn sie kommende Woche ihre Strafzumessung verkündet, eine höhere Strafe ansetzen als für die übrigen.
Am 10. oder 11. Mai, spätestens jedoch am 17. Mai soll das Urteil gefällt werden. Die linke Szene kündigte bereits an, am Sonnabend nach dem Urteil – an einem „Tag X“ – zu demonstrieren.