Exklusiv: NRW führt 3G-Pflicht für Demonstrationen mit mehr als 750 Personen ein

Ab sofort dürfen in NRW nur noch Menschen, die gegen das Coronavirus geimpft oder negativ getestet sind, an Demonstrationen mit mehr als 750 Personen teilnehmen. Dies wurde gegenüber Perspektive Online schriftlich bestätigt. Dies ist eine weitere Stufe der Grundrechtseinschränkungen im Rahmen der Pandemie-Politik, die auch Geimpfte trifft. So könnte die Polizei in Zukunft auf Demonstrationen massenhafte Kontrollen der Personalien unter dem Vorwand der 3G-Überprüfung durchführen.

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) hat die NRW-Landesregierung nicht nur eine Testpflicht für Geimpfte in Restaurants eingeführt (2G-Plus), sondern auch eine 3G-Regel für größere Kundgebungen und Demonstrationen.

So heißt es in der neuen CoronaSchVO, die seit heute, dem 12.1.22, gilt, unter §4 Abs.1: „Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen nur noch von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmende ausgeübt werden: 1a. Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes im öffentlichen Raum im Freien bei gleichzeitig mehr als 750 Teilnehmenden.“

In der letzten CoronaSchutzVO war diese Regelung noch eingeschränkt. So hieß es dort, dass auf 3G verzichtet würde, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter gewährleistet sei.

Für Ministerium „eindeutig verhältnismäßig“

Die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) hat Gegenüber Perspektive Online diese 3G-Regel für etwas größere Versammlungen und Demonstrationen schriftlich bestätigt.

Dabei handelt es sich aber „aufgrund der sehr niedrigschwelligen Verfügbarkeit von Schnelltests um eine nicht wesentliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit“. Gegenüber der „sehr hohen Bedeutung der Schutzgüter Gesundheit, Leben und Funktionsfähigkeit der Gesellschaft“ sei dies „eindeutig verhältnismäßig“, da die Durchführung von und Teilnahme an Demonstrationen „ohne erheblichen Aufwand und mit nur geringsten persönlichen Beeinträchtigungen“ möglich bleibe, so die Pressestelle.

Neue Qualität in Grundrechtseinschränkung

Erneut ist die NRW-Landesregierung damit Vorreiter bei der Einschränkunng des Versammlungsrechts: Erst zuletzt hatte sie ein umkämpftes neues Versammlungsgesetz beschlossen, das von Kritiker:innen als „Versammlungsverhinderungsgesetz“ beschrieben wurde, da immer höhere Hürden für die Anmeldung und Beteiligung an Demonstrationen aufgebaut würden.

Nun müssen also auch Menschen, die aus gesundheitlichen oder politischen Gründen nicht geimpft sind. einen Schnelltest mitführen, wenn sie sich auf einer größeren Kundgebung aufhalten. Dies erhöht nicht nur die Schwelle für die Teilnahme an Demonstrationen, beispielsweise wenn man sich spontan einer Demonstration anschließen möchte, wenn diese sich an jemandem vorbeibewegt, oder wenn man nach der Arbeit schlicht keine Zeit mehr hat, einen Test durchzuführen.

Damit wird der Polizei auch faktisch die Personalienkontrolle ganzer Großdemonstrationen ermöglicht, wenn sie vorgibt. den 3G-Status aller Teilnehmenden kontrollieren zu wollen. Bisher sind solche Personalienkontrollen verboten, da sie die anonyme Teilnahme an Versammlungen beschneiden – und damit ein Grundrecht, ohne Überwachung beispielsweise gegen staatliche Maßnahmen demonstrieren zu dürfen. Mit der aktuellen Regelung ist dies jedoch jetzt möglich.

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